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Bürgschaft

Letzte Änderung Letzte Änderung 26.04.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 26.04.2024

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Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein einseitiger Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber einem Gläubiger in einem anderen Vertrag (z. B. Vermieter in einem Mietverhältnis) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners (z. B. ein Mieter in einem Mietverhältnis) einzustehen.


Wann sollte eine Bürgschaft abgeschlossen werden?

Ziel eines Gläubigers bei einer Bürgschaft ist es, sich gegen die Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners abzusichern. Gläubiger kann z. B. ein Darlehensgeber oder auch ein Vermieter sein. Es steht relativ offen, in welcher Art Vertrag eine Bürgschaft abgeschlossen wird, ihre Hauptfunktion ist die Absicherung einer Leistung. Soll neben der Bürgschaft z. B. im Mietrecht auch ein Mietvertrag (Wohnraum) (bzw. Untermietvertrag) abgeschlossen werden.


Welchen Umfang hat eine Bürgschaft?

Der Umfang einer Bürgschaft ist unmittelbar von der Hauptschuld abhängig. Dies bedeutet, dass der Bürge in dem Moment nicht mehr zu haften braucht, in dem die Hauptschuld nicht mehr besteht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Bürge auch in jenen Fällen haften muss, in denen sich die Hauptschuld aufgrund von Verzug oder Verschulden des Hauptschuldners ändert.


Was ist der Verzicht auf Einrede eines Bürgen?

Ein Bürge kann grundsätzlich die Bürgschaft verweigern, wenn der Gläubiger zunächst nicht versucht hat, eine Zwangsvollstreckung gegenüber dem Hauptschuldner einzuleiten. Hier muss dann entschieden werden, ob auf eine solche Einrede verzichtet wird.

Einreden können ein Hindernis für den Gläubiger darstellen, da diese eine Auszahlung der Schuld erschweren. Bevor er das Geld vom Bürgen bekommt, muss eine Zwangsvollstreckung gegenüber dem Schuldner erfolgt sein. Es wird also in den meisten Fällen auf die Einrede verzichtet. Mit dem Verzicht kann sich der Gläubiger bei Leistungsunfähigkeit des Schuldners direkt an den Bürgen wenden.


Welche Bürgschaftsarten gibt es?

Je nachdem, für welche Konstellation Sicherheiten gefordert werden, muss eine entsprechende Bürgschaft abgeschlossen werden. Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Bürgschaften unterscheiden: die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische Bürgschaft.

  • Ausfallbürgschaft: Diese Bürgschaft regelt, dass der Bürge erst dann zahlungspflichtig wird, wenn der Schuldner gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt wird. Sie wird auch „gewöhnliche Bürgschaft" genannt. Die Ausfallbürgschaft ist für den Bürgen die sicherste Variante. Allerdings ist sie mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden und daher für Banken uninteressant.
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Bei dieser Bürgschaft haftet der Bürge genauso wie der Hauptschuldner. Das heißt, der Gläubiger kann sich direkt an den Bürgen wenden und muss sich zuvor nicht darum bemühen, das Geld vom Schuldner einzutreiben. Während die selbstschuldnerische Bürgschaft aus diesem Grund von Banken eingesetzt wird, ist sie sehr risikoreich für den Bürgen und sollte eher nicht gewählt werden.


Ist eine schriftliche Bürgschaft zwingend erforderlich?

Ja, das Gesetz schreibt für Bürgschaften die Schriftform vor. Dies bedeutet, dass die Bürgschaft nur wirksam wird, wenn sie handschriftlich vom Bürgen unterzeichnet wird. Eine elektronische Unterschrift reicht also nicht aus.

Beachte: Sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, die eine Bürgschaft unterzeichnen, sollten die Bedingungen der Bürgschaft vollständig verstehen und sicherstellen, dass sie die finanziellen Verpflichtungen erfüllen können, die mit der Bürgschaft verbunden sind.


Was sind die Vorteile eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft bietet für den Empfänger der Bürgschaft, also die Person, für die der Bürge einsteht, einige Vorteile. Mit einer Bürgschaft können bestimmte Hindernisse bei der Aufnahme von Krediten umgangen werden, z. B. wenn man eine negative SCHUFA hat oder selbst in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebt. Grundsätzlich stellt die Bürgschaft eine starke Absicherung für den Schuldner dar.

Vorteile für den Bürgen sehen da anders aus. Das Vermögen des Bürgen, begrenzt auf die Bürgschaftssumme, kann bei der Zahlungsunfähigkeit des Bürgschaftsempfängers in Anspruch genommen werden. Dies kann erhebliche finanzielle Nachteile für den Bürgen darstellen.


Was sollte bei einer Bürgschaft im Mietrecht besonders beachtet werden?

Im Mietrecht sollte bei einer Bürgschaft besonders darauf geachtet werden:

  • Bürgschaftssumme: Die Bürgschaftssumme sollte angemessen und im Verhältnis zur Mietkaution und Mietforderungen stehen.
  • Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Bürgen sollte auf bestimmte Beträge oder einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden, um eine übermäßige Verpflichtung zu vermeiden.
  • Schrifterfordernis: Die Bürgschaft sollte immer schriftlich erklärt werden.
  • Bürgschaftszweck: Die Bürgschaft sollte ausschließlich für mietrechtliche Verpflichtungen verwendet werden und nicht für andere Zwecke.
  • Rückgabe der Bürgschaft: Es sollte festgelegt werden, unter welchen Bedingungen die Bürgschaft zurückgegeben wird (z. B. nach Beendigung des Mietverhältnisses und Erfüllung aller mietvertraglicher Pflichten).


