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Eine Mahnung wegen Gehaltsrückstand ist ein formelles Schreiben des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber mit dem Ziel, ausstehenden Lohn oder Gehalt einzufordern. Sie bringt zum Ausdruck, dass sich der Arbeitgeber im Zahlungsverzug befindet und verpflichtet ist, den rückständigen Arbeitslohn umgehend zu zahlen.
In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine sogenannte Leistungsaufforderung, mit der der Verzug herbeigeführt oder bekräftigt wird – eine wesentliche Voraussetzung für weitergehende arbeitsrechtliche Schritte wie Kündigung oder Klage.
Neben der Mahnung wegen Lohnverzugs bestehen weitere arbeitsrechtlich relevante Mahnungstypen:
Diese Formen sind abzugrenzen von zivilrechtlichen Mahnungen, die außerhalb des Arbeitsverhältnisses stehen.
Für eine wirksame Mahnung wegen Gehaltsrückstandes sind einige Voraussetzungen unbedingt zu beachten:
Zunächst muss das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Mahnung noch wirksam bestehen. Bei beendeten Arbeitsverhältnissen sind stattdessen außergerichtliche Zahlungsaufforderungen oder gerichtliche Geltendmachungen angezeigt.
Die Fälligkeit des Lohnanspruchs muss gegeben sein. Der Lohn wird regelmäßig am ersten Tag des Folgemonats fällig. Erfolgt keine Zahlung, befindet sich der Arbeitgeber ab dem zweiten Tag des Folgemonats automatisch in Verzug.
Außerdem muss der Anspruch rechtlich durchsetzbar sein – d. h., es dürfen keine Einreden oder Gegenansprüche des Arbeitgebers bestehen (z. B. Zurückbehaltungsrecht wegen nicht zurückgegebener Arbeitsmittel). Ausdrückliche Zahlungsaufforderung Zwar kann ein Arbeitgeber durch bloßen Zeitablauf in Verzug geraten, dennoch empfiehlt sich eine eindeutige Mahnung, in der der Arbeitnehmer die genaue Forderung und eine Frist zur Zahlung benennt.
Der Absender einer Mahnung wegen Gehaltsrückstand ist der Arbeitnehmer, dessen Lohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde.
Empfänger ist in der Regel der Arbeitgeber, vertreten durch die Geschäftsführung, die Personalabteilung oder den unmittelbaren Vorgesetzten. Gegebenenfalls kann auch der Betriebsrat oder eine Gewerkschaft in die Auseinandersetzung eingebunden werden, etwa zur Unterstützung oder Vermittlung.
Die ausgefüllte und unterzeichnete Mahnung sollte dem Arbeitgeber schriftlich übermittelt werden – idealerweise per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung. Auch die Zustellung per E-Mail mit Lesebestätigung ist möglich, sofern der Zugang beweisbar ist. Wichtig ist:
Durch den Gehaltsrückstand können sich, je nach den Umständen des Einzelfalls, unterschiedliche Rechte für den Arbeitnehmer ergeben, die als Druckmittel verwendet werden können:
Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 273, 286, 611 ff. BGB.
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Mahnung wegen Gehaltsrückstand - Muster - Word und PDF
Land: Deutschland