Bürgschaft Die Vorlage ausfüllen

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Bürgschaft

Letzte Änderung Letzte Änderung 26.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
4,7 - 34 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 26.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Bewertung: 4,7 - 34 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann eine Bürgschaft verfasst werden. Die Bürgschaft ist ein einseitiger Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber einem Gläubiger in einem anderen Vertrag (z.B. Vermieter in einem Mietverhältnis) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners (z.B. ein Mieter in einem Mietverhältnis) einzustehen.

Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Dritten um einen Kreditnehmer und bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut, welches das Darlehen gewährt. Gläubiger kann auch ein Vermieter in einem Mietvertrag sein. Es steht relativ offen, in welcher Art Vertrag eine Bürgschaft abgeschlossen wird, ihre Hauptfunktion ist die Absicherung einer Leistung. Soll neben der Bürgschaft z.B. im Mietrecht auch ein Mietvertrag (Wohnraum) (bzw. Untermietvertrag) abgeschlossen werden, kann ein solches Dokument auch verwendet werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Der Umfang einer Bürgschaft ist unmittelbar von der Hauptschuld abhängig. Dies bedeutet, dass der Bürge in dem Moment nicht mehr zu haften braucht, in dem die Hauptschuld nicht mehr besteht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Bürge auch in jenen Fällen haften muss, in denen sich die Hauptschuld aufgrund von Verzug oder Verschulden des Hauptschuldners ändert.

Ein Bürge kann grundsätzlich die Bürgschaft verweigern, wenn der Gläubiger zunächst nicht versucht hat, eine Zwangsvollstreckung gegenüber dem Hauptschuldner einzuleiten. Hier muss dann auch entschieden werden, ob auf eine solche Einrede verzichtet werden soll.

Oftmals stellen Einreden ein Hindernis für den Gläubiger dar, da diese eine Auszahlung der Schuld erschweren. Es wird also in den meisten Fällen auf die Einrede verzichtet. Damit kann sich der Gläubiger bei Leistungsunfähigkeit des Schuldners direkt an den Bürgen wenden.

Wenn keine besonderen Vereinbarungen bestehen, ist die Höhe sowie die Laufzeit einer Bürgschaft unbegrenzt, sofern die Höhe der tatsächlichen Schuld nicht überschritten wird. Hier sollte beachtet werden, dass sich die Schuld im Laufe der Zeit erhöhen kann. Dies ist dann z.B. der Fall ist, wenn Kreditraten nicht getilgt werden und sich der geschuldete Beitrag durch die Zinsen immer weiter erhöht.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage muss den Fragen entsprechend ausgefüllt werden. Anschließend sollte sie von allen Parteien unterschrieben werden und dem entsprechenden Empfänger vorgelegt werden.


RELEVANTES RECHT

  • §§ 765 ff. BGB, wie auch die allgemeinen Vorschriften des BGBs.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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