Letzte Änderung: 15.02.2023
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 1 Seite
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Eine Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht, die zur Stellvertretung in allen rechtlichen Angelegenheiten ermächtigen kann. Sie kann daher auch als totale Stellvertretung bezeichnet werden. Zweck der Generalvollmacht ist es, einer Vertrauensperson die Macht zur unbeschränkten Vertretung bei allen Rechtsgeschäften zu erteilen.
Mit diesem Dokument kann eine Person dazu ermächtigt werden, eine andere Person in einer Vielzahl von Angelegenheiten zu vertreten. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht greift eine Generalvollmacht in jedem Fall - also nicht erst, wenn die zu vertretene Person nicht mehr geschäftsfähig sind.
Es ist darauf Wert zu legen, eine etwaige Vollmacht nur auszustellen, wenn man der bevollmächtigten Person vertraut. Eine Generalvollmacht beherbergt großes Missbrauchspotential.
WAS IST ZU BEACHTEN?
Eine Generalvollmacht ist grundsätzlich formfrei. Die Mehrzahl der Generalvollmachten sind jedoch schriftlich, da sie so als Beweis im Rechtsverkehr verwendet werden können. In einigen Fällen kann auch eine notarielle Beurkundung notwendig sein, wenn der Bevollmächtigte sich z.B. auch um Immobilienangelegenheiten kümmern soll.
Häufig wird eine notarielle Beurkundung auch vorgenommen, wenn keine Immobilienangelegenheiten (oder andere Angelegenheiten, die selbst notariell beurkundet werden müssen) Teil der Bevollmächtigung sind. Grund hierfür ist, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Bevollmächtigung vollgeschäftsfähig sein muss, da diese ansonsten nicht gültig ist. Durch eine notarielle Beurkundung wird auch dieser Umstand rechtssicher attestiert.
Eine notarielle Vollmacht ist insbesondere zu etwaigen Beweiszwecken sinnvoll. Schließlich hat eine notarielle Vollmacht auch mehr Autorität gegenüber Banken und anderen Institutionen, die meist das Ausfüllen eigener Vollmachtsvorlagen verlangen.
1. Was ist der Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht?
Im Gegensatz zur Generalvollmacht steht bei der Vorsorgevollmacht nicht die rechtsgeschäftliche Vertretung (Vertragsschlüsse etc.), sondern die Wahrnehmung der höchstpersönlichen Rechte des Vollmachtgebers gegenüber Ärzten und dem Krankenhauspersonal im Vordergrund.
2. Was ist der Unterschied zu einer allgemeinen Vollmacht?
Eine "allgemeine" Vollmacht wird in der Regel für einen bestimmten Fall oder ein bestimmtes Rechtsgeschäft erteilt. Über diesen Fall hinaus hat diese Vollmacht dann keine Wirkung mehr. Bei einer Generalvollmacht hingegen kann der Bevollmächtigte alle Arten von Verträgen im Namen des Vollmachtgebers abschließen und diesen gegenüber Banken, Gerichten, Behörden usw. vertreten.
WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?
Nachdem das Dokument den Fragen entsprechend beantwortet und ausgedruckt wird, muss es von dem/der Vollmachtgeber/in und der bevollmächtigten Person unterschrieben werden. Eine Vollmacht ohne Unterschrift ist nicht rechtswirksam.
ANWENDBARES RECHT:
Anwendbares Recht sind die des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Guides, um Ihnen zu helfen
Andere Bezeichnungen des Dokuments: Private Generalvollmacht, Generalvollmacht (privat), Generalstellvertretung, totale Stellvertretung, private Generalstellvertretung
Land: Deutschland