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Vertriebsvertrag

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Hier sollte ausgewählt werden, ob es sich bei dem Lieferanten um ein Unternehmen/Verein oder um einen Menschen handelt. Unter die erste Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person.

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V E R T R I E B S V E R T R A G



Zwischen


________, vertreten durch ________

________

- nachfolgend Lieferant -


und


________, vertreten durch ________

________

- nachfolgend Vertriebspartner -



wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Lieferant überträgt dem Vertriebspartner mit Wirkung zum ________ den Exklusiv-Vertrieb der in der Anlage zu diesem Vertrag bezeichneten Erzeugnisse (Vertragsprodukte) im Vertragsgebiet.

(2) Der Vertriebspartner kauft und verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbstständiger Vertriebspartner. Er ist zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Lieferanten nicht berechtigt, es sei denn, es ist im Einzelfall eine entsprechende Vollmacht erteilt worden.


§ 2 Pflichten des Lieferanten

(1) Der Lieferant beliefert den Vertriebspartner mit den zuvor genannten Erzeugnissen bzw. Vertragsprodukten.

(2) Soweit er darüber verfügt, garantiert der Lieferant dem Vertriebspartner gegen angemessenes Entgelt Werbematerial wie Farbkarten, Preis- und Bestelllisten, Produktbeschreibungen usw. zur Verfügung zu stellen. Der Lieferant ist jedoch nicht dazu verpflichtet, eine bestimmte Art oder Menge von Werbematerial herzustellen.

(3) Soweit für den Verkauf der Produkte erforderlich, hält der Lieferant den Vertriebspartner bzw. den Vertrieb über Änderungen und Verbesserungen der Vertragsprodukte auf dem Laufenden.

(4) Der Lieferant verpflichtet sich, das Niveau an Qualität und Form seiner Produkte zu sichern und entsprechend den Marktgegebenheiten weiterzuentwickeln.


§ 3 Pflichten des Vertriebspartners

(1) Der Vertriebspartner kauft und verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Vertriebsbereich die Erzeugnisse, die ihm der Lieferant liefert. Er darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten nicht in dessen Namen und auf dessen Rechnung handeln.

(2) Darüber hinaus informiert der Vertriebspartner den Lieferanten über alle Umstände, die für die Erfüllung dieses Vertrages oder sonst für den Vertrieb der Vertragsprodukte wesentlich sein könnten.

(3) Der Vertriebspartner darf ohne die Zustimmung des Lieferanten in öffentlichen Angeboten, wie Preislisten, Mailings, im Internet usw. die Produkte unter den vorgegebenem Verkaufspreis des Lieferanten anbieten. Es bedarf keiner ausdrücklichen Zustimmung des Lieferanten.


§ 4 Vertragsdauer und vorzeitige Beendigung

(1) Dieser Vertrag wird für die Dauer von ________ Jahren geschlossen.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt ________. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf dieser Frist gekündigt, verlängert er sich automatisch um die zuvor vereinbarte Zeit. Weiterhin bedarf die Kündigung der Schriftform.


§ 5 Exklusivität

(1) Während der Vertragslaufzeit räumt der Lieferant dem Vertriebspartner das Exklusivrecht zur Vermarktung und zum Verkauf der Erzeugnisse im Vertriebsbereich ein. Sollte der Vertriebspartner ein anderes Erzeugnis im Betriebsbereich verkaufen, ist er verpflichtet, den Lieferanten darüber in Kenntnis zu setzen, um die Möglichkeit prüfen, dieses in die in Anlage 1 dieses Vertrages aufgeführten Erzeugnissen hinzuzufügen.

(2) Der Vertriebspartner bezieht die Vertragsprodukte bzw. Erzeugnisse des Lieferanten zum Zwecke des Weiterverkaufs ausschließlich vom Lieferanten.


§ 6 Bestehende Bezugsquellen des Vertriebspartners

(1) Der Vertriebspartner wird die mit den Vertragsprodukten im Wettbewerb stehenden Produkte weder herstellen noch vertreiben, noch Dritte bei der Herstellung oder dem Vertrieb unterstützen.

(2) Ist der Vertriebspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits Kunde von Lieferanten des Lieferanten bzw. vertreibt er bereits im Wettbewerb stehende Produkte, können diese auch weiterhin vom Vertriebspartner vertrieben werden, sofern sie (nachfolgend) benannt wurden.


§ 7 Vergütung des Lieferanten

Der Vergütungsanspruch des Lieferanten entsteht mit der Lieferung und Abnahme der Erzeugnisse bzw. Vertragsprodukte an und durch den Vertriebspartner.


§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Lieferant leistet Gewähr für die von ihm gelieferten Vertragsprodukte und haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen des zwingenden Rechts und nach der derzeitigen Rechtslage.

(2) Soweit Vertragsprodukte mangelhaft sind, verpflichtet sich der Lieferant zur unverzüglichen Neulieferung.


§ 9 Datenschutz

In dem Falle, dass im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages personenbezogene Daten Dritter durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, finden Bestimmungen des Datenschutzrechts Anwendung. Die Vertragsparteien sind sich dessen bewusst.


§ 10 5858588828282252222

(________) 252588852 828225852522 82822522 28852. 8252552222, 55252252222 525 582 852528522 582828 525255228 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 82525522 582825 585582222522855828 828882.

(________) 5288222 28222822 828282252222 582828 525255228 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 2585 525255288858588 528852852 825522, 82 8855 582 28528522282 525 5858222 828282252222 582555585 28852 8255552.
882 5252552825522822 8825 82 582822 2588 825228885222, 5825 2822 88528522 525 252528552 55852252228522 25 8255525282, 582 522 282 525 52885285222 8282822522 8252282222 5822 525 58282 222888582 2552 22222. 8828 2882 5585 82 25882 28225 5252552885822.

(________) 882825 5252552 5222588222 558885882888885 522 82852 525 85252852258882 82528858525.

(________) 825 2258852882525 255 5882 52528282228222 558 582822 5252552 82828222 8885 2585 522 2588228888522 822282 525 528.

(________) 882825 5252552 8855 82 2828 282885 855222522 85822528252222 822 522 Vertragsparteien 5222522885222.





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Ort, Datum





................................................................

Lieferant





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Ort, Datum





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Vertriebspartner

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________, vertreten durch ________

________

- nachfolgend Lieferant -


und


________, vertreten durch ________

________

- nachfolgend Vertriebspartner -



wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Lieferant überträgt dem Vertriebspartner mit Wirkung zum ________ den Exklusiv-Vertrieb der in der Anlage zu diesem Vertrag bezeichneten Erzeugnisse (Vertragsprodukte) im Vertragsgebiet.

(2) Der Vertriebspartner kauft und verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbstständiger Vertriebspartner. Er ist zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Lieferanten nicht berechtigt, es sei denn, es ist im Einzelfall eine entsprechende Vollmacht erteilt worden.


§ 2 Pflichten des Lieferanten

(1) Der Lieferant beliefert den Vertriebspartner mit den zuvor genannten Erzeugnissen bzw. Vertragsprodukten.

(2) Soweit er darüber verfügt, garantiert der Lieferant dem Vertriebspartner gegen angemessenes Entgelt Werbematerial wie Farbkarten, Preis- und Bestelllisten, Produktbeschreibungen usw. zur Verfügung zu stellen. Der Lieferant ist jedoch nicht dazu verpflichtet, eine bestimmte Art oder Menge von Werbematerial herzustellen.

(3) Soweit für den Verkauf der Produkte erforderlich, hält der Lieferant den Vertriebspartner bzw. den Vertrieb über Änderungen und Verbesserungen der Vertragsprodukte auf dem Laufenden.

(4) Der Lieferant verpflichtet sich, das Niveau an Qualität und Form seiner Produkte zu sichern und entsprechend den Marktgegebenheiten weiterzuentwickeln.


§ 3 Pflichten des Vertriebspartners

(1) Der Vertriebspartner kauft und verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Vertriebsbereich die Erzeugnisse, die ihm der Lieferant liefert. Er darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten nicht in dessen Namen und auf dessen Rechnung handeln.

(2) Darüber hinaus informiert der Vertriebspartner den Lieferanten über alle Umstände, die für die Erfüllung dieses Vertrages oder sonst für den Vertrieb der Vertragsprodukte wesentlich sein könnten.

(3) Der Vertriebspartner darf ohne die Zustimmung des Lieferanten in öffentlichen Angeboten, wie Preislisten, Mailings, im Internet usw. die Produkte unter den vorgegebenem Verkaufspreis des Lieferanten anbieten. Es bedarf keiner ausdrücklichen Zustimmung des Lieferanten.


§ 4 Vertragsdauer und vorzeitige Beendigung

(1) Dieser Vertrag wird für die Dauer von ________ Jahren geschlossen.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt ________. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf dieser Frist gekündigt, verlängert er sich automatisch um die zuvor vereinbarte Zeit. Weiterhin bedarf die Kündigung der Schriftform.


§ 5 Exklusivität

(1) Während der Vertragslaufzeit räumt der Lieferant dem Vertriebspartner das Exklusivrecht zur Vermarktung und zum Verkauf der Erzeugnisse im Vertriebsbereich ein. Sollte der Vertriebspartner ein anderes Erzeugnis im Betriebsbereich verkaufen, ist er verpflichtet, den Lieferanten darüber in Kenntnis zu setzen, um die Möglichkeit prüfen, dieses in die in Anlage 1 dieses Vertrages aufgeführten Erzeugnissen hinzuzufügen.

(2) Der Vertriebspartner bezieht die Vertragsprodukte bzw. Erzeugnisse des Lieferanten zum Zwecke des Weiterverkaufs ausschließlich vom Lieferanten.


§ 6 Bestehende Bezugsquellen des Vertriebspartners

(1) Der Vertriebspartner wird die mit den Vertragsprodukten im Wettbewerb stehenden Produkte weder herstellen noch vertreiben, noch Dritte bei der Herstellung oder dem Vertrieb unterstützen.

(2) Ist der Vertriebspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits Kunde von Lieferanten des Lieferanten bzw. vertreibt er bereits im Wettbewerb stehende Produkte, können diese auch weiterhin vom Vertriebspartner vertrieben werden, sofern sie (nachfolgend) benannt wurden.


§ 7 Vergütung des Lieferanten

Der Vergütungsanspruch des Lieferanten entsteht mit der Lieferung und Abnahme der Erzeugnisse bzw. Vertragsprodukte an und durch den Vertriebspartner.


§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Lieferant leistet Gewähr für die von ihm gelieferten Vertragsprodukte und haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen des zwingenden Rechts und nach der derzeitigen Rechtslage.

(2) Soweit Vertragsprodukte mangelhaft sind, verpflichtet sich der Lieferant zur unverzüglichen Neulieferung.


§ 9 Datenschutz

In dem Falle, dass im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages personenbezogene Daten Dritter durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, finden Bestimmungen des Datenschutzrechts Anwendung. Die Vertragsparteien sind sich dessen bewusst.


§ 10 5858588828282252222

(________) 252588852 828225852522 82822522 28852. 8252552222, 55252252222 525 582 852528522 582828 525255228 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 82525522 582825 585582222522855828 828882.

(________) 5288222 28222822 828282252222 582828 525255228 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 2585 525255288858588 528852852 825522, 82 8855 582 28528522282 525 5858222 828282252222 582555585 28852 8255552.
882 5252552825522822 8825 82 582822 2588 825228885222, 5825 2822 88528522 525 252528552 55852252228522 25 8255525282, 582 522 282 525 52885285222 8282822522 8252282222 5822 525 58282 222888582 2552 22222. 8828 2882 5585 82 25882 28225 5252552885822.

(________) 882825 5252552 5222588222 558885882888885 522 82852 525 85252852258882 82528858525.

(________) 825 2258852882525 255 5882 52528282228222 558 582822 5252552 82828222 8885 2585 522 2588228888522 822282 525 528.

(________) 882825 5252552 8855 82 2828 282885 855222522 85822528252222 822 522 Vertragsparteien 5222522885222.





................................................................

Ort, Datum





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Lieferant





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Ort, Datum





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Vertriebspartner