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Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge

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Was ist eine Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge?

Eine Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge (auch Sorgerechtsvollmacht genannt) ist ein Dokument, mit dem eine sorgeberechtigte Person eine andere Person (beispielsweise die Großeltern oder den nicht sorgeberechtigten Elternteil) bevollmächtigt, in ihrem Namen Entscheidungen in Bereichen der elterlichen Sorge zu treffen. Das betrifft beispielsweise die Gesundheit, Bildung oder die tägliche Betreuung eines Kindes. Sie ist immer dann sinnvoll, wenn ein Elternteil vorübergehend verhindert oder nicht erreichbar ist, etwa aufgrund einer Reise, eines Krankenhausaufenthalts oder einer geschäftlichen Abwesenheit. Sie ermöglicht der bevollmächtigten Person, in dringenden Fällen schnell und im besten Interesse des Kindes zu handeln.

Wichtig: Das Hauptziel der Vollmacht ist die Sicherstellung des Kindeswohls und die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit bei Abwesenheit der sorgeberechtigten Person. Sie schafft Klarheit gegenüber Dritten wie Ärzten, Schulen oder Behörden.


Was ist der Unterschied zwischen dieser Vollmacht und einer Sorgerechtsverfