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Arbeitgeberdarlehensvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 29.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe4 bis 6 Seiten
4,7 - 23 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 29.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Bewertung: 4,7 - 23 Rezensionen

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Mit diesem Dokument kann ein Darlehensvertrag zwischen einem Arbeitgeber (Darlehensgeber) und einem Arbeitnehmer (Darlehensnehmer) erstellt werden. Durch einen Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen vereinbarten Geldbetrag zu überlassen. Der Darlehensnehmer hingegen verpflichtet sich zur Rückzahlung des überlassenen Geldbetrages. Zusätzlich können auch Zinsen (auf das Darlehen bezogen) vereinbart werden. Dies steht den Parteien jedoch frei.

Ein solches Darlehen hat zumeist den Vorteil, dass es zu günstigeren Konditionen als der marktübliche Zins bei einer Bank gewährt wird. Darüber hinaus sendet die Bereitschaft eines Arbeitgeberdarlehens ein Signal der Wertschätzung. Deshalb muss der Vertrag über ein Arbeitgeberdarlehen die wichtigsten Punkte klären, insbesondere hinsichtlich Höhe, Zinsen, Sicherheiten und Rückzahlung (sog. Tilgung).


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Grundsätzlich ist der Inhalt des Darlehensvertrages zwischen den Vertragsparteien frei verhandelbar. Folgende Punkte wurden in diesem Dokument berücksichtigt:


Rückzahlungsweise

Es kann vereinbart werden, dass das Darlehen auf einen Schlag oder in monatlichen Raten vom Darlehensnehmer zurückgezahlt werden kann. Dies vereinfacht eine Rückzahlung für den Darlehensnehmer.


Sicherheiten

Bei einer Darlehenssicherheit handelt es sich um Vermögenswerte oder Besitzrechte an Vermögenswerten, die der Darlehensnehmer als Sicherheit für ein Darlehen an den Darlehensgeber übergeben soll. Besonders bei höheren Darlehenssummen können Sicherheiten vereinbart werden, für den Fall, dass der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann. E

Es kann beispielsweise vereinbart werden, dass der Darlehensgeber bei Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers sein Gehalt pfänden darf. Daneben können natürlich auch weitere Sicherheiten (z.B. am Eigentum des Arbeitnehmers, wie Wertgegenstände etc.) vereinbart werden, um Verluste bei hohen Beträgen zu vermeiden.


Kündigung

Wird keine die Laufzeit Vertrages festgelegt, unterliegt der Vertrag automatisch der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten.

Für mehr Sicherheit kann bei besonders großen Summen ein Schuldanerkenntnis beim Notar angefertigt werden. Bei dem Schuldanerkenntnis handelt es sich um ein Dokument, in dem der Notar beurkundet, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber den Darlehensbetrag schuldet. Dies garantiert, dass der Darlehensnehmer nicht bestreiten kann, dass er dem Darlehensgeber den Darlehensbetrag schuldet.


Besonderheiten beim Arbeitgeberdarlehen

Das Arbeitgeberdarlehen ist vergleichbar mit einem Verbraucherdarlehen, denn Arbeitnehmer sind Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Es handelt sich also nicht um ein privates Darlehen. So bedarf der Verbraucherdarlehensvertrag zum Schutz des Verbrauchers grundsätzlich der Schriftform und hat einen Mindestinhalt. Da die Schriftform erforderlich ist, ist die Unterschrift der Parteien erforderlich.

Durch den gesetzlichen Mindestinhalt soll der Verbraucher die Möglichkeit haben, die unterschiedlichen Kreditformen und deren Kosten besser vergleichen zu können. Weitere Regeln zugunsten des Verbrauchers:

  • Zwingende Formvorschriften (Beweiserleichterung)
  • Zwingend notwendige Angaben im Vertrag (bessere Risikoeinschätzung, Beweiserleichterung)
  • Einräumung eines Widerrufsrechts (idR 14 Tage)
  • Etc.

Viele Unternehmen möchten mit einem Arbeitgeberdarlehen ihre Belegschaft an sich binden. Daneben können Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch vereinbaren, dass die Rate vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen wird.


Zinsen beim Arbeitgeberdarlehen

Arbeitgeber orientieren sich bei der Zinsfestlegung für einen Personalkredit für die gesamte Laufzeit in der Regel an dem sogenannten Maßstabzinssatz. Um diesen festzustellen, werden die bei Vertragsabschluss von der Deutschen Bundesbank zuletzt veröffentlichten Effektivzinssätze herangezogen.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Nachdem beide Parteien unterschrieben haben, sollten auch alle Parteien eine Kopie vom Vertrag erhalten (zur eigenen Sicherheit).

Um noch weitere Rechtssicherheit zu gewährleisten, können Schuldscheine bzw. Quittungen verwendet werden. Ein Schuldschein ist eine Urkunde des Gläubigers, dass der Schuldner ihm die Darlehenssumme schuldet. Bei Rückzahlung der Darlehenssumme kann der Schuldner den Schuldschein zurückverlangen. Wenn die Darlehenssumme bereits zurückgezahlt wurde, kann der Gläubiger dem Schuldner eine Quittung aushändigen.


DAS ANWENDBARE RECHT

Auf den Darlehensvertrag sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar, insbesondere die §§ 488 ff. BGB.


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