Vertriebsvertrag

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Hier sollte ausgewählt werden, ob es sich bei dem Lieferanten um ein Unternehmen/Verein oder um einen Menschen handelt. Unter die erste Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d. h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person.

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V E R T R I E B S V E R T R A G



Zwischen

________, vertreten durch ________

________

- nachfolgend Lieferant -


und

________, vertreten durch ________

________

- nachfolgend Vertriebspartner -



wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Der Lieferant überträgt dem Vertriebspartner mit Wirkung zum ________ den Exklusiv-Vertrieb der in der Anlage zu diesem Vertrag bezeichneten Erzeugnisse (Vertragsprodukte) im Vertragsgebiet.

1.2. Der Vertriebspartner kauft und verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbstständiger Vertriebspartner. Er ist zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Lieferanten nicht berechtigt, es sei denn, es ist im Einzelfall eine entsprechende Vollmacht erteilt worden.


§ 2 Pflichten des Lieferanten

2.1. Der Lieferant beliefert den Vertriebspartner mit den zuvor genannten Erzeugnissen bzw. Vertragsprodukten.

2.2. Soweit er darüber verfügt, garantiert der Lieferant dem Vertriebspartner gegen angemessenes Entgelt Werbematerial wie Farbkarten, Preis- und Bestelllisten, Produktbeschreibungen usw. zur Verfügung zu stellen. Der Lieferant ist jedoch nicht dazu verpflichtet, eine bestimmte Art oder Menge von Werbematerial herzustellen.

2.3. Soweit für den Verkauf der Produkte erforderlich, hält der Lieferant den Vertriebspartner bzw. den Vertrieb über Änderungen und Verbesserungen der Vertragsprodukte auf dem Laufenden.

2.4. Der Lieferant verpflichtet sich, das Niveau an Qualität und Form seiner Produkte zu sichern und entsprechend den Marktgegebenheiten weiterzuentwickeln.


§ 3 Pflichten des Vertriebspartners

3.1. Der Vertriebspartner kauft und verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Vertriebsbereich die Erzeugnisse, die ihm der Lieferant liefert. Er darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten nicht in dessen Namen und auf dessen Rechnung handeln. Er darf außerdem die vertragsgegenständlichen Erzeugnisse nicht weiterverarbeiten.

3.2. Darüber hinaus informiert der Vertriebspartner den Lieferanten über alle Umstände, die für die Erfüllung dieses Vertrages oder sonst für den Vertrieb der Vertragsprodukte wesentlich sein könnten.

3.3. Der Vertriebspartner darf ohne die Zustimmung des Lieferanten in öffentlichen Angeboten, wie Preislisten, Mailings, im Internet usw. die Produkte unter den vorgegebenem Verkaufspreis des Lieferanten anbieten. Es bedarf keiner ausdrücklichen Zustimmung des Lieferanten.


§ 4 Vertragsdauer und vorzeitige Beendigung

4.1. Dieser Vertrag wird für die Dauer von ________ Jahren geschlossen.

4.2. Die Kündigungsfrist beträgt ________. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf dieser Frist gekündigt, verlängert er sich automatisch um die zuvor vereinbarte Zeit. Weiterhin bedarf die Kündigung der Schriftform.


§ 5 Exklusivität

5.1. Während der Vertragslaufzeit räumt der Lieferant dem Vertriebspartner das Exklusivrecht zur Vermarktung und zum Verkauf der Erzeugnisse im Vertriebsbereich ein. Sollte der Vertriebspartner ein anderes Erzeugnis im Betriebsbereich verkaufen, ist er verpflichtet, den Lieferanten darüber in Kenntnis zu setzen, um die Möglichkeit prüfen, dieses in die in Anlage 1 dieses Vertrages aufgeführten Erzeugnissen hinzuzufügen.

5.2. Der Vertriebspartner bezieht die Vertragsprodukte bzw. Erzeugnisse des Lieferanten zum Zwecke des Weiterverkaufs ausschließlich vom Lieferanten.


§ 6 Bestehende Bezugsquellen des Vertriebspartners

6.1. Der Vertriebspartner wird die mit den Vertragsprodukten im Wettbewerb stehenden Produkte weder herstellen noch vertreiben, noch Dritte bei der Herstellung oder dem Vertrieb unterstützen.

6.2. Ist der Vertriebspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits Kunde von Lieferanten des Lieferanten bzw. vertreibt er bereits im Wettbewerb stehende Produkte, können diese auch weiterhin vom Vertriebspartner vertrieben werden, sofern sie (nachfolgend) benannt wurden.


§ 7 Vergütung des Lieferanten

Der Vergütungsanspruch des Lieferanten entsteht mit der Lieferung und Abnahme der Erzeugnisse bzw. Vertragsprodukte an und durch den Vertriebspartner.


§ 8 22855582882522 525 8522522

________. 825 282225522 8288222 228555 255 582 822 852 22882225222 5252552825255222 525 552222 255 5258522 525 25282 25558588822282 82 855222 528 2882222522 828528 525 2585 525 52522828222 8285288522.

________. 528282 5252552825255222 2522285522 8825, 825228885222 8885 525 282225522 255 52825252888522 825882225522.


§ 9 Datenschutz

In dem Falle, dass im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages personenbezogene Daten Dritter durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, finden Bestimmungen des Datenschutzrechts Anwendung. Die Vertragsparteien sind sich dessen bewusst.


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

10.3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.4. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.

10.5. Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet.





................................................................

Ort, Datum





................................................................

Lieferant





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Ort, Datum





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Vertriebspartner

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V E R T R I E B S V E R T R A G



Zwischen

________, vertreten durch ________

________

- nachfolgend Lieferant -


und

________, vertreten durch ________

________

- nachfolgend Vertriebspartner -



wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Der Lieferant überträgt dem Vertriebspartner mit Wirkung zum ________ den Exklusiv-Vertrieb der in der Anlage zu diesem Vertrag bezeichneten Erzeugnisse (Vertragsprodukte) im Vertragsgebiet.

1.2. Der Vertriebspartner kauft und verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbstständiger Vertriebspartner. Er ist zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Lieferanten nicht berechtigt, es sei denn, es ist im Einzelfall eine entsprechende Vollmacht erteilt worden.


§ 2 Pflichten des Lieferanten

2.1. Der Lieferant beliefert den Vertriebspartner mit den zuvor genannten Erzeugnissen bzw. Vertragsprodukten.

2.2. Soweit er darüber verfügt, garantiert der Lieferant dem Vertriebspartner gegen angemessenes Entgelt Werbematerial wie Farbkarten, Preis- und Bestelllisten, Produktbeschreibungen usw. zur Verfügung zu stellen. Der Lieferant ist jedoch nicht dazu verpflichtet, eine bestimmte Art oder Menge von Werbematerial herzustellen.

2.3. Soweit für den Verkauf der Produkte erforderlich, hält der Lieferant den Vertriebspartner bzw. den Vertrieb über Änderungen und Verbesserungen der Vertragsprodukte auf dem Laufenden.

2.4. Der Lieferant verpflichtet sich, das Niveau an Qualität und Form seiner Produkte zu sichern und entsprechend den Marktgegebenheiten weiterzuentwickeln.


§ 3 Pflichten des Vertriebspartners

3.1. Der Vertriebspartner kauft und verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Vertriebsbereich die Erzeugnisse, die ihm der Lieferant liefert. Er darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten nicht in dessen Namen und auf dessen Rechnung handeln. Er darf außerdem die vertragsgegenständlichen Erzeugnisse nicht weiterverarbeiten.

3.2. Darüber hinaus informiert der Vertriebspartner den Lieferanten über alle Umstände, die für die Erfüllung dieses Vertrages oder sonst für den Vertrieb der Vertragsprodukte wesentlich sein könnten.

3.3. Der Vertriebspartner darf ohne die Zustimmung des Lieferanten in öffentlichen Angeboten, wie Preislisten, Mailings, im Internet usw. die Produkte unter den vorgegebenem Verkaufspreis des Lieferanten anbieten. Es bedarf keiner ausdrücklichen Zustimmung des Lieferanten.


§ 4 Vertragsdauer und vorzeitige Beendigung

4.1. Dieser Vertrag wird für die Dauer von ________ Jahren geschlossen.

4.2. Die Kündigungsfrist beträgt ________. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf dieser Frist gekündigt, verlängert er sich automatisch um die zuvor vereinbarte Zeit. Weiterhin bedarf die Kündigung der Schriftform.


§ 5 Exklusivität

5.1. Während der Vertragslaufzeit räumt der Lieferant dem Vertriebspartner das Exklusivrecht zur Vermarktung und zum Verkauf der Erzeugnisse im Vertriebsbereich ein. Sollte der Vertriebspartner ein anderes Erzeugnis im Betriebsbereich verkaufen, ist er verpflichtet, den Lieferanten darüber in Kenntnis zu setzen, um die Möglichkeit prüfen, dieses in die in Anlage 1 dieses Vertrages aufgeführten Erzeugnissen hinzuzufügen.

5.2. Der Vertriebspartner bezieht die Vertragsprodukte bzw. Erzeugnisse des Lieferanten zum Zwecke des Weiterverkaufs ausschließlich vom Lieferanten.


§ 6 Bestehende Bezugsquellen des Vertriebspartners

6.1. Der Vertriebspartner wird die mit den Vertragsprodukten im Wettbewerb stehenden Produkte weder herstellen noch vertreiben, noch Dritte bei der Herstellung oder dem Vertrieb unterstützen.

6.2. Ist der Vertriebspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits Kunde von Lieferanten des Lieferanten bzw. vertreibt er bereits im Wettbewerb stehende Produkte, können diese auch weiterhin vom Vertriebspartner vertrieben werden, sofern sie (nachfolgend) benannt wurden.


§ 7 Vergütung des Lieferanten

Der Vergütungsanspruch des Lieferanten entsteht mit der Lieferung und Abnahme der Erzeugnisse bzw. Vertragsprodukte an und durch den Vertriebspartner.


§ 8 22855582882522 525 8522522

________. 825 282225522 8288222 228555 255 582 822 852 22882225222 5252552825255222 525 552222 255 5258522 525 25282 25558588822282 82 855222 528 2882222522 828528 525 2585 525 52522828222 8285288522.

________. 528282 5252552825255222 2522285522 8825, 825228885222 8885 525 282225522 255 52825252888522 825882225522.


§ 9 Datenschutz

In dem Falle, dass im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages personenbezogene Daten Dritter durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, finden Bestimmungen des Datenschutzrechts Anwendung. Die Vertragsparteien sind sich dessen bewusst.


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

10.3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.4. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.

10.5. Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet.





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Ort, Datum





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Lieferant





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Ort, Datum





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Vertriebspartner