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Arbeitgeberdarlehensvertrag

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Was ist ein Arbeitgeberdarlehensvertrag?

Ein Arbeitgeberdarlehensvertrag regelt die Gewährung eines Darlehens durch den Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber (Darlehensgeber), einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, während sich der Arbeitnehmer (Darlehensnehmer) zur Rückzahlung dieses Betrags verpflichtet.

Zusätzlich können auch Zinsen (auf das Darlehen bezogen) vereinbart werden. Dies steht den Parteien jedoch frei.

Ein solches Darlehen hat zumeist den Vorteil, dass es zu günstigeren Konditionen als der marktübliche Zins bei einer Bank gewährt wird. Darüber hinaus sendet die Bereitschaft eines Arbeitgeberdarlehens ein Signal der Wertschätzung. Deshalb muss der Vertrag über ein Arbeitgeberdarlehen die wichtigsten Punkte klären, insbesondere hinsichtlich Höhe, Zinsen, Sicherheiten und Rückzahlung (sog. Tilgung).


Welchen Inhalt hat ein Arbeitgeberdarlehensvertrag?

Der konkrete Inhalt des Vertrags ist grundsätzlich frei verhandelbar. In der Regel sollte der Vertrag folgende Punkte regeln:

  • Darlehensbetrag und Auszahlungszeitpunkt,
  • Laufzeit des Vertrags (befristet oder unbefristet),
  • Zinssatz (ggf. zinslos),
  • Rückzahlungsmodalitäten: Einmalzahlung oder monatliche Raten,
  • Sicherheiten: z. B. Lohnabtretung oder dingliche Sicherheiten,
  • Kündigungsmöglichkeiten: ordentliche oder außerordentliche Kündigung,
  • Vertragsbeendigung bei Ausscheiden des Arbeitnehmers.

Wird keine bestimmte Laufzeit vereinbart, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.


Welche Besonderheiten gelten beim Arbeitgeberdarlehensvertrag?

Das Arbeitgeberdarlehen ist vergleichbar mit einem Verbraucherdarlehen, denn Arbeitnehmer sind Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Es handelt sich also nicht um ein privates Darlehen. So bedarf der Verbraucherdarlehensvertrag zum Schutz des Verbrauchers grundsätzlich der Schriftform und hat einen Mindestinhalt. Da die Schriftform erforderlich ist, ist die Unterschrift der Parteien erforderlich.

Durch den gesetzlichen Mindestinhalt soll der Verbraucher die Möglichkeit haben, die unterschiedlichen Kreditformen und deren Kosten besser vergleichen zu können. Weitere Regeln zugunsten des Verbrauchers:

  • Schriftform ist verpflichtend,
  • der Vertrag muss bestimmte Pflichtangaben enthalten (z. B. effektiver Jahreszins, Rückzahlungsmodalitäten), und
  • dem Arbeitnehmer steht regelmäßig ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu

Viele Unternehmen möchten mit einem Arbeitgeberdarlehen ihre Belegschaft an sich binden. Daneben können Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch vereinbaren, dass die Rate vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen wird.


Können Sicherheiten für das Arbeitgeberdarlehen vereinbart werden?

Ja. Gerade bei höheren Darlehensbeträgen ist es üblich, Sicherheiten zu verlangen. Möglich sind etwa:

  • die Abtretung künftiger Gehaltsansprüche,
  • die Verpfändung von Eigentum (z. B. Fahrzeug oder Wertsachen), oder
  • ein notarielles Schuldanerkenntnis mit sofortiger Vollstreckbarkeit.

Durch Sicherheiten wird das Risiko für den Arbeitgeber im Falle von Zahlungsausfällen reduziert.


Welche Zinsen sind beim Arbeitgeberdarlehensvertrag zulässig?

Der Zinssatz kann frei vereinbart werden. Arbeitgeber orientieren sich häufig an einem sogenannten Maßstabzinssatz, z. B. anhand der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Effektivzinssätze zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

In der Praxis werden Arbeitgeberdarlehen häufig zinslos oder zinsgünstig gewährt. Bei besonders niedrigen Zinssätzen können jedoch lohnsteuerliche Auswirkungen entstehen (sog. geldwerter Vorteil).


Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeberdarlehensvertrag fertig ist?

Nachdem sich beide Parteien einig sind über den Inhalt des Arbeitgeberdalrehensvertrages sollte dieser von beiden unterschrieben werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten jeweils eine eigene Kopie des Vertrages erhalten.

Um noch weitere Rechtssicherheit zu gewährleisten, können Schuldscheine bzw. Quittungen verwendet werden. Ein Schuldschein ist eine Urkunde des Gläubigers, dass der Schuldner ihm die Darlehenssumme schuldet. Bei Rückzahlung der Darlehenssumme kann der Schuldner den Schuldschein zurückverlangen.

Wenn die Darlehenssumme bereits zurückgezahlt wurde, kann der Gläubiger dem Schuldner eine Quittung aushändigen.


Wie erfolgt die Rückzahlung der Darlehenssumme?

Die Rückzahlung erfolgt gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen – meist in monatlichen Raten durch Einbehalt vom Gehalt. Alternativ kann auch eine Einmalzahlung vereinbart werden.

Der Vertrag kann außerdem vorsehen, dass bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses eine sofortige Rückzahlung der Restschuld fällig wird. In diesem Fall sollten die Bedingungen transparent und rechtlich zulässig formuliert sein.


Welche weiteren Kosten entstehen nach Abschluss des Arbeitgeberdarlehensvertrages?

Nach Abschluss des Vertrags ist der Darlehensbetrag durch den Arbeitgeber auszuzahlen. Der Arbeitnehmer ist zur fristgerechten Rückzahlung einschließlich der ggf. vereinbarten Zinsen verpflichtet.

Verzugszinsen oder Mahnkosten können anfallen, wenn der Rückzahlungsplan nicht eingehalten wird. Es empfiehlt sich daher, Zahlungsfristen und Verzugsregelungen klar zu formulieren.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Rechtsgrundlage für den Arbeitgeberdarlehensvertrag ist insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Relevante Normen sind u. a.:

  • §§ 488 ff. BGB – allgemeine Vorschriften über Darlehensverträge,
  • §§ 491 ff. BGB – Verbraucherdarlehensverträge, sowie
  • ggf. steuerrechtliche Vorgaben bei verbilligten Darlehen.


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