Vertrag über die Übertragung einer Marke

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Hier bitte auswählen, was auf den Verkäufer zutrifft. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person. Unter die zweite Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc.

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V E R T R A G - Ü B E R - D I E - Ü B E R T R A G U N G - E I N E R - M A R K E


Zwischen

________
________

- nachfolgend Verkäufer genannt -

und

________
________

- nachfolgend Käufer genannt -


wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Die Marke

Der Verkäufer ist Inhaber folgender beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke:

Name der Marke: ________
Registernummer: ________
Anmeldetag: ________
Eintragungstag: ________
Tag des Schutzendes: ________
Waren/Dienstleistungen: ________


§ 2 Kauf und Rechtsübertragung

Der Verkäufer verkauft und überträgt die Marke an den Käufer. Somit werden alle Rechte an der Vertragsmarke an den Käufer abgetreten. Dies umfasst alle angemeldeten bzw. eingetragenen Waren und Dienstleistungen der Marke. Der Käufer nimmt die Rechtsübertragung an.


§ 3 Kaufpreis
und Fälligkeit

(1) Der Kaufpreis beträgt ________ € (in Worten: ________), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist fällig bis zum ________ und hat auf folgendes Bankkonto zu erfolgen:

Name des Kontoinhabers: ________
Bank: ________
IBAN: ________
BIC: ________

(3) Sollte der Kaufpreis nicht innerhalb der vertraglichen Frist eingegangen sein, so ist der Käufer zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet.

(4) Sollte der Käufer trotz Mahnung durch den Verkäufer den Kaufpreis innerhalb einer Frist von ________ nicht gezahlt haben, so steht dem Verkäufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.


§ 4 Zusicherungen und Gewährleistungen

(1) Der Verkäufer sichert zu, uneingeschränktes Eigentum an der Marke zu haben.

(2) Der Verkäufer hat die Marke benutzt.

(3) Dem Verkäufer ist kein Widerspruch oder Löschungsantrag gegen die Marke bekannt.

(4) Der Verkäufer sichert zu, dass die Marke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder verpfändet, noch Gegenstand von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder eines Konkursverfahrens ist. Es gibt auch keine anderweitigen möglicherweise entgegenstehenden Rechte Dritter, die die Marke belasten könnten.


§ 5 528855288522 525 25522

825 525255225 525 525 555225 8825 825228885222, 528252528885 582 528855288522 525 25522 8282 825288522 252222- 525 255222522 25 82552858822. 82852 825228885222 8885, 2585 52225228852522 582828 525255228 558 822 825288522 252222- 525 255222522 825282228228822 822552822525855 255 5822552522 528 828528582525228 222282852 55825258822, 25 5222522885222 525 555552582 282 522 22228222225888 25225525888522 8285222 25 5825822522.

882 282 525 528855288522 22288852582882 52258822522 528222 25522 525 555225.


§ 6 Pflichten des Verkäufers

(1) Der Verkäufer hat dem Käufer mit Vertragsunterzeichnung sämtliche in seinem Besitz befindlichen Unterlagen bezüglich der Marke, insbesondere die Registrierungsurkunde sowie die Anmelde- und Verteidigungsunterlagen zu übergeben. Insbesondere verpflichtet sich der Verkäufer dazu, etwaige für die Umschreibung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt auf den Käufer erforderlichen Umschreibungsunterlagen wie beispielsweise Bewilligungen oder Vertretungsberechtigungen zu übergeben.

(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer jederzeit Auskünfte über Art, Zeitraum und Umfang der Benutzung der Marke zu erteilen, sowie entsprechende Beweismittel herauszugeben.

(3) Der Verkäufer hat den Käufer bei sämtlichen Formalitäten, Anträgen, etc. hinsichtlich der Übertragung der Marke vollumfänglich und nach besten Kräften zu unterstützen und mitzuwirken.

(4) Der Verkäufer verpflichtet sich, in der Zukunft keine weiteren Marken anzumelden, zu erwerben oder zu benutzen, die der Marke im Sinne des § 1 dieses Vertrages ähneln. Der Verkäufer darf auch nicht Dritte dazu veranlassen.


§ 7 Gewährleistungsausschluss

Der Verkäufer haftet nicht für den Bestand oder die Benutzbarkeit der Marke.


§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

(3) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.

(5) Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet.



________, den ________





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V E R T R A G - Ü B E R - D I E - Ü B E R T R A G U N G - E I N E R - M A R K E


Zwischen

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- nachfolgend Verkäufer genannt -

und

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- nachfolgend Käufer genannt -


wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Die Marke

Der Verkäufer ist Inhaber folgender beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke:

Name der Marke: ________
Registernummer: ________
Anmeldetag: ________
Eintragungstag: ________
Tag des Schutzendes: ________
Waren/Dienstleistungen: ________


§ 2 Kauf und Rechtsübertragung

Der Verkäufer verkauft und überträgt die Marke an den Käufer. Somit werden alle Rechte an der Vertragsmarke an den Käufer abgetreten. Dies umfasst alle angemeldeten bzw. eingetragenen Waren und Dienstleistungen der Marke. Der Käufer nimmt die Rechtsübertragung an.


§ 3 Kaufpreis
und Fälligkeit

(1) Der Kaufpreis beträgt ________ € (in Worten: ________), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist fällig bis zum ________ und hat auf folgendes Bankkonto zu erfolgen:

Name des Kontoinhabers: ________
Bank: ________
IBAN: ________
BIC: ________

(3) Sollte der Kaufpreis nicht innerhalb der vertraglichen Frist eingegangen sein, so ist der Käufer zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet.

(4) Sollte der Käufer trotz Mahnung durch den Verkäufer den Kaufpreis innerhalb einer Frist von ________ nicht gezahlt haben, so steht dem Verkäufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.


§ 4 Zusicherungen und Gewährleistungen

(1) Der Verkäufer sichert zu, uneingeschränktes Eigentum an der Marke zu haben.

(2) Der Verkäufer hat die Marke benutzt.

(3) Dem Verkäufer ist kein Widerspruch oder Löschungsantrag gegen die Marke bekannt.

(4) Der Verkäufer sichert zu, dass die Marke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder verpfändet, noch Gegenstand von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder eines Konkursverfahrens ist. Es gibt auch keine anderweitigen möglicherweise entgegenstehenden Rechte Dritter, die die Marke belasten könnten.


§ 5 528855288522 525 25522

825 525255225 525 525 555225 8825 825228885222, 528252528885 582 528855288522 525 25522 8282 825288522 252222- 525 255222522 25 82552858822. 82852 825228885222 8885, 2585 52225228852522 582828 525255228 558 822 825288522 252222- 525 255222522 825282228228822 822552822525855 255 5822552522 528 828528582525228 222282852 55825258822, 25 5222522885222 525 555552582 282 522 22228222225888 25225525888522 8285222 25 5825822522.

882 282 525 528855288522 22288852582882 52258822522 528222 25522 525 555225.


§ 6 Pflichten des Verkäufers

(1) Der Verkäufer hat dem Käufer mit Vertragsunterzeichnung sämtliche in seinem Besitz befindlichen Unterlagen bezüglich der Marke, insbesondere die Registrierungsurkunde sowie die Anmelde- und Verteidigungsunterlagen zu übergeben. Insbesondere verpflichtet sich der Verkäufer dazu, etwaige für die Umschreibung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt auf den Käufer erforderlichen Umschreibungsunterlagen wie beispielsweise Bewilligungen oder Vertretungsberechtigungen zu übergeben.

(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer jederzeit Auskünfte über Art, Zeitraum und Umfang der Benutzung der Marke zu erteilen, sowie entsprechende Beweismittel herauszugeben.

(3) Der Verkäufer hat den Käufer bei sämtlichen Formalitäten, Anträgen, etc. hinsichtlich der Übertragung der Marke vollumfänglich und nach besten Kräften zu unterstützen und mitzuwirken.

(4) Der Verkäufer verpflichtet sich, in der Zukunft keine weiteren Marken anzumelden, zu erwerben oder zu benutzen, die der Marke im Sinne des § 1 dieses Vertrages ähneln. Der Verkäufer darf auch nicht Dritte dazu veranlassen.


§ 7 Gewährleistungsausschluss

Der Verkäufer haftet nicht für den Bestand oder die Benutzbarkeit der Marke.


§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

(3) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.

(5) Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet.



________, den ________





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