Schuldschein Die Vorlage ausfüllen

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Schuldschein

Letzte Änderung Letzte Änderung 30.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
4,4 - 76 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 30.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Bewertung: 4,4 - 76 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann ein Schuldschein erstellt werden. Der Schuldschein ist eine Urkunde, die das Bestehen einer Forderung eines Forderungsinhabers (Gläubiger) gegen einen Schuldner bestätigt. Zweck des Schuldscheins ist die Beweiserleichterung für den Forderungsinhaber. Bei einem Darlehen beweist der Schuldschein z. B., dass der Darlehensgeber eine Geldforderung gegenüber dem Darlehensnehmer hat.

Beispiel: A leiht an B 10.000 Euro nach Abschluss eines Darlehens. A ist in diesem Fall der Forderungsinhaber (Gläubiger) und B ist der Schuldner.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Der Schuldschein, als Urkunde, hat formelle Beweiskraft. D. h. die Privaturkunde beweist, dass die in ihr enthaltenen Erklärungen von dem Aussteller abgegeben worden sind. Hält der Gläubiger den Schuldschein eines Schuldners in der Hand, ist dies ein Indiz dafür, dass die Forderung gegenüber dem Schuldner besteht.

Daher kann der Schuldner bei der Begleichung der Schuld (Erfüllung), neben einer Quittung, auch die Herausgabe des Schuldscheins verlangen. Der Schuldschein ist das Gegenstück zu einer Quittung. Die Quittung bestätigt den Empfang der Leistung, wohingegen der Schuldschein das Bestehen einer Forderung beweist.

Der Schuldschein ist eine Ergänzung zum privaten Darlehensvertrag. Der Darlehensvertrag benennt namentlich Schuldner und Forderungsinhaber und schließt aus, dass die Forderung an einen Dritten gezahlt wird. Bei einem Schuldschein verhält es sich so, dass derjenige, der den Schuldschein besitzt, Anspruch auf die Zahlung hat.

Außer den Namen der Parteien, den Ausweisnummern und Anschriften werden keine weiteren Informationen benötigt. Der Schuldschein gilt in dieser Version auch gegenüber und zwischen juristischen Personen des Privatrechts (Gesellschaften) und natürlichen Personen (Privatperson).


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Zum Abschluss sollten auch die Namen des Gläubigers und des Schuldners handschriftlich in Druckbuchstaben ausgeschrieben werden. Sind Zeugen bei der Verfassung des Schuldscheins anwesend, dann sollten diese auch handschriftlich in Druckbuchstaben unterschreiben.

Der Schuldschein bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Schuld im Eigentum des Forderungsinhabers oder desjenigen, an den die Urkunde abgetreten wurde.


RELEVANTES RECHT

Relevant ist § 416 ZPO, sowie auch die allgemeinen Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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