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Kündigung durch den Arbeitnehmer

Letzte Änderung Letzte Änderung 09.04.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 09.04.2024

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Was ist eine Arbeitnehmerkündigung?

MIt einer Kündigung kann der Arbeitnehmer ein bestehendes Arbeitsverhältnis auflösen. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Frist bzw. in bestimmten Fällen auch fristlos durch den Arbeitnehmer beendet werden kann. Eine Zustimmung durch den Arbeitgeber ist hierzu nicht erforderlich.


Welche verschiedenen Arten von Kündigungen gibt es?

Grundsätzlich ist zwischen der ordentlichen Kündigung (mit Fristsetzung) und der außerordentlichen Kündigung (ohne Fristsetzung) zu unterscheiden.

Bei der ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unter einer Frist, die entweder individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde oder unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, beendet.

Die gesetzliche Kündigungsfrist sieht vor, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis in der Regel fristgerecht vier Wochen vorher, zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen kann. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit kann diese Frist aber auch wesentlich länger sein. Oftmals ist in einem Arbeitsvertrag auch eine andere vertragliche Kündigungsfrist geregelt, welche der Arbeitnehmer beachten muss, um ordentlich zu kündigen.

Wenn der Arbeitnehmer die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist nicht einhalten kann oder will, gibt es noch die Möglichkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung. Ein Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer in der Regel mehrmals abmahnen, bevor er eine fristlose Kündigung erteilen darf.

Für den Arbeitnehmer gilt das nicht immer. Vielmehr hängt dies vom jeweiligen Kündigungsgrund ab. So darf ein Arbeitnehmer nach einem tätlichen Angriff oder einer sexuellen Belästigung natürlich sofort von der Arbeit fernbleiben.

Kommt es wiederholt zu Verstößen gegen geltende Arbeitszeitvorschriften durch den Arbeitgeber, kann dies ebenfalls einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers darstellen.

Eine außerordentliche Kündigung kann zudem bei Verletzungen von Arbeitsschutzvorschriften durch den Arbeitgeber in Betracht kommen. Also beispielsweise bei Hygieneverstößen im Krankenhaus oder Missachtung von Sicherheitsvorkehrungen auf einer Baustelle.

Einen wichtigen Grund zur Kündigung kann auch der Lohnrückstand des Arbeitgebers darstellen. Bei einer ausbleibenden Gehaltszahlung seitens des Arbeitgebers wiederum, muss der Arbeitnehmer diesen erst einmal abmahnen und ihm eine eine Frist zur Zahlung setzen. Nach Ablauf der Frist befindet sich der Arbeitgeber in Zahlungsverzug. Erst, wenn das Gehalt nach Verstreichen der Frist (spätestens aber nach zweieinhalb Monaten) nicht auf dem Konto ist, rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung.

Hingegen kommt ein wichtiger Grund nicht in Betracht, wenn der Arbeitnehmer "nur" den Arbeitsplatz wechseln will oder der Verdienst für ihn zu gering ist.


Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, ein Arbeitsverhältnis zu beenden?

Wurde ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen, so endet dieser automatisch an dem Enddatum, welches Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Wenn im Arbeitsvertrag keine spezielle Kündigungsmöglichkeit aufgenommen wurde, bleibt dem Arbeitnehmer oft nur die Option, außerordentlich zu kündigen.

Als Alternative zur Kündigung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag schließen. Es handelt sich hierbei um einen eigenen Vertrag, mit dem das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden kann. Oftmals wird im Aufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbart.


Welchen Inhalt muss eine Kündigung haben?

Damit die Kündigung wirksam ist, sind einige grundlegende Anforderungen zu beachten. Grundsätzlich muss jede Kündigung schriftlich erfolgen. Außerdem muss die ordnungsgemäße Zustellung an den entsprechenden Empfänger beachtet werden, denn eine Kündigung wird erst dann wirksam, wenn die Kündigung tatsächlich zugegangen ist oder mit dem Zugang zu rechnen war.

Die ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden, in der Kündigungserklärung muss jedoch der Beendigungstermin genannt werden. Hilfsweise kann dann erklärt werden, dass die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen soll.

Die außerordentliche Kündigung ist zudem als letztes Mittel ausnahmsweise erlaubt, wenn Folgendes vorliegt:

  • Wichtiger Grund: Es muss einen schwerwiegenden Grund für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses geben. Der Grund muss so wichtig sein, dass es dem Kündigenden nicht mehr zumutbar ist, auch nur die Kündigungsfrist abzuwarten. Fehlt der wichtige Grund, ist die Kündigung unwirksam.
  • Berücksichtigung der Interessen beider Seiten: Bei der Bewertung, ob ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt, müssen auch die konkreten Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigt werden. Das bedeutet: Auch entlastende Umstände sind zu bedenken. Soziale Erwägungen sind von Bedeutung. Vor allem eine lange Dauer des Arbeitsverhältnisses kann dazu führen, dass eine außerordentliche Kündigung trotz schwerwiegender Vorkommnisse eben doch nicht möglich ist.
  • Frist von zwei Wochen: Eine außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb einer zweiwöchigen Erklärungsfrist ausgesprochen werden. Die Frist beginnt, sobald der Kündigungsgrund bekannt ist. Muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund erst recherchieren, beginnt die Zweiwochenfrist nach dem Abschluss dieser Aufklärung. Das Kündigungsschreiben muss vor Ablauf der Frist dem Kündigungsadressaten zugestellt worden sein. Kündigungsschreiben sollten per Einschreiben versandt werden.


Welche Fristen sind bei der Kündigung zu beachten?

Bei der ordentlichen Kündigung bestimmt sich die Frist entweder nach der individuellen Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder nach den gesetzlichen Vorschriften.

Nach den gesetzlichen Vorschriften beträgt die Kündigungsfrist bei Kündigungen, die vom Arbeitnehmer ausgehen, vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Die Frist für die Kündigung beginnt ab dem Folgetag nach Zugang der Kündigung.

Der Arbeitgeber hat gem. den gesetzlichen Vorschriften längere Kündigungsfristen - je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers - zu beachten.

Wurde eine Probezeit vereinbart, kann das Arbeitsverhältnis - soweit im Arbeitsvertrag keine andere Frist vereinbart wurde - mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Eine außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb einer zweiwöchigen Erklärungsfrist ausgesprochen werden. Die Frist beginnt, sobald der Kündigungsgrund bekannt ist. Muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund erst recherchieren, beginnt die Zweiwochenfrist nach dem Abschluss dieser Aufklärung. Das Kündigungsschreiben muss vor Ablauf der Frist dem Kündigungsadressaten zugestellt worden sein.


Was ist zu tun, wenn das Kündigungsschreiben fertig ist?

Das fertige Kündigungsschreiben kann dem Arbeitgeber, bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person (wie z.B. dem Geschäftsführer bei einer GmbH) per Post übersandt werden. Ein einfacher Brief gilt am dritten Tage nach der Aufgabe als zugegangen. Um im Falle eines Rechtsstreits den Zugang beweisen zu können sollte der Brief entweder per Einschreiben versandt oder unter Zeugen eingeworfen werden.

Alternativ kann das Kündigungsschreiben auch persönlich an den Arbeitgeber übergeben werden.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

  • Allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs
  • §§ 622 ff. Bürgerliches Gesetzbuch
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Mindestlohngesetz
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Handelsgesetzbuch
  • Gewerbeordnung
  • Arbeitnehmererfindungsgesetz


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