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Einzeltestament

Letzte Änderung Letzte Änderung 25.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
4,4 - 16 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 25.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 bis 2 Seiten

Bewertung: 4,4 - 16 Rezensionen

Die Vorlage ausfüllen

Ein Einzeltestament ist ein eigenhändiges Testament. Hierbei kann der Erblasser sein Erbe schriftlich regeln und seine Erbfolge sowie ein Vermächtnis bestimmen. Diese Vorlage ermöglicht es, ein umfassendes Testament zu entwerfen, welches auch im Rechtsverkehr rechtskräftig ist. Nach dem deutschen Recht muss ein Testament eigenhändig ausgefertigt werden. Diese Vorlage kann online ausgefüllt werden, muss aber anschließend handschriftlich verfasst werden (gesamter Text). Eine elektronische Fassung ist nicht zugelassen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Warum ein Testament?

Oftmals ist es notwendig, aktiv bei der Planung der Geschehnisse nach dem eigenen Ableben zu sein. Das Verfassen eines Testaments ist sehr viel einfacher als man denkt und bietet auch einen bestimmten Grad an Absicherung. Das Dokument gibt die Möglichkeit, die Erbfolge festzusetzen, ein Vermächtnis zu kreieren, Auflagen an das Erbe zu binden und noch vieles mehr zu regeln.


Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?

In der Regel erben die Verwandten nach der gesetzlichen Erbfolge. Die Verwandten werden in Erbenordnungen eingeteilt. Das Gesetz unterscheidet folgende Ordnungen:

1. Ordnung Abkömmlinge des Erblassers (sämtliche vom Erblasser abstammende Personen, also Kinder, einschließlich der nichtehelichen und der adoptierten Kinder, Enkel, Urenkel etc.; nicht hingegen Stiefkinder oder Ziehkinder).
2. Ordnung Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte usw.). Leben zur Zeit des Erbfalls beide Eltern noch, erben deren Kinder (also die Geschwister des Verstorbenen) nichts. Lebt nur noch ein Elternteil, bekommt er die Hälfte, und der Rest wird auf die Abkömmlinge des verstorbenen Elternteils aufgeteilt. Falls keine Kinder vorhanden sind, erbt der überlebende Elternteil allein.
3. Ordnung Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousin, Cousine usw.).
4. Ordnung Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Urgroßvater, Urgroßmutter, Großonkel, Großtante usw.).
5. Fernere Ordnung entferntere Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.

Hierbei ist zu beachten: sofern es Verwandte erster Ordnung gibt, sind alle anderen Verwandten von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.


Einzelheiten eines Testaments

Ein Testament muss drei wesentliche Angaben beinhalten:

  • Zeit der Erklärung (mit Tag, Monat, Jahr)
  • Ort der Niederschrift
  • Unterschrift mit vollem Namen (Vor- und Nachname)

Daneben sollte schon vorher klar sein, wer im Testament mit einbezogen werden soll, d. h. ob eine Person aus der gesetzlichen Erbfolge entfernt werden soll (beachte: Pflichtteilsansprüche bestehen weiterhin, wenn es sich bei dem Erben um einen Pflichtteilsberechtigten handelt), ob Ersatzerben vorgesehen werden, ob die Nacherbschaft oder Vorerbschaft geregelt werden soll.


Was kann in einem Testament geregelt werden?

Die Regelungen eines Testaments richten sich nach dem Gesetz, allerdings können Erblasser auch sehr viel mehr als nur die Erbfolge in einem Testament regeln. So können auch Auflagen an das Erbe gebunden werden. Hiernach kann der Erblasser den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten.

Es steht dem Erblasser frei, zu enterben (hier kann z. B. ein Erbverzichtsvertrag vereinbart werden). Wie sich die Enterbung auf die Abkömmlinge des enterbten Erben auswirkt, kann auch geregelt werden.

Es können auch Regelungen im Falle eines möglichen Verzichts eingebracht werden, d. h. wie in solchen Fällen die Erbfolgen aussehen. Man kann auch entscheiden, wer Testamentsvollstrecker werden soll (oftmals Familienanwalt, oder eine andere Vertrauensperson). Testamentsvollstrecker sind oft dann notwendig, wenn es sich um einen komplizierten Erbfall handelt.


Vermächtnis!

Es kann zudem ein Vermächtnis eingerichtet werden, in dem Geldbeträge und Gegenstände einem Vermächtnisnehmer hinterlassen werden können. Der Anspruch des Vermächtnisnehmers richtet sich gegen den Erben, denn der Vermächtnisnehmer selbst ist kein Erbe. Es sollte für die Benachrichtigung des Vermächtnisnehmers gesorgt werden, Testamente werden nämlich nur vor den Erben eröffnet. Es kann also passieren, dass Vermächtnisnehmer nie von ihrem Anspruch aus dem Testament erfahren.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Das Testament muss immer handschriftlich und eigenhändig verfasst werden. Nachdem also die Vorlage ausgefüllt wurde, muss diese handschriftlich abgeschrieben werden. Ein Ausdruck ist nicht zulässig. Hiernach steht es frei, das Testament bei einem Anwalt oder einem Notar zu hinterlassen oder nicht. Ein notariell beurkundetes Testament hat im Fall eines Erbstreits allerdings mehr Rechtskraft.


RELEVANTES RECHT

Allgemein relevant sind die §§ 2247 ff. BGB, sowie weitere Vorschriften aus dem Erbrecht (Buch 5) des BGB.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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