Vertrag für freie Mitarbeit

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Hier sollte ausgewählt werden, welche Person auf den Auftraggeber zutrifft. Unter die erste Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person.

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VERTRAG FÜR FREIE MITARBEIT



Zwischen


________
Vertreten durch ________
________

- nachfolgend Auftraggeber -


und


________
________

- nachfolgend Auftragnehmer -


wird folgender Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen:


§ 1 Tätigkeit

(1) Der Auftraggeber erteilt dem freien Mitarbeiter folgenden Auftrag:

________

(2) Beginn des Auftrags ist der ________.

(3) Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass der freie Mitarbeiter mit dem Auftrag im Umfang von durchschnittlich pro Woche belastet wird.

(4) Der freie Mitarbeiter unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Demnach kann der freie Mitarbeiter seine Tätigkeiten frei gestalten. Er hat jedoch bei betrieblichen Belangen, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen, Rücksicht zu nehmen.

(5) Der freie Mitarbeiter ist an keine Vorgaben bezüglich des Arbeitsortes und der Arbeitszeit gebunden. Jedoch sind Zeitangaben, die sich auf Projekte des Auftraggebers und fachliche Vorgaben beziehen, vom freien Mitarbeiter, soweit dies erforderlich ist, einzuhalten.

(6) Der freie Mitarbeiter ist dazu berechtigt, Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(7) Der freie Mitarbeiter ist gegenüber den Angestellten des Auftraggebers nicht weisungsbefugt.


§ 2
Laufzeit

Die Vereinbarungen dieses Vertrages enden mit der vollständigen Durchführung der in § 1 dieses Vertrages beschriebenen Tätigkeit durch den freien Mitarbeiter.


§ 3
Leistungserbringung

(1) Der freie Mitarbeiter hat die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen. Sollte der freie Mitarbeiter eigene Mitarbeiter hinzuziehen wollen oder Unteraufträge vergeben, so hat er die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

(2) Der freie Mitarbeiter ist dazu berechtigt, seine Tätigkeiten in seinen eigenen Räumlichkeiten auszuüben. Sollte die betriebliche Anwesenheit des freien Mitarbeiters erforderlich sein, stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache Räumlichkeiten in seinem Betrieb zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber stellt dem freien Mitarbeiter alle Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung, die er zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt.

(4) Die Vertragsparteien verpflichten sich dazu, sich gegenseitig zu informieren, falls es bezüglich der Durchführung oder der Abwicklung des Vertrages zu vorhersehbaren Zeitverzögerungen kommen sollte.


§ 4
Vergütung

(1) Als Vergütung wird ein Stundenhonorar von ________ € (________) zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart.

(2) Der freie Mitarbeiter hat, jeweils bis zum zehnten Werktag des Folgemonats, eine spezifizierte Abrechnung in Form einer Rechnung zu erstellen.

(3) Das vereinbarte Honorar wird jeweils zehn Werktage nach Rechnungserstellung fällig.

(4) Der freie Mitarbeiter wird innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Zusammenarbeit dem Auftraggeber ein Konto benennen, auf welches das Honorar überwiesen werden kann.

(5) Vergütet wird die tatsächlich geleistete Arbeit.

(6) Demnach ist die Vergütung bei Annahmeverzug, bei Betriebsrisiko nach § 522 828 und bei vorübergehender Verhinderung nach § 525 828 ausgeschlossen.

(7) Des Weiteren hat der freie Mitarbeiter zusätzlich geleistete Arbeitsstunden innerhalb von ________ Tag nach Anfall abzurechnen. Sollte der freie Mitarbeiter diese Frist überschreiten, gelten die Ansprüche als verwirkt.

(8) Sollte der freie Mitarbeiter nicht umsatzsteuerpflichtig sein oder seine Umsatzsteuerpflicht während der Vertragslaufzeit entfallen, ist der freie Mitarbeiter verpflichtet, dem Auftraggeber die bezahlte Umsatzsteuer zu erstatten.

(9) Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass der freie Mitarbeiter nicht lohnsteuerpflichtig ist und er somit für die Entrichtung seiner Steuern die Verantwortung trägt. Sollte der Auftraggeber gleichwohl auf die Abführung von Lohnsteuer in Anspruch genommen werden, hat der freie Mitarbeiter dem Auftraggeber gezahlte Lohnsteuer zu erstatten.


§ 5
Aufwendungsersatz und sonstige Ansprüche

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des freie Mitarbeiters gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.


§ 6
Wettbewerbstätigkeit

Der freie Mitarbeiter darf auch für andere Auftraggeber tätig sein.


§ 7
Verschwiegenheitspflicht

(1) Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich dazu, Stillschweigen über ihm im Laufe seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie andere vertrauliche Informationen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Des Weiteren verpflichtet sich der freie Mitarbeiter, geschützte und personenbezogene Daten ordnungsgemäß aufzubewahren und zu keinem anderen als dem zur rechtmäßigen Auftragserfüllung gehörenden Zweck Informationen bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder auf sonstige Art und Weise zu nutzen.


§ 8
Rückgabe 822 Unterlagen

825 25282 28255828225 552 828 8222582522 528 852255228 5882 22222825252 52 522 852255222825 5255582522822, 582 852 82 855222 828228 85225528 55585 522 852255222825 2525 858222 255 525252522 22822882 855522.


§ 9
Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

58 85552 8285882 2282 85828288252552 28888522 522 5252552825522822 8252828552. 825 25282 28255828225 8252522 255 855852555522 528 852255228 5825 82822 82882 522885285522825285282 828 525 5258252522 828225 858282825522. 5822 5825 522 522522 582825 525282855522 5825582252252 22582288852, 885288552288852 2525 8228582 885522822282 8855 28852 822552522.


§ 10
Schlussbestimmungen

(1) Einvernehmliche Vertragsänderungen müssen in schriftlicher Form abgegeben werden. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

(2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages einzeln unwirksam sein, so wird dadurch nicht der gesamte Vertrag unwirksam. Die unwirksamen Bestimmungen sind so zu ersetzen, dass sie dem Willen der Vertragsparteien so nahe wie möglich kommen.

(3) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Erfüllungsort.






..........................................................................................

Ort, Datum






...........................................................................................

Freier Mitarbeiter






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Ort, Datum






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Auftraggeber

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VERTRAG FÜR FREIE MITARBEIT



Zwischen


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Vertreten durch ________
________

- nachfolgend Auftraggeber -


und


________
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- nachfolgend Auftragnehmer -


wird folgender Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen:


§ 1 Tätigkeit

(1) Der Auftraggeber erteilt dem freien Mitarbeiter folgenden Auftrag:

________

(2) Beginn des Auftrags ist der ________.

(3) Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass der freie Mitarbeiter mit dem Auftrag im Umfang von durchschnittlich pro Woche belastet wird.

(4) Der freie Mitarbeiter unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Demnach kann der freie Mitarbeiter seine Tätigkeiten frei gestalten. Er hat jedoch bei betrieblichen Belangen, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen, Rücksicht zu nehmen.

(5) Der freie Mitarbeiter ist an keine Vorgaben bezüglich des Arbeitsortes und der Arbeitszeit gebunden. Jedoch sind Zeitangaben, die sich auf Projekte des Auftraggebers und fachliche Vorgaben beziehen, vom freien Mitarbeiter, soweit dies erforderlich ist, einzuhalten.

(6) Der freie Mitarbeiter ist dazu berechtigt, Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(7) Der freie Mitarbeiter ist gegenüber den Angestellten des Auftraggebers nicht weisungsbefugt.


§ 2
Laufzeit

Die Vereinbarungen dieses Vertrages enden mit der vollständigen Durchführung der in § 1 dieses Vertrages beschriebenen Tätigkeit durch den freien Mitarbeiter.


§ 3
Leistungserbringung

(1) Der freie Mitarbeiter hat die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen. Sollte der freie Mitarbeiter eigene Mitarbeiter hinzuziehen wollen oder Unteraufträge vergeben, so hat er die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

(2) Der freie Mitarbeiter ist dazu berechtigt, seine Tätigkeiten in seinen eigenen Räumlichkeiten auszuüben. Sollte die betriebliche Anwesenheit des freien Mitarbeiters erforderlich sein, stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache Räumlichkeiten in seinem Betrieb zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber stellt dem freien Mitarbeiter alle Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung, die er zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt.

(4) Die Vertragsparteien verpflichten sich dazu, sich gegenseitig zu informieren, falls es bezüglich der Durchführung oder der Abwicklung des Vertrages zu vorhersehbaren Zeitverzögerungen kommen sollte.


§ 4
Vergütung

(1) Als Vergütung wird ein Stundenhonorar von ________ € (________) zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart.

(2) Der freie Mitarbeiter hat, jeweils bis zum zehnten Werktag des Folgemonats, eine spezifizierte Abrechnung in Form einer Rechnung zu erstellen.

(3) Das vereinbarte Honorar wird jeweils zehn Werktage nach Rechnungserstellung fällig.

(4) Der freie Mitarbeiter wird innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Zusammenarbeit dem Auftraggeber ein Konto benennen, auf welches das Honorar überwiesen werden kann.

(5) Vergütet wird die tatsächlich geleistete Arbeit.

(6) Demnach ist die Vergütung bei Annahmeverzug, bei Betriebsrisiko nach § 522 828 und bei vorübergehender Verhinderung nach § 525 828 ausgeschlossen.

(7) Des Weiteren hat der freie Mitarbeiter zusätzlich geleistete Arbeitsstunden innerhalb von ________ Tag nach Anfall abzurechnen. Sollte der freie Mitarbeiter diese Frist überschreiten, gelten die Ansprüche als verwirkt.

(8) Sollte der freie Mitarbeiter nicht umsatzsteuerpflichtig sein oder seine Umsatzsteuerpflicht während der Vertragslaufzeit entfallen, ist der freie Mitarbeiter verpflichtet, dem Auftraggeber die bezahlte Umsatzsteuer zu erstatten.

(9) Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass der freie Mitarbeiter nicht lohnsteuerpflichtig ist und er somit für die Entrichtung seiner Steuern die Verantwortung trägt. Sollte der Auftraggeber gleichwohl auf die Abführung von Lohnsteuer in Anspruch genommen werden, hat der freie Mitarbeiter dem Auftraggeber gezahlte Lohnsteuer zu erstatten.


§ 5
Aufwendungsersatz und sonstige Ansprüche

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des freie Mitarbeiters gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.


§ 6
Wettbewerbstätigkeit

Der freie Mitarbeiter darf auch für andere Auftraggeber tätig sein.


§ 7
Verschwiegenheitspflicht

(1) Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich dazu, Stillschweigen über ihm im Laufe seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie andere vertrauliche Informationen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Des Weiteren verpflichtet sich der freie Mitarbeiter, geschützte und personenbezogene Daten ordnungsgemäß aufzubewahren und zu keinem anderen als dem zur rechtmäßigen Auftragserfüllung gehörenden Zweck Informationen bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder auf sonstige Art und Weise zu nutzen.


§ 8
Rückgabe 822 Unterlagen

825 25282 28255828225 552 828 8222582522 528 852255228 5882 22222825252 52 522 852255222825 5255582522822, 582 852 82 855222 828228 85225528 55585 522 852255222825 2525 858222 255 525252522 22822882 855522.


§ 9
Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

58 85552 8285882 2282 85828288252552 28888522 522 5252552825522822 8252828552. 825 25282 28255828225 8252522 255 855852555522 528 852255228 5825 82822 82882 522885285522825285282 828 525 5258252522 828225 858282825522. 5822 5825 522 522522 582825 525282855522 5825582252252 22582288852, 885288552288852 2525 8228582 885522822282 8855 28852 822552522.


§ 10
Schlussbestimmungen

(1) Einvernehmliche Vertragsänderungen müssen in schriftlicher Form abgegeben werden. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

(2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages einzeln unwirksam sein, so wird dadurch nicht der gesamte Vertrag unwirksam. Die unwirksamen Bestimmungen sind so zu ersetzen, dass sie dem Willen der Vertragsparteien so nahe wie möglich kommen.

(3) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Erfüllungsort.






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Ort, Datum






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Freier Mitarbeiter






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Ort, Datum






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Auftraggeber