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Praktikumszeugnis

Letzte Änderung Letzte Änderung 20.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
4,5 - 86 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 20.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 bis 2 Seiten

Bewertung: 4,5 - 86 Rezensionen

Die Vorlage ausfüllen

Diese Vorlage richtet sich an Arbeitgeber, die ein Praktikumszeugnis erstellen wollen. Ein Praktikumszeugnis bescheinigt das "Ob" und das "Wie" über das Absolvieren eines Praktikums und dient als Leistungsnachweis für die Praktikantin bzw. den Praktikanten.

Es existieren verschiedene Praktikumsarten:

  • Pflichtpraktikum ("Studenten- bzw. Hochschulpraktikum"): ein Praktikum, das von der Studienordnung vorgeschrieben wird. Das Praktikum kann je nach Studienordnung vor (als Zulassungsvoraussetzung), während oder nach dem Studium stattfinden.
  • Freiwilliges Praktikum: ein Praktikum i.S.d. § 26 BBiG, das nicht vorgeschrieben ist und daher freiwillig durchgeführt wird. Diese Praktikanten gelten als Arbeitnehmer (z.B. gelten die Regelungen zum Mindeststundenlohn hier).
  • Schülerpraktikum: ein Praktikum im Rahmen der Schullaufzeit. Meist zwischen der 8. und 11. Klasse. Es dient dazu, Jugendlichen frühzeitig Einblicke in den Berufsalltag zu gewähren, um die Berufswahl zu erleichtern.

Zu beachten ist, dass der Praktikant hinsichtlich des Zeugnisses grundsätzlich in der Holpflicht ist. Erst auf ausdrückliches Verlangen ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Praktikanten ein Zeugnis auszustellen. Mit diesem Schreiben kann ein Praktikumszeugnis angefordert werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Praktikumszeugnis. Das einfache Praktikumszeugnis beinhaltet in der Regel lediglich die persönlichen Daten des Praktikanten, die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit.

Im qualifizierten Praktikumszeugnis hingegen wird darüber hinaus eine wertende Beurteilung über die Leistungen und das Verhalten des Praktikanten getroffen. Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht des Praktikanten ob er ein qualifiziertes oder einfaches Praktikumszeugnis erhalten möchte.

Bei Schülerpraktika reicht bereits eine einfache "Praktikumsbescheinigung" aus, sodass kein Zeugnis angefertigt werden muss. Jedoch werden in einer Bescheinigung keine Angaben zur Leistung bzw. Kompetenz des/der Praktikant/in gemacht. Einige Hochschulen oder auch Ausbildungsstätten erwarten möglicherweise weitere Informationen in dem Zeugnis - diese können selbstständig eingefügt werden.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nach Ausfüllen und Ausdrucken des Zeugnisses wird es von der zuständigen, bei der Praktikumsstelle angestellten Person unterschrieben und anschließend im Original der Praktikantin bzw. dem Praktikanten überreicht oder zugesandt.


ANWENDBARES RECHT:

Es gelten die Vorschriften des Mindestlohngesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Berufsbildungsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sowie die allgemeinen Regeln des BGB.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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