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Leihvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 09.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 Seiten
4,6 - 40 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 09.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 Seiten

Bewertung: 4,6 - 40 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann ein Leihvertrag für bewegliche Sachen erstellt werden. Soll also vertraglich festgehalten werden, dass eine Person einer anderen Person einen Fernseher, eine Uhr, Möbelstücke oder andere Objekte geliehen hat, dann ist diese Vorlage die Richtige.

Soll nicht ein Leihvertrag, sondern ein Mietvertrag (Überlassung gegen ein Entgelt) abgeschlossen werden, dann kann das entsprechende Formular verwendet werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich (im Gegensatz zum Mietvertrag) zum Gebrauch überlassen wird. Nach Ablauf der Leihzeit oder nach Kündigung durch den Leihgeber hat der Leihnehmer dem Leihgeber die entliehene Sache zurückzugeben. Im Gegensatz zum Darlehensvertrag hat die zurückgegebene Sache dieselbe Sache wie die entliehene Sache zu sein.

Während der Leihzeit darf die Sache vom Entleiher nur vertragsgemäß (d. h. nach den Bestimmungen des Vertrages) gebraucht werden. Er ist ebenfalls nicht berechtigt, die Sache an Dritte weiterzugeben. Wobei hier eine abweichende Regelung getroffen werden kann.

Der Entleiher muss keinen Ersatz für Abnutzungen und Verschlechterungen an der Leihsache leisten, wenn diese aus dem vertragsgemäßen Gebrauch (z. B. verursacht der Leihnehmer, mit einem geliehenen Auto einen Unfall, so wäre dies außerhalb des vertragsgemäßen Gebrauchs) herrühren. Bei Schäden durch nicht vertragsgemäßen Verbrauch richtet sich die Haftung nach dem allgemeinen Schadensersatzrecht.

Der Verleiher hat hingegen nur:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei Vorsatz handelt eine Person aktiv so, dass Gesetze oder Regeln missachtet und die Folgen „mit Absicht" in Kauf genommen werden.
  • Grobe Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und leichtfertig handelt. Weiterhin muss der Verleiher bei einem Schadenseintritt beim Entleiher für den Schaden aufkommen, wenn er arglistig einen Mangel an der Sache verschwiegen hat. Sofern für die Sache Unterhaltungskosten anfallen (z. B. bei einem Tier), trägt diese regelmäßig der Entleiher.

Beim Leihvertrag richtet sich die Haftung des Leihnehmers nach dem Gesetz. Er haftet als nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen des Leistungsstörungsrechts. Aufgrund der Unentgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung wird der Verleiher daher privilegiert.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem die Vorlage den Fragen entsprechend ausgefüllt wurde, sollte diese von beiden Parteien unterschrieben werden. Jede Partei sollte zudem eine Abschrift des Vertrages erhalten. Dies dient vor allem der Absicherung bei eventuellen Streitigkeiten.


RELEVANTES RECHT

Relevant sind die §§ 598 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, sowie die allgemeinen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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