Was muss eine Bürgschaft enthalten?

Eine Bürgschaft folgende Informationen beinhalten, um gültig zu sein:

  • Parteien: Die Namen und Adressen des Bürgen, Gläubigers und des Hauptschuldners müssen angegeben werden.
  • Haftungserklärung: Es sollte klar sein, dass der Bürge für die Schulden des Hauptschuldners haftet und diese Verpflichtung auch annimmt.
  • Art der Bürgschaft: Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften (z. B. Ausfallbürgschaft, selbstschuldnerische Bürgschaft, Höchstbetragsbürgschaft), und die Art der Bürgschaft sollte in der Bürgschaftserklärung angegeben werden.
  • Bürgschaftsbetrag: Der Betrag, für den gebürgt wird, sollte angegeben werden.
  • Ende der Bürgschaft: Es sollte festgelegt werden, wann die Bürgschaft endet.
  • Schriftform: Die Bürgschaft muss schriftlich abgeschlossen werden und handschriftlich vom Bürgen unterzeichnet werden.


Was sind die Voraussetzungen für eine Bürgschaft?

Die rechtlichen Voraussetzungen einer Bürgschaft umfassen in der Regel folgende Punkte:

  • Form: Die Bürgschaft muss in schriftlicher Form erklärt werden.
  • Eindeutige Erklärung: Der Bürge muss eindeutig erklären, dass er für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger haftet.
  • Schriftform: Die Bürgschaftserklärung sollte alle relevanten Details wie die Höhe der Bürgschaftssumme, den Zeitraum der Bürgschaft und die Bedingungen für deren Aktivierung enthalten.
  • Gültigkeit und Wirksamkeit: Die Bürgschaft muss rechtlich wirksam sein, d. h. den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Freiwilligkeit: Die Bürgschaft muss freiwillig erfolgen, ohne Zwang oder Täuschung.

Es ist wichtig, dass alle rechtlichen Voraussetzungen einer Bürgschaft erfüllt sind, damit sie wirksam ist und die beabsichtigte Absicherung für den Gläubiger bietet.


Wer kann eine Bürgschaft abschließen?

Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige, volljährige Person bürgen. Selbstverständlich sollte man als Bürge auch eine gewisse wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufweisen, um im Schadensfall in der Lage zu sein, finanziell einzuspringen. Eine Bürgschaft zu übernehmen stellt ein großes Risiko dar, weshalb sich der potenzielle Bürge gut überlegen sollte, ob er sie annimmt oder nicht.

Beachte: Grundsätzlich können auch juristische Personen, d. h. Unternehmen auch bürgen, allerdings richtet sich diese Bürgschaft an private nicht-unternehmerische Handlungen.


Wie lange ist eine Bürgschaft gültig?

Wenn keine besonderen Vereinbarungen bestehen, ist die Höhe sowie die Laufzeit einer Bürgschaft unbegrenzt, sofern die Höhe der tatsächlichen Schuld nicht überschritten wird. Hier sollte beachtet werden, dass sich die Schuld im Laufe der Zeit erhöhen kann. Dies ist dann z. B. der Fall ist, wenn Kreditraten nicht getilgt werden und sich der geschuldete Beitrag durch die Zinsen immer weiter erhöht.


Was muss getan werden, wenn die Bürgschaft fertig ist?

Die Vorlage muss den Fragen entsprechend ausgefüllt werden. Anschließend sollte sie von allen Parteien unterschrieben werden und dem entsprechenden Empfänger vorgelegt werden.

Beachte: Die Bürgschaft ist erst gültig, wenn sie dem Gläubiger übergeben wurde.


Welche Dokumente sollten als Anlage der Bürgschaft angehängt werden?

Diese Unterlagen des Bürgen werden in der Regel zum Abschluss des Bürgschaftsvertrags benötigt:

  • Ausgefüllte Selbstauskunft
  • Ausweiskopien
  • Schufa-Auskunft
  • drei aktuelle Verdienstnachweise


Ist eine notarielle Beglaubigung einer Bürgschaft erforderlich, damit sie gültig ist?

Nein, eine Bürgschaft ist grundsätzlich auch ohne eine notarielle Beurkundung wirksam. Ihr Wirksamkeit hängt von der Unterzeichnung des Bürgen ab.


Welche Kosten sind mit der Fertigstellung von einer Bürgschaft verbunden?

Es entstehen keine weiteren Kosten bei der Fertigstellung der Bürgschaft.


Welche Gesetze sind auf eine Bürgschaft anwendbar?

  • §§ 765 bis 779 Bürgerliches Gesetzbuch, wie auch die allgemeinen Vorschriften des BGB.
  • BGH, Az.: XI ZR 183/00: Der Bundesgerichtshof bejaht die Strohmann-Eigenschaft bis zu einer maximalen Beteiligung von 10 Prozent.
  • BGH, Az.: XI ZR 121/02: Ist durch die Bürgschaft eine krasse finanzielle Überforderung des Arbeitnehmers zu bejahen und bürgt er allein für die Rettung seines Arbeitsplatzes, so ist der Bürgschaftsvertrag, die eine krasse finanzielle Überforderung darstellt, ist sittenwidrig.


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