Mahnung wegen Gehaltsrückstand Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Mahnung wegen Gehaltsrückstand

Letzte Änderung Letzte Änderung Vor 2 Tagen
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: Vor 2 Tagen

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 Seite

Die Vorlage ausfüllen


Was ist eine Mahnung wegen Gehaltsrückstand?

Eine Mahnung wegen Gehaltsrückstand ist ein formelles Schreiben des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber mit dem Ziel, ausstehenden Lohn oder Gehalt einzufordern. Sie bringt zum Ausdruck, dass sich der Arbeitgeber im Zahlungsverzug befindet und verpflichtet ist, den rückständigen Arbeitslohn umgehend zu zahlen.

In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine sogenannte Leistungsaufforderung, mit der der Verzug herbeigeführt oder bekräftigt wird – eine wesentliche Voraussetzung für weitergehende arbeitsrechtliche Schritte wie Kündigung oder Klage.


Welche weiteren Arten von Mahnungen gibt es?

Neben der Mahnung wegen Lohnverzugs bestehen weitere arbeitsrechtlich relevante Mahnungstypen:

  • Abmahnung wegen Pflichtverletzung: Diese betrifft ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers (z. B. Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung)
  • Mahnung bei Rückgabe- oder Herausgabepflichten: etwa, wenn Dienstfahrzeuge, Arbeitsmittel oder Schlüssel nicht fristgerecht zurückgegeben werden
  • Mahnung wegen Urlaubsgewährung oder Zeugnisausstellung: Auch hier kann der Arbeitnehmer auf die Erfüllung berechtigter Ansprüche drängen.

Diese Formen sind abzugrenzen von zivilrechtlichen Mahnungen, die außerhalb des Arbeitsverhältnisses stehen.


Welche Voraussetzungen sind bei einer Mahnung wegen Gehaltsrückstand zu beachten?

Für eine wirksame Mahnung wegen Gehaltsrückstandes sind einige Voraussetzungen unbedingt zu beachten:

Zunächst muss das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Mahnung noch wirksam bestehen. Bei beendeten Arbeitsverhältnissen sind stattdessen außergerichtliche Zahlungsaufforderungen oder gerichtliche Geltendmachungen angezeigt.

Die Fälligkeit des Lohnanspruchs muss gegeben sein. Der Lohn wird regelmäßig am ersten Tag des Folgemonats fällig. Erfolgt keine Zahlung, befindet sich der Arbeitgeber ab dem zweiten Tag des Folgemonats automatisch in Verzug.

Außerdem muss der Anspruch rechtlich durchsetzbar sein – d. h., es dürfen keine Einreden oder Gegenansprüche des Arbeitgebers bestehen (z. B. Zurückbehaltungsrecht wegen nicht zurückgegebener Arbeitsmittel). Ausdrückliche Zahlungsaufforderung Zwar kann ein Arbeitgeber durch bloßen Zeitablauf in Verzug geraten, dennoch empfiehlt sich eine eindeutige Mahnung, in der der Arbeitnehmer die genaue Forderung und eine Frist zur Zahlung benennt.


Wer sind die Beteiligten bei einer Mahnung wegen Gehaltsrückstand?

Der Absender einer Mahnung wegen Gehaltsrückstand ist der Arbeitnehmer, dessen Lohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde.

Empfänger ist in der Regel der Arbeitgeber, vertreten durch die Geschäftsführung, die Personalabteilung oder den unmittelbaren Vorgesetzten. Gegebenenfalls kann auch der Betriebsrat oder eine Gewerkschaft in die Auseinandersetzung eingebunden werden, etwa zur Unterstützung oder Vermittlung.


Was ist zu tun, wenn die Mahnung wegen Gehaltsrückstand fertig ist?

Die ausgefüllte und unterzeichnete Mahnung sollte dem Arbeitgeber schriftlich übermittelt werden – idealerweise per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung. Auch die Zustellung per E-Mail mit Lesebestätigung ist möglich, sofern der Zugang beweisbar ist. Wichtig ist:

  • Die Mahnung sollte konkrete Angaben zu Zeitraum und Höhe des rückständigen Lohns enthalten.,
  • Eine angemessene Frist (z. B. 7 Werktage) zur Zahlung sollte gesetzt werden und
  • Der Arbeitnehmer sollte eine Kopie der Mahnung aufbewahren.


Was kann man tun, wenn der Arbeitgeber nicht auf die Mahnung reagiert?

Durch den Gehaltsrückstand können sich, je nach den Umständen des Einzelfalls, unterschiedliche Rechte für den Arbeitnehmer ergeben, die als Druckmittel verwendet werden können:

  • Zurückbehaltungsrecht: das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers ermöglicht ihm, keine Vorleistungen erbringen zu müssen, ohne entsprechende Vergütung zu erhalten.
  • Recht auf fristlose Kündigung: der Zahlungsverzug des Arbeitgebers kann einen wichtigen Grund darstellen und somit die fristlose Kündigung ermöglichen. Dieser Verzug muss jedoch erheblich sein, d.h. mindestens zwei Monatsgehälter darstellen. Bevor die Kündigung ausgesprochen wird, ist jedoch erforderlich, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber eben abmahnt.
  • Lohnklage: die letzte Möglichkeit eines Arbeitnehmers, seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt durchzusetzen, ist das Einreichen einer Lohnklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Die Klage muss vor Ablauf des Lohnanspruches eingereicht werden. Der Lohnanspruch verjährt drei Jahre nach Abschluss des Kalenderjahres, in dem der Lohnanspruch entstanden ist. Bevor eine Lohnklage eingereicht wird, sollte der Arbeitnehmer jedoch den Arbeitgeber abmahnen und ein persönliches Gespräch suchen.
  • Anspruch auf Schadensersatz: das Gesetz sieht die Haftung des Arbeitgebers auf Schadensersatz vor, wenn dieser die vorzeitige fristlose Kündigung des Arbeitnehmers zu verschulden hat. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer in diesem Fall den durch die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses entstandenen Schaden ersetzen: dabei handelt es sich um den Lohnverlust des Arbeitnehmers sowie um eine Kompensation durch den Verlust des rechtlich geschützten Arbeitsverhältnisses.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 273, 286, 611 ff. BGB.


Die Vorlage ändern?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen