W E B D E S I G N V E R T R A G
Zwischen
________ vertreten durch ________
________
- nachfolgend Auftraggeber -
und
________ vertreten durch ________
________
- nachfolgend Auftragnehmer -
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Entwicklung eines Konzepts und die Erstellung einer gebrauchstauglichen Website durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber.
1.2. Der Auftraggeber wird selbst für die Einstellung der Website in das Internet, die dauerhafte Speicherung auf einem Server (Hosting), die Beschaffung einer Internetdomain, die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web Sorge tragen.
§ 2 Pflichten des Auftragnehmers und Leistungsumfang
2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Auftraggebers eine gebrauchstaugliche Website zu erstellen.
2.2. Die vertraglich geschuldeten Leistungen werden in folgenden Phasen erbracht:
2.2.1. Konzeptionsphase: Erarbeitung eines Konzepts für die Struktur der Website (Strukturbaum, Framekonzept, Platzierung von Links und Funktionen).
2.2.2. Entwurfsphase: Erstellung einer Basisversion der Website, basierend auf dem freigegebenen Konzept, zur Darstellung der Struktur, der wesentlichen gestalterischen Merkmale und der notwendigen Grundfunktionalitäten.
2.2.3. Fertigstellungsphase: Erstellung der Endversion der Website nach Freigabe der Basisversion.
2.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin zur Optimierung der fertiggestellten Website zur besseren Auffindbarkeit in den folgenden Suchmaschinen:
________
2.4. Die Optimierung erfolgt im Rahmen des rechtlich Zulässigen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Erstellung notwendigen Inhalte und Daten zur Verfügung.
3.2. Zu den bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen etc.
3.3. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen:
________
3.4. Die Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) werden folgendermaßen zur Verfügung gestellt:
________
3.5. Der Auftraggeber stellt alle Informationen zur Verfügung, die für die Domainanmeldung benötigt werden, und wirkt im erforderlichen Maße an der Beantragung mit.
3.6. Der Auftraggeber stellt die Inhalte spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung.
3.7. Der Auftraggeber ist allein für die Rechtefreiheit der zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich.
§ 4 Abnahme und Gewährleistung
4.1. Nach Fertigstellung der Endversion der Website ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Website auf einem geeigneten Datenträger zugänglich zu machen
4.2. Der Auftraggeber wird die Leistung des Auftragnehmers prüfen und spätestens 7 Tage nach Zugang der Leistung die schriftliche Abnahme erklären oder die Abnahme unter Angabe konkreter Mängel verweigern.
4.3. Eine Verweigerung der Abnahme ist nur wegen wesentlicher Mängel zulässig.
4.4. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Die Gewährleistung richtet sich im Übrigen nach dem gesetzlichen Werkvertragsrecht (§ 631 ff. BGB).
§ 5 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
5.1. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung nach Fertigstellung der Endversion (Schlussrechnung) in Rechnung stellen. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
5.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer eine Pauschalvergütung i.H.v. ________ Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer zu zahlen. Sämtliche Leistungen, die in diesem Vertrag enthalten sind, werden mit dieser Zahlung entlohnt.
5.3. Für Leistungen, die über den Vertragsumfang hinausgehen, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Stundenvergütung i.H.v. ________ Euro pro Stunde zzgl. 19 % Mehrwertsteuer zu zahlen.
5.4. Die Vergütung des Auftragnehmers hat 14 Tage nach Zugang der Schlussrechnung durch den Auftraggeber zu erfolgen.
§ 6 Kündigung und Haftung
6.1. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs. 1 BGB gekündigt werden.
6.2. Die Kündigung ist in Textform gemäß § 126b BGB zu erklären.
6.3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
6.3.1. Der Auftragnehmer einen Fertigstellungstermin nicht einhält und eine vom Auftraggeber gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.
6.3.2. Der Auftragnehmer andere Pflichten aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt.
6.3.3. Der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten in grober Weise verletzt.
6.4. Im Falle der fristlosen Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund ist der Auftraggeber berechtigt, die Website durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers fortentwickeln zu lassen. Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen Übergabe der bis dahin erstellten Version verpflichtet.
