Vertriebsvertrag
Zwischen
________, vertreten durch ________
________
- nachfolgend Lieferant -
und
________, vertreten durch ________
________
- nachfolgend Vertriebspartner -
wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Der Lieferant überträgt dem Vertriebspartner mit Wirkung zum ________ den Exklusiv-Vertrieb der in diesem Vertrag bezeichneten Erzeugnisse (nachfolgend „Vertragsprodukte") im Vertragsgebiet. Vertragsprodukte:
________
1.2. Der Vertriebspartner handelt als selbstständiger Vertriebspartner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Lieferanten nicht berechtigt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Vollmacht des Lieferanten für den Einzelfall vor.
§ 2 Pflichten des Lieferanten
2.1. Der Lieferant verpflichtet sich zur Belieferung des Vertriebspartners mit den Vertragsprodukten gemäß den jeweils gültigen Konditionen und Lieferbedingungen.
2.2. Soweit verfügbar und gegen angemessenes Entgelt, stellt der Lieferant dem Vertriebspartner Werbematerialien wie Produktkataloge, Preis- und Bestelllisten, technische Datenblätter sowie digitale Marketingmaterialien zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Herstellung bestimmter Arten oder Mengen von Werbematerialien besteht jedoch nicht.
2.3. Der Lieferant wird den Vertriebspartner zeitnah und umfassend über Änderungen, Weiterentwicklungen oder Verbesserungen der Vertragsprodukte informieren, soweit diese für den Vertrieb relevant sind.
2.4. Der Lieferant sichert zu, das Qualitätsniveau und die Form seiner Produkte zu gewährleisten und diese entsprechend den aktuellen Marktgegebenheiten und technologischen Entwicklungen kontinuierlich weiterzuentwickeln.
§ 3 Pflichten des Vertriebspartners
3.1. Der Vertriebspartner kauft und verkauft die Vertragsprodukte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung innerhalb des festgelegten Vertriebsbereichs. Eine Handlung im Namen und auf Rechnung des Lieferanten ist dem Vertriebspartner ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten untersagt. Es ist dem Vertriebspartner nicht gestattet, die vertragsgegenständlichen Erzeugnisse ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten zu verändern, weiterzuverarbeiten oder mit anderen Produkten zu verbinden.
3.2. Der Vertriebspartner hat den Lieferanten unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Erfüllung dieses Vertrags oder den erfolgreichen Vertrieb der Vertragsprodukte wesentlich sein könnten. Dazu gehören insbesondere Marktentwicklungen, Wettbewerbsaktivitäten und Kundenfeedback.
3.3. Der Vertriebspartner ist berechtigt, die Preise für die Vertragsprodukte in öffentlichen Angeboten (z. B. Preislisten, Mailings, Internet, soziale Medien) eigenständig festzulegen, auch wenn diese unter dem vom Lieferanten empfohlenen Verkaufspreis liegen. Einer ausdrücklichen Zustimmung des Lieferanten bedarf es hierfür nicht.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
4.1. Dieser Vertrag wird für die Dauer von ________ Jahren geschlossen und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung.
4.2. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von ________ zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer.
4.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, Insolvenz einer Partei oder Einstellung des Geschäftsbetriebs.
§ 5 Exklusivität
5.1. Während der Vertragslaufzeit darf der Lieferant die Vertragsprodukte im Vertriebsbereich direkt oder mittels anderer natürlicher oder juristischer Personen vermarkten und verkaufen. Dem Vertriebspartner steht in diesem Zusammenhang kein Exklusivrecht zu und er erkennt an, dass der Lieferant weitere Vertriebskanäle nutzen kann.
5.2. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die Vertragsprodukte bzw. Erzeugnisse zum Zwecke des Weiterverkaufs im Vertriebsbereich ausschließlich vom Lieferanten zu beziehen. Der Vertriebspartner darf während der Vertragslaufzeit keine vergleichbaren Produkte von Wettbewerbern des Lieferanten vertreiben.
§ 6 Bestehende Bezugsquellen und Wettbewerbsverbot des Vertriebspartners
6.1. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine Produkte herzustellen oder zu vertreiben, die mit den Vertragsprodukten in direktem Wettbewerb stehen, noch Dritte bei der Herstellung oder dem Vertrieb solcher Produkte zu unterstützen.
6.2. Sollte der Vertriebspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits Produkte vertreiben, die mit den Vertragsprodukten des Lieferanten im Wettbewerb stehen, so ist der Vertrieb dieser Produkte auch weiterhin gestattet, sofern diese Produkte nachfolgend ausdrücklich benannt werden.
§ 7 Vergütung des Lieferanten
7.1. Der Vergütungsanspruch des Lieferanten für die gelieferten Vertragsprodukte entsteht mit deren ordnungsgemäßer Lieferung und Abnahme durch den Vertriebspartner. Die Zahlung hat innerhalb von nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen.
7.2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls diese anfällt.
§ 8 Gewährleistung 525 Haftung
________. 825 282225522 8288222 228555 255 582 25222825285282 525 822 852 22882225222 5252552825255222 252 528225222 528 222555582525228 222588 522 228222888522 828282252222. 882 8522522 528 28222552222 255 5855522, 582 55585 5258522 2525 25282 25558588822282 82822582828, 828225 228222888522 525252225 2525 552588522822588222 8255585852 855522, 882882 528255552.
________. 528282 5252552825255222 2522285522 8825, 825228885222 8885 525 282225522 2585 828225 2558 255 52825252888522 8585828825522 2525 825882225522. 5858522 582 8585828825522 2525 825882225522 2258, 2522 525 5252582882552225 2585 25882582 525 228222888522 525885582222 2825252 2525 822 5252552 255582252222.
________. 882 8522522 528 28222552222 255 8288522 25558588822282 882 55822885828822, 28 828 5222, 28 5525282 8885 52 2822 5258222522 828222888525 52525528228885222 (55558258228885222). 52 582822 2588 882 582 8522522 552 522 82552582585522, 82525528222888522 5855522 82252222.
§ 9 Datenschutz
9.1. Soweit im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags personenbezogene Daten Dritter durch den Vertriebspartner im Auftrag des Lieferanten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, finden die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere der DSGVO und des BDSG) Anwendung. Die Vertragsparteien sind sich dieser Verpflichtungen bewusst und werden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Daten ergreifen.
9.2. Gegebenenfalls wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen den Parteien geschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.
10.3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.4. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
10.5. Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet. Eine Ausfertigung verbleibt beim Lieferanten, die andere beim Vertriebspartner.
................................................................
Ort, Datum
................................................................
Lieferant
................................................................
Ort, Datum
................................................................
Vertriebspartner
Vertriebsvertrag
Zwischen
________, vertreten durch ________
________
- nachfolgend Lieferant -
und
________, vertreten durch ________
________
- nachfolgend Vertriebspartner -
wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Der Lieferant überträgt dem Vertriebspartner mit Wirkung zum ________ den Exklusiv-Vertrieb der in diesem Vertrag bezeichneten Erzeugnisse (nachfolgend „Vertragsprodukte") im Vertragsgebiet. Vertragsprodukte:
________
1.2. Der Vertriebspartner handelt als selbstständiger Vertriebspartner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Lieferanten nicht berechtigt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Vollmacht des Lieferanten für den Einzelfall vor.
§ 2 Pflichten des Lieferanten
2.1. Der Lieferant verpflichtet sich zur Belieferung des Vertriebspartners mit den Vertragsprodukten gemäß den jeweils gültigen Konditionen und Lieferbedingungen.
2.2. Soweit verfügbar und gegen angemessenes Entgelt, stellt der Lieferant dem Vertriebspartner Werbematerialien wie Produktkataloge, Preis- und Bestelllisten, technische Datenblätter sowie digitale Marketingmaterialien zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Herstellung bestimmter Arten oder Mengen von Werbematerialien besteht jedoch nicht.
2.3. Der Lieferant wird den Vertriebspartner zeitnah und umfassend über Änderungen, Weiterentwicklungen oder Verbesserungen der Vertragsprodukte informieren, soweit diese für den Vertrieb relevant sind.
2.4. Der Lieferant sichert zu, das Qualitätsniveau und die Form seiner Produkte zu gewährleisten und diese entsprechend den aktuellen Marktgegebenheiten und technologischen Entwicklungen kontinuierlich weiterzuentwickeln.
§ 3 Pflichten des Vertriebspartners
3.1. Der Vertriebspartner kauft und verkauft die Vertragsprodukte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung innerhalb des festgelegten Vertriebsbereichs. Eine Handlung im Namen und auf Rechnung des Lieferanten ist dem Vertriebspartner ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten untersagt. Es ist dem Vertriebspartner nicht gestattet, die vertragsgegenständlichen Erzeugnisse ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten zu verändern, weiterzuverarbeiten oder mit anderen Produkten zu verbinden.
3.2. Der Vertriebspartner hat den Lieferanten unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Erfüllung dieses Vertrags oder den erfolgreichen Vertrieb der Vertragsprodukte wesentlich sein könnten. Dazu gehören insbesondere Marktentwicklungen, Wettbewerbsaktivitäten und Kundenfeedback.
3.3. Der Vertriebspartner ist berechtigt, die Preise für die Vertragsprodukte in öffentlichen Angeboten (z. B. Preislisten, Mailings, Internet, soziale Medien) eigenständig festzulegen, auch wenn diese unter dem vom Lieferanten empfohlenen Verkaufspreis liegen. Einer ausdrücklichen Zustimmung des Lieferanten bedarf es hierfür nicht.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
4.1. Dieser Vertrag wird für die Dauer von ________ Jahren geschlossen und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung.
4.2. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von ________ zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer.
4.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, Insolvenz einer Partei oder Einstellung des Geschäftsbetriebs.
§ 5 Exklusivität
5.1. Während der Vertragslaufzeit darf der Lieferant die Vertragsprodukte im Vertriebsbereich direkt oder mittels anderer natürlicher oder juristischer Personen vermarkten und verkaufen. Dem Vertriebspartner steht in diesem Zusammenhang kein Exklusivrecht zu und er erkennt an, dass der Lieferant weitere Vertriebskanäle nutzen kann.
5.2. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die Vertragsprodukte bzw. Erzeugnisse zum Zwecke des Weiterverkaufs im Vertriebsbereich ausschließlich vom Lieferanten zu beziehen. Der Vertriebspartner darf während der Vertragslaufzeit keine vergleichbaren Produkte von Wettbewerbern des Lieferanten vertreiben.
§ 6 Bestehende Bezugsquellen und Wettbewerbsverbot des Vertriebspartners
6.1. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine Produkte herzustellen oder zu vertreiben, die mit den Vertragsprodukten in direktem Wettbewerb stehen, noch Dritte bei der Herstellung oder dem Vertrieb solcher Produkte zu unterstützen.
6.2. Sollte der Vertriebspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits Produkte vertreiben, die mit den Vertragsprodukten des Lieferanten im Wettbewerb stehen, so ist der Vertrieb dieser Produkte auch weiterhin gestattet, sofern diese Produkte nachfolgend ausdrücklich benannt werden.
§ 7 Vergütung des Lieferanten
7.1. Der Vergütungsanspruch des Lieferanten für die gelieferten Vertragsprodukte entsteht mit deren ordnungsgemäßer Lieferung und Abnahme durch den Vertriebspartner. Die Zahlung hat innerhalb von nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen.
7.2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls diese anfällt.
§ 8 Gewährleistung 525 Haftung
________. 825 282225522 8288222 228555 255 582 25222825285282 525 822 852 22882225222 5252552825255222 252 528225222 528 222555582525228 222588 522 228222888522 828282252222. 882 8522522 528 28222552222 255 5855522, 582 55585 5258522 2525 25282 25558588822282 82822582828, 828225 228222888522 525252225 2525 552588522822588222 8255585852 855522, 882882 528255552.
________. 528282 5252552825255222 2522285522 8825, 825228885222 8885 525 282225522 2585 828225 2558 255 52825252888522 8585828825522 2525 825882225522. 5858522 582 8585828825522 2525 825882225522 2258, 2522 525 5252582882552225 2585 25882582 525 228222888522 525885582222 2825252 2525 822 5252552 255582252222.
________. 882 8522522 528 28222552222 255 8288522 25558588822282 882 55822885828822, 28 828 5222, 28 5525282 8885 52 2822 5258222522 828222888525 52525528228885222 (55558258228885222). 52 582822 2588 882 582 8522522 552 522 82552582585522, 82525528222888522 5855522 82252222.
§ 9 Datenschutz
9.1. Soweit im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags personenbezogene Daten Dritter durch den Vertriebspartner im Auftrag des Lieferanten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, finden die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere der DSGVO und des BDSG) Anwendung. Die Vertragsparteien sind sich dieser Verpflichtungen bewusst und werden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Daten ergreifen.
9.2. Gegebenenfalls wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen den Parteien geschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.
10.3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.4. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
10.5. Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet. Eine Ausfertigung verbleibt beim Lieferanten, die andere beim Vertriebspartner.
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Ort, Datum
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Lieferant
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Ort, Datum
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Vertriebspartner
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