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Eine Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge (auch Sorgerechtsvollmacht genannt) ist ein Dokument, mit dem eine sorgeberechtigte Person eine andere Person (beispielsweise die Großeltern oder den nicht sorgeberechtigten Elternteil) bevollmächtigt, in ihrem Namen Entscheidungen in Bereichen der elterlichen Sorge zu treffen. Das betrifft beispielsweise die Gesundheit, Bildung oder die tägliche Betreuung eines Kindes. Sie ist immer dann sinnvoll, wenn ein Elternteil vorübergehend verhindert oder nicht erreichbar ist, etwa aufgrund einer Reise, eines Krankenhausaufenthalts oder einer geschäftlichen Abwesenheit. Sie ermöglicht der bevollmächtigten Person, in dringenden Fällen schnell und im besten Interesse des Kindes zu handeln.
Wichtig: Das Hauptziel der Vollmacht ist die Sicherstellung des Kindeswohls und die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit bei Abwesenheit der sorgeberechtigten Person. Sie schafft Klarheit gegenüber Dritten wie Ärzten, Schulen oder Behörden.
Eine Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge überträgt lediglich einen Teil der elterlichen Befugnisse. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer Sorgerechtsübertragung, die nur durch ein Familiengericht erfolgen kann. Die Vollmacht ist temporär und kann jederzeit widerrufen werden, während eine Sorgerechtsübertragung die volle Verantwortung auf eine andere Person überträgt.
Die Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge ist eine umfassende, zeitlich begrenzte Vollmacht, mit der ein Sorgeberechtigter seine Rechte und Pflichten, die sogenannte Personensorge oder Vermögenssorge, an eine andere Vertrauensperson (z. B. Großeltern) überträgt. Sie ist zu unterscheiden von:
Die elterliche Sorge gliedert sich in zwei Hauptbereiche: die Personensorge und die Vermögenssorge. Die Personensorge umfasst alle Entscheidungen, die das persönliche Wohl des Kindes betreffen (z. B. Erziehung, Aufenthaltsbestimmung, medizinische Behandlungen). Die Vermögenssorge bezieht sich auf die Verwaltung des Vermögens des Kindes. Eine Vollmacht kann sich auf beide oder nur einen dieser Bereiche erstrecken.
Wichtig: Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile grundsätzlich alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam treffen. Das bedeutet, dass ein Elternteil nicht alleine eine Entscheidung treffen kann, die erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Kindes hat, wie z. B. die Wahl der Schule oder bedeutende medizinische Eingriffe.
Eine Sorgerechtsvollmacht muss schriftlich verfasst werden. Eine notarielle Beglaubigung ist in der Regel nicht erforderlich. Um die Rechtsgültigkeit zu gewährleisten, sollte sie jedoch die wichtigsten Informationen enthalten.
Die Vollmacht sollte die folgenden Punkte enthalten, um gültig zu sein:
Jeder sorgeberechtigte Elternteil kann eine Vollmacht erteilen. Wenn beide Elternteile das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind haben, aber nach einer Trennung nicht mehr zusammen leben, ist eine Vollmacht vom jeweils anderen Elternteil sinnvoll. So können schnelle Entscheidungen getroffen werden, wenn das andere Mal nicht erreichbar oder auf Reisen ist. Denn für gewisse Geschäfte und Handlungen sind immer die Unterschriften beider Sorgeberechtigten notwendig, etwa gegenüber Behörden oder bei einer ärztlichen Behandlung. Eine Sorgerechtsvollmacht kann solche Vorgänge erleichtern und beschleunigen.
Eine Vollmacht kann nicht von einer nicht sorgeberechtigten Person erteilt werden. Dies gilt auch für Personen, die vorübergehend die elterliche Sorge entzogen bekommen haben.
Als Bevollmächtigte können Verwandte (z. B. Großeltern, Tanten, Onkel), aber auch Dritte eingesetzt werden, die das Vertrauen der sorgeberechtigten Person genießen und für das Kind eine vertraute Bezugsperson darstellen.
Nein, in der Regel ist eine notarielle Beglaubigung nicht notwendig. Eine schriftliche, formlose Vollmacht reicht aus. Allerdings kann eine Beglaubigung in bestimmten Ausnahmefällen sinnvoll oder sogar notwendig sein.
Wichtig: Wenn die Vollmacht die Verwaltung von umfangreichem Vermögen oder von Immobilienvermögen des Kindes umfasst, kann eine notarielle Beglaubigung notwendig sein. Bei grundlegenden Rechtsgeschäften wie der Veräußerung von Grundstücken oder der Aufnahme von Krediten ist eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, die nur ein Notar vornehmen kann. In diesen Fällen sollte die Vollmacht von einem Notar beurkundet werden.
Nachdem die Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge verfasst wurde, sind diese Schritte notwendig:
Die Dauer der Vollmacht ist frei wählbar und sollte klar befristet sein. Wenn keine Befristung angegeben ist, kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden. Es ist sinnvoll, die Dauer so festzulegen, dass sie den Zweck der Abwesenheit abdeckt und im Zweifelsfall verlängert oder widerrufen werden kann.
Das zentrale Gesetzeswerk in Deutschland, das die elterliche Sorge regelt, ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die rechtlichen Grundlagen der Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge finden sich insbesondere in den folgenden Paragrafen:
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge - Muster
Land: Deutschland