6.5. Bei wirksamer Beendigung des Vertrages gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.
§ 7 Rechteübertragung und Quellcode
7.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber sämtliche ausschließlichen und unwiderruflichen Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Website (einschließlich aller Entwürfe, Konzepte und des Quellcodes) für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten vollumfänglich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung ein.
7.2. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird gemäß § 158 Abs. 1 BGB wirksam, wenn die geschuldete Vergütung vollständig gezahlt wurde.
7.3. Sämtliche an der Website entstehenden Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.
7.4. Der Auftragnehmer verzichtet auf die Nennung als Urheber der Website.
§ 8 Geheimhaltung
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
8.2. Vertraulich sind sämtliche Informationen, die zwischen den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind. Dies gilt insbesondere auch für den Inhalt dieses Vertrages und für die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse.
8.3. Falls als vertraulich qualifizierte Informationen aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind, verpflichtet sich die vom Beschluss adressierte Partei dazu, die andere Partei unverzüglich zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen.
8.4. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
8.5. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen zahlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe, deren Höhe nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist. Die Parteien halten einen Betrag von 8.000 Euro für einen einmaligen Verstoß für angemessen.
§ 9 Datenschutz
In dem Falle, dass personenbezogene Daten Dritter durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, finden die Bestimmungen des Datenschutzrechts Anwendung. Die Vertragsparteien sind sich dessen bewusst.
§ 10 5858588828282252222
________. 8882 8252552222 2525 55252252222 582828 525255228 82555222 525 58558222252.
________. 528822 525 5252552 5288528522 8222852222 222558222, 882882 582 28528522282 528 525255228 82 5858222 528255552. 882 25522822 8825 825228885222, 582 5288528522 8282822522 55585 2822 88528522 25 25822222, 582 522 525255282828 52 25858222 22222 (§ 885 828).
________. 852 522 825882222522 5252552 882 558885882888885 525288528 82852 52225 8588858588 528 58-55525285228 (8552) 528225855.
..............................................................
Ort, Datum
..............................................................
________
vertreten durch ________ (Auftraggeber)
..............................................................
Ort, Datum
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vertreten durch ________ (Auftragnehmer)
W E B D E S I G N V E R T R A G
Zwischen
________ vertreten durch ________
________
- nachfolgend Auftraggeber -
und
________ vertreten durch ________
________
- nachfolgend Auftragnehmer -
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Entwicklung eines Konzepts und die Erstellung einer gebrauchstauglichen Website durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber.
1.2. Der Auftraggeber wird selbst für die Einstellung der Website in das Internet, die dauerhafte Speicherung auf einem Server (Hosting), die Beschaffung einer Internetdomain, die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web Sorge tragen.
§ 2 Pflichten des Auftragnehmers und Leistungsumfang
2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Auftraggebers eine gebrauchstaugliche Website zu erstellen.
2.2. Die vertraglich geschuldeten Leistungen werden in folgenden Phasen erbracht:
2.2.1. Konzeptionsphase: Erarbeitung eines Konzepts für die Struktur der Website (Strukturbaum, Framekonzept, Platzierung von Links und Funktionen).
2.2.2. Entwurfsphase: Erstellung einer Basisversion der Website, basierend auf dem freigegebenen Konzept, zur Darstellung der Struktur, der wesentlichen gestalterischen Merkmale und der notwendigen Grundfunktionalitäten.
2.2.3. Fertigstellungsphase: Erstellung der Endversion der Website nach Freigabe der Basisversion.
2.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin zur Optimierung der fertiggestellten Website zur besseren Auffindbarkeit in den folgenden Suchmaschinen:
________
2.4. Die Optimierung erfolgt im Rahmen des rechtlich Zulässigen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Erstellung notwendigen Inhalte und Daten zur Verfügung.
3.2. Zu den bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen etc.
3.3. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen:
________
3.4. Die Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) werden folgendermaßen zur Verfügung gestellt:
________
3.5. Der Auftraggeber stellt alle Informationen zur Verfügung, die für die Domainanmeldung benötigt werden, und wirkt im erforderlichen Maße an der Beantragung mit.
3.6. Der Auftraggeber stellt die Inhalte spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung.
3.7. Der Auftraggeber ist allein für die Rechtefreiheit der zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich.
§ 4 Abnahme und Gewährleistung
4.1. Nach Fertigstellung der Endversion der Website ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Website auf einem geeigneten Datenträger zugänglich zu machen
4.2. Der Auftraggeber wird die Leistung des Auftragnehmers prüfen und spätestens 7 Tage nach Zugang der Leistung die schriftliche Abnahme erklären oder die Abnahme unter Angabe konkreter Mängel verweigern.
4.3. Eine Verweigerung der Abnahme ist nur wegen wesentlicher Mängel zulässig.
4.4. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Die Gewährleistung richtet sich im Übrigen nach dem gesetzlichen Werkvertragsrecht (§ 631 ff. BGB).
§ 5 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
5.1. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung nach Fertigstellung der Endversion (Schlussrechnung) in Rechnung stellen. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
5.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer eine Pauschalvergütung i.H.v. ________ Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer zu zahlen. Sämtliche Leistungen, die in diesem Vertrag enthalten sind, werden mit dieser Zahlung entlohnt.
5.3. Für Leistungen, die über den Vertragsumfang hinausgehen, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Stundenvergütung i.H.v. ________ Euro pro Stunde zzgl. 19 % Mehrwertsteuer zu zahlen.
5.4. Die Vergütung des Auftragnehmers hat 14 Tage nach Zugang der Schlussrechnung durch den Auftraggeber zu erfolgen.
§ 6 Kündigung und Haftung
6.1. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs. 1 BGB gekündigt werden.
6.2. Die Kündigung ist in Textform gemäß § 126b BGB zu erklären.
6.3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
6.3.1. Der Auftragnehmer einen Fertigstellungstermin nicht einhält und eine vom Auftraggeber gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.
6.3.2. Der Auftragnehmer andere Pflichten aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt.
6.3.3. Der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten in grober Weise verletzt.
6.4. Im Falle der fristlosen Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund ist der Auftraggeber berechtigt, die Website durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers fortentwickeln zu lassen. Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen Übergabe der bis dahin erstellten Version verpflichtet.
6.5. Bei wirksamer Beendigung des Vertrages gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.
§ 7 Rechteübertragung und Quellcode
7.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber sämtliche ausschließlichen und unwiderruflichen Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Website (einschließlich aller Entwürfe, Konzepte und des Quellcodes) für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten vollumfänglich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung ein.
7.2. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird gemäß § 158 Abs. 1 BGB wirksam, wenn die geschuldete Vergütung vollständig gezahlt wurde.
7.3. Sämtliche an der Website entstehenden Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.
7.4. Der Auftragnehmer verzichtet auf die Nennung als Urheber der Website.
§ 8 Geheimhaltung
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
8.2. Vertraulich sind sämtliche Informationen, die zwischen den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind. Dies gilt insbesondere auch für den Inhalt dieses Vertrages und für die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse.
8.3. Falls als vertraulich qualifizierte Informationen aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind, verpflichtet sich die vom Beschluss adressierte Partei dazu, die andere Partei unverzüglich zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen.
8.4. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
8.5. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen zahlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe, deren Höhe nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist. Die Parteien halten einen Betrag von 8.000 Euro für einen einmaligen Verstoß für angemessen.
§ 9 Datenschutz
In dem Falle, dass personenbezogene Daten Dritter durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, finden die Bestimmungen des Datenschutzrechts Anwendung. Die Vertragsparteien sind sich dessen bewusst.
§ 10 5858588828282252222
________. 8882 8252552222 2525 55252252222 582828 525255228 82555222 525 58558222252.
________. 528822 525 5252552 5288528522 8222852222 222558222, 882882 582 28528522282 528 525255228 82 5858222 528255552. 882 25522822 8825 825228885222, 582 5288528522 8282822522 55585 2822 88528522 25 25822222, 582 522 525255282828 52 25858222 22222 (§ 885 828).
________. 852 522 825882222522 5252552 882 558885882888885 525288528 82852 52225 8588858588 528 58-55525285228 (8552) 528225855.
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Ort, Datum
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vertreten durch ________ (Auftraggeber)
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Ort, Datum
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vertreten durch ________ (Auftragnehmer)
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