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Praktikumsvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 30.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
4,6 - 60 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 30.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

Bewertung: 4,6 - 60 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann man einen Praktikums- bzw. Praktikantenvertrag erstellen.

Ein Praktikumsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Praktikanten und einer Praktikumsstelle über eine vorübergehende Tätigkeit in einem Betrieb zum Erwerb praktischer Kenntnisse. Das Praktikumsverhältnis ist eine Art Arbeitsverhältnis auf Zeit, welches jedoch vorrangig einem Ausbildungszweck dient.

Ähnliche Alternativen zum Praktikumsvertrag sind beispielsweise der Arbeitsvertrag über einen Minijob oder der Werkstudentenvertrag.


Es gibt verschiedene Praktikumsarten:

  • Pflichtpraktikum ("Studenten- bzw. Hochschulpraktikum"): ein Praktikum, das von der Studienordnung vorgeschrieben wird. Das Praktikum kann je nach Studienordnung vor (als Zulassungsvoraussetzung), während oder nach dem Studium stattfinden.
  • Freiwilliges Praktikum: ein Praktikum, das nicht vorgeschrieben ist und daher freiwillig durchgeführt wird. Diese Praktikanten gelten als Arbeitnehmer.
  • Schülerpraktikum: ein Praktikum im Rahmen der Schullaufzeit, meist zwischen der 8. und 11. Klasse. Es dient dazu, Jugendlichen frühzeitig Einblicke in den Berufsalltag zu gewähren, um die Berufswahl zu erleichtern.

Bei der Einstellung eines Studenten ist die Unterscheidung zwischen einem Pflichtpraktikum und einem freiwilligen Praktikum sehr wichtig, da es zahlreiche gesetzliche Unterschiede gibt, u.A. hinsichtlich Lohnanspruch, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Schriftform

Die Schriftform ist grundsätzlich keine gesetzliche Voraussetzung des Praktikumsvertrages. Ein schriftlicher Vertrag dient jedoch dem Praktikanten sowie der Praktikumsstelle als rechtliche Absicherung und ist somit von Vorteil für beide Parteien.

Wird jedoch ein Vertrag über ein freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert, abgeschlossen, und ist der Praktikant nicht minderjährig, so besteht ein Schriftformerfordernis.

Zahlung des Mindestlohns

Auch Praktikanten haben grundsätzlich Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns. Der Mindestlohn beträgt in Deutschland seit dem 1. Januar 2021 und bis zum 30. Juni 2021 9,50 € pro Stunde (vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 lag dieser bei 9,35 € pro Stunde). Ab dem 1. Juli 2021 wird dieser angehoben auf 9,60 € pro Stunde. Es gibt jedoch unter anderem folgende Ausnahmen von der Zahlung des Mindestlohns bei Praktikanten:

    • Der Praktikant ist minderjährig oder
    • es handelt sich um ein Pflichtpraktikum oder
    • das Praktikum dauert weniger als drei Monate.

In diesen Fällen kann der Arbeitgeber den Praktikanten bezahlen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Wird der Praktikant jedoch freiwillig bezahlt, so kann die Vergütung auch vom Mindestlohn abweichen.

Anspruch auf Urlaub

Wie beim Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns besteht der gesetzliche Anspruch auf Mindesturlaub, das heißt in der Regel 20 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche, lediglich bei Praktikanten im Rahmen eines freiwilligen Praktikums, das länger als drei Monate dauert.

Versicherungsschutz

Handelt es sich um ein Schülerpraktikum oder um ein Pflichtpraktikum, ist die Versicherungslage des Praktikanten in der Regel unproblematisch. Liegt ein freiwilliges Praktikum vor, das länger als drei Monate andauert und bei dem der Praktikant volljährig ist, so muss man sich hinsichtlich des geltenden Versicherungsschutzes informieren. Der Versicherungsschutz hängt in diesen Fällen von verschiedenen Umständen ab, wie unter anderem die Anzahl der wöchentlichen Praktikumsstunden, der Praktikumsdauer und des Zeitpunkts des Praktikums falls es sich bei dem Praktikanten um einen Studenten handelt (vor, während oder nach dem Studium).

WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem das Dokument ausgefüllt und ausgedruckt wurde, erhält jede Vertragspartei - das heißt die Praktikumsstelle sowie der Praktikant - jeweils ein Exemplar zum Verwahren, woraufhin beide Vertragsparteien diese beiden Exemplare unterzeichnen müssen.

ANWENDBARES RECHT:

Es gelten die Vorschriften des Mindestlohngesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Berufsbildungsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sowie die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).


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