Vertrag über die Auflösung einer Wohngemeinschaft

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Vertrag über die Auflösung einer Wohngemeinschaft




Zwischen

________

– nachfolgend „verbleibender Mieter" genannt –

und

________

– nachfolgend „ausscheidender Mieter" genannt –


Vertragsgegenstand

Die Parteien haben gemeinsam mit dem Vermieter ________ am ________ einen Mietvertrag über die Wohnung in ________ geschlossen. Die Parteien haben die Wohnung bisher gemeinschaftlich genutzt und unterhalten.

Im Folgenden vereinbaren die Parteien eine Auflösung ihrer Wohnungsgemeinschaft zum ________. Der von den Parteien gemeinsam mit dem Vermieter geschlossene Mietvertrag bleibt jedoch – zumindest derzeit – unverändert bestehen.


§ 1 Pflichten des ausscheidenden Mieters

1. Die ausscheidenden Mieter verpflichten sich, zum Auszugstermin die Wohnung zu verlassen und folgende vereinbarte Gegenstände bis spätestens zum ________ aus der gemeinsamen Wohnung zu räumen:

________

2. Die ausscheidenden Mieter werden den verbleibenden Mietern nach Auszug alle sich noch in ihren Besitz befindlichen Schlüssel übergeben.

3. Ferner werden die ausscheidenden Mieter alle Unterlagen, welche die gemeinsame Wohnung betreffen, den verbleibenden Mietern im Original überlassen. Die ausscheidenden Mieter behalten sich das Recht vor, hiervon Kopien zu erstellen und bei Bedarf Einsicht in diese zu verlangen.

4. Die ausscheidenden Mieter verpflichtet sich, alle vor dem Auszug begründeten und noch nicht beglichenen Forderungen Dritter (z.B. Vermieter, Telekommunikationsunternehmen, Versorgungswerke etc.), die aus dem gemeinsamen Wohnen resultieren, anteilsmäßig bis zum Auszugstermin zu begleichen. Die vom Vermieter gestellte Nebenkostenabrechnung, die den Zeitraum der gemeinsamen Nutzung der Wohnung vor dem Auszugstermin betrifft, wird anteilsmäßig verrechnet. Sich daraus ergebenden Nachzahlungen hat der ausscheidende Mieter dem verbleibenden Mieter bis spätestens 4 Wochen nach Vorlage der Abrechnung zu erstatten.


§ 2 Pflichten des verbleibenden Mieters

1. Die verbleibenden Mieter sind zur Herausgabe folgender vereinbarten Gegenstände verpflichtet:

________

2. Die verbleibenden Mieter werden alle laufenden, mit der Wohnung zusammenhängenden Verträge mit den Versorgungswerken, Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen u.a. auf eigenen Namen übernehmen und die ausscheidenden Mieter von Ansprüchen aus diesen Verträgen, die nach dem Auszugstermin entstanden sind, freistellen.

3. Die verbleibenden Mieter verpflichtet sich, den ausscheidenden Mietern von allen künftigen, mit der Nutzung und Unterhaltung der Wohnung verbundenen Verbindlichkeiten, insbesondere Mietverbindlichkeiten, Nebenkosten, Renovierungskosten und sonstigen Kosten im Innenverhältnis zu befreien.

4. Die verbleibenden Mieter haben den ausscheidenden Mietern die bei Abschluss des Mietvertrages geleistete Mietkaution anteilig, spätestens bis zum Auszugstermin, zu erstatten.

5. Die verbleibenden Mieter haben den ausscheidenden Mietern die folgende, den Zeitraum der gemeinsamen Nutzung der Wohnung betreffende Nebenkostenabrechnung unverzüglich vorzulegen. Etwaige, sich aus der Nebenkostenabrechnung ergebenden Überzahlungen sind dem ausscheidenden Mieter zu erstatten.

6. Möchten die verbleibenden Mieter nach Eintritt der Wirksamkeit dieses Vertrages einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch überlassen, so hat er zunächst auf Änderung des Mietvertrages und Entlassung der ausscheidenden Mieter aus dem Mietvertrag hinzuwirken. Ist eine Änderung nicht möglich, haben die verbleibenden Mieter den ausscheidenden Mietern hierüber zu informieren und eine vorherige Erlaubnis zur Untervermietung von dem Vermieter einzuholen.

7. Die ausscheidenden Mieter stimmen bereits jetzt einer alleinigen Übernahme des Mietverhältnisses auch im Außenverhältnis für den Fall zu, dass der gemeinsame Vermieter ________ bereit sein sollte, mit den verbleibenden Mietern allein oder einem sonstigen Dritten einen Mietvertrag zu schließen. Des Weiteren bevollmächtigen die ausscheidenden Mieter den verbleibenden Mietern unwiderruflich, den Mietvertrag mit dem Vermieter zu kündigen.


§ 3 828225852522 525 525255285252552222

________. 828225852522 525 8252552222 528 525255228 82555222 25 85525 82852888528522282 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 282 888288522 822 5855822225225225525288. 252588852 828225852522 25 582822 5252552 82822522 28852.

________. 528822 2822 8282822522 582828 525255228 528852852 8282 2525 825522, 82 8855 5555585 582 28528522282 525 5252522 828282252222 582828 525255228 28852 8255552. 882 5252552825522822 825228885222 8885, 255 582822 2588 582 5288528522 8282822522 55585 2822 528528885 258588822 8282822522 25 25822222, 582 5822 525 58282 525 52885285222 8282822522 82 2552 882 2228885 22222 828. 582822 2228258852.




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(Ort, Datum)



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(Unterschrift ausscheidender Mieter)




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(Unterschrift verbleibender Mieter)

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Vertrag über die Auflösung einer Wohngemeinschaft




Zwischen

________

– nachfolgend „verbleibender Mieter" genannt –

und

________

– nachfolgend „ausscheidender Mieter" genannt –


Vertragsgegenstand

Die Parteien haben gemeinsam mit dem Vermieter ________ am ________ einen Mietvertrag über die Wohnung in ________ geschlossen. Die Parteien haben die Wohnung bisher gemeinschaftlich genutzt und unterhalten.

Im Folgenden vereinbaren die Parteien eine Auflösung ihrer Wohnungsgemeinschaft zum ________. Der von den Parteien gemeinsam mit dem Vermieter geschlossene Mietvertrag bleibt jedoch – zumindest derzeit – unverändert bestehen.


§ 1 Pflichten des ausscheidenden Mieters

1. Die ausscheidenden Mieter verpflichten sich, zum Auszugstermin die Wohnung zu verlassen und folgende vereinbarte Gegenstände bis spätestens zum ________ aus der gemeinsamen Wohnung zu räumen:

________

2. Die ausscheidenden Mieter werden den verbleibenden Mietern nach Auszug alle sich noch in ihren Besitz befindlichen Schlüssel übergeben.

3. Ferner werden die ausscheidenden Mieter alle Unterlagen, welche die gemeinsame Wohnung betreffen, den verbleibenden Mietern im Original überlassen. Die ausscheidenden Mieter behalten sich das Recht vor, hiervon Kopien zu erstellen und bei Bedarf Einsicht in diese zu verlangen.

4. Die ausscheidenden Mieter verpflichtet sich, alle vor dem Auszug begründeten und noch nicht beglichenen Forderungen Dritter (z.B. Vermieter, Telekommunikationsunternehmen, Versorgungswerke etc.), die aus dem gemeinsamen Wohnen resultieren, anteilsmäßig bis zum Auszugstermin zu begleichen. Die vom Vermieter gestellte Nebenkostenabrechnung, die den Zeitraum der gemeinsamen Nutzung der Wohnung vor dem Auszugstermin betrifft, wird anteilsmäßig verrechnet. Sich daraus ergebenden Nachzahlungen hat der ausscheidende Mieter dem verbleibenden Mieter bis spätestens 4 Wochen nach Vorlage der Abrechnung zu erstatten.


§ 2 Pflichten des verbleibenden Mieters

1. Die verbleibenden Mieter sind zur Herausgabe folgender vereinbarten Gegenstände verpflichtet:

________

2. Die verbleibenden Mieter werden alle laufenden, mit der Wohnung zusammenhängenden Verträge mit den Versorgungswerken, Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen u.a. auf eigenen Namen übernehmen und die ausscheidenden Mieter von Ansprüchen aus diesen Verträgen, die nach dem Auszugstermin entstanden sind, freistellen.

3. Die verbleibenden Mieter verpflichtet sich, den ausscheidenden Mietern von allen künftigen, mit der Nutzung und Unterhaltung der Wohnung verbundenen Verbindlichkeiten, insbesondere Mietverbindlichkeiten, Nebenkosten, Renovierungskosten und sonstigen Kosten im Innenverhältnis zu befreien.

4. Die verbleibenden Mieter haben den ausscheidenden Mietern die bei Abschluss des Mietvertrages geleistete Mietkaution anteilig, spätestens bis zum Auszugstermin, zu erstatten.

5. Die verbleibenden Mieter haben den ausscheidenden Mietern die folgende, den Zeitraum der gemeinsamen Nutzung der Wohnung betreffende Nebenkostenabrechnung unverzüglich vorzulegen. Etwaige, sich aus der Nebenkostenabrechnung ergebenden Überzahlungen sind dem ausscheidenden Mieter zu erstatten.

6. Möchten die verbleibenden Mieter nach Eintritt der Wirksamkeit dieses Vertrages einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch überlassen, so hat er zunächst auf Änderung des Mietvertrages und Entlassung der ausscheidenden Mieter aus dem Mietvertrag hinzuwirken. Ist eine Änderung nicht möglich, haben die verbleibenden Mieter den ausscheidenden Mietern hierüber zu informieren und eine vorherige Erlaubnis zur Untervermietung von dem Vermieter einzuholen.

7. Die ausscheidenden Mieter stimmen bereits jetzt einer alleinigen Übernahme des Mietverhältnisses auch im Außenverhältnis für den Fall zu, dass der gemeinsame Vermieter ________ bereit sein sollte, mit den verbleibenden Mietern allein oder einem sonstigen Dritten einen Mietvertrag zu schließen. Des Weiteren bevollmächtigen die ausscheidenden Mieter den verbleibenden Mietern unwiderruflich, den Mietvertrag mit dem Vermieter zu kündigen.


§ 3 828225852522 525 525255285252552222

________. 828225852522 525 8252552222 528 525255228 82555222 25 85525 82852888528522282 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 282 888288522 822 5855822225225225525288. 252588852 828225852522 25 582822 5252552 82822522 28852.

________. 528822 2822 8282822522 582828 525255228 528852852 8282 2525 825522, 82 8855 5555585 582 28528522282 525 5252522 828282252222 582828 525255228 28852 8255552. 882 5252552825522822 825228885222 8885, 255 582822 2588 582 5288528522 8282822522 55585 2822 528528885 258588822 8282822522 25 25822222, 582 5822 525 58282 525 52885285222 8282822522 82 2552 882 2228885 22222 828. 582822 2228258852.




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(Ort, Datum)



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(Unterschrift ausscheidender Mieter)




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(Unterschrift verbleibender Mieter)