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Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

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Hier sollte ausgewählt werden, ob es sich bei dem Arbeitgeber um einen Menschen oder ein Unternehmen / Verein handelt. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person. Unter die zweite Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc.

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________, den ________

Kündigung



Sehr geehrte Frau ________,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum ________ unter Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats ordentlich, hilfsweise zum nächsten zulässigen Zeitpunkt.

Aufgrund der aktuellen Situation um das Coronavirus (COVID-19) und den damit verbundenen Auswirkungen sehen wir uns nicht mehr in der Lage, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen.Genauer erfolgt die Kündigung aus folgendem Grund:

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285 828822 582 555552 582, 5588 582 825228885222 8825, 828882 52288 2585 28225 5252522 8288552282522 25 858522 525 8885 8252282228 5528 222522 825 8222582522 528 85828288255582288828 2258228885 828 525 8222255 255 858282 55828288585225 25 228522 222588 § 82 528 555.

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.



Mit freundlichen Grüßen



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________, den ________

Kündigung



Sehr geehrte Frau ________,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum ________ unter Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats ordentlich, hilfsweise zum nächsten zulässigen Zeitpunkt.

Aufgrund der aktuellen Situation um das Coronavirus (COVID-19) und den damit verbundenen Auswirkungen sehen wir uns nicht mehr in der Lage, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen.Genauer erfolgt die Kündigung aus folgendem Grund:

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285 828822 582 555552 582, 5588 582 825228885222 8825, 828882 52288 2585 28225 5252522 8288552282522 25 858522 525 8885 8252282228 5528 222522 825 8222582522 528 85828288255582288828 2258228885 828 525 8222255 255 858282 55828288585225 25 228522 222588 § 82 528 555.

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.



Mit freundlichen Grüßen



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