Vorsorgevollmacht

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V O R S O R G E V O L L M A C H T


Ich, Vollmachtgeber

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________, geboren in ________
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erteile hiermit Vollmacht an


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________, geboren in ________
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als Vollmachtnehmer


Präambel

Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte.

Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann.


§ 1 Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit

1. Der Vollmachtnehmer darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, genauso auch über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Der Vollmachtnehmer ist befugt meinen Willen in einer Patientenverfügung durchzusetzen.

2. Der Vollmachtnehmer darf alle relevanten Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und zur Durchführung einer Heilbehandlung einwilligen, ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen oder dem Abbruch dieser Maßnahmen die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1904 Absatz 1 und 2 BGB).

3. Der Vollmachtnehmer darf Krankenunterlagen einsehen und zudem deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle Ärzte, die mich behandeln, sowie nichtärztliches Personal von der Schweigepflicht gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson.

4. Der Vollmachtnehmer darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung (§ 1906 Absatz 1 BGB), über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Unterbringung (§1906 Absatz 3 BGB) und über freiheitsentziehende Maßnahmen (Bettgitter, Medikamente usw.) in einem Heim oder anderen Einrichtung (§ 1906 Absatz 4 BGB) entscheiden, solange dies zu meinem Wohle erforderlich ist.


§ 2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten

1. Der Vollmachtnehmer darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung (auch Kündigung) wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen.

2. Der Vollmachtnehmer darf einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen und diesen auch kündigen.

3. Der Vollmachtnehmer darf einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Vertrag über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen; ehemals: Heimvertrag) abschließen und kündigen.


§ 3 Behörden

Der Vollmachtnehmer darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten.


§ 4 Vermögenssorge

Der Vollmachtnehmer darf mein Vermögen verwalten und diesbezüglich alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, namentlich:

a. Der Vollmachtnehmer darf über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen.

b. Zahlungen und Wertgegenstände annehmen.

c. Verbindlichkeiten eingehen.

d. Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Der Vollmachtnehmer darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten.

e. Schenkungen vornehmen, die einem Betreuer rechtlich gestattet sind.

f. Folgende Geschäfte dürfen auch wahrgenommen werden:

________

g. Folgende Geschäfte soll der Vollmachtnehmer nicht wahrnehmen können:

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§ 5 Post und Fernmeldeverkehr

Der Vollmachtnehmer darf die für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen sowie über den Fernmeldeverkehr Entscheidungen treffen. Der Vollmachtnehmer darf alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (Vertragsabschlüsse, Kündigungen usw.) abgeben.


§ 6 Vertretung vor Gericht

Der Vollmachtnehmer darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art in meinem Interesse, vornehmen.


§ 7 Untervollmacht

Der Vollmachtnehmer darf Untervollmachten erteilen.


§ 8 Betreuungsverfügung

Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung") erforderlich sein sollte, soll die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen sein.


§ 9 Geltung über den Tod hinaus

Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus.


________, ________






..................................................................
Unterschrift des Vollmachtnehmers






..................................................................
Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers

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V O R S O R G E V O L L M A C H T


Ich, Vollmachtgeber

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________, geboren in ________
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erteile hiermit Vollmacht an


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________, geboren in ________
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als Vollmachtnehmer


Präambel

Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte.

Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann.


§ 1 Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit

1. Der Vollmachtnehmer darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, genauso auch über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Der Vollmachtnehmer ist befugt meinen Willen in einer Patientenverfügung durchzusetzen.

2. Der Vollmachtnehmer darf alle relevanten Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und zur Durchführung einer Heilbehandlung einwilligen, ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen oder dem Abbruch dieser Maßnahmen die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1904 Absatz 1 und 2 BGB).

3. Der Vollmachtnehmer darf Krankenunterlagen einsehen und zudem deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle Ärzte, die mich behandeln, sowie nichtärztliches Personal von der Schweigepflicht gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson.

4. Der Vollmachtnehmer darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung (§ 1906 Absatz 1 BGB), über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Unterbringung (§1906 Absatz 3 BGB) und über freiheitsentziehende Maßnahmen (Bettgitter, Medikamente usw.) in einem Heim oder anderen Einrichtung (§ 1906 Absatz 4 BGB) entscheiden, solange dies zu meinem Wohle erforderlich ist.


§ 2 Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten

1. Der Vollmachtnehmer darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung (auch Kündigung) wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen.

2. Der Vollmachtnehmer darf einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen und diesen auch kündigen.

3. Der Vollmachtnehmer darf einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Vertrag über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen; ehemals: Heimvertrag) abschließen und kündigen.


§ 3 Behörden

Der Vollmachtnehmer darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten.


§ 4 Vermögenssorge

Der Vollmachtnehmer darf mein Vermögen verwalten und diesbezüglich alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, namentlich:

a. Der Vollmachtnehmer darf über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen.

b. Zahlungen und Wertgegenstände annehmen.

c. Verbindlichkeiten eingehen.

d. Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Der Vollmachtnehmer darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten.

e. Schenkungen vornehmen, die einem Betreuer rechtlich gestattet sind.

f. Folgende Geschäfte dürfen auch wahrgenommen werden:

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g. Folgende Geschäfte soll der Vollmachtnehmer nicht wahrnehmen können:

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§ 5 Post und Fernmeldeverkehr

Der Vollmachtnehmer darf die für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen sowie über den Fernmeldeverkehr Entscheidungen treffen. Der Vollmachtnehmer darf alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (Vertragsabschlüsse, Kündigungen usw.) abgeben.


§ 6 Vertretung vor Gericht

Der Vollmachtnehmer darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art in meinem Interesse, vornehmen.


§ 7 Untervollmacht

Der Vollmachtnehmer darf Untervollmachten erteilen.


§ 8 Betreuungsverfügung

Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung") erforderlich sein sollte, soll die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen sein.


§ 9 Geltung über den Tod hinaus

Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus.


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..................................................................
Unterschrift des Vollmachtnehmers






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Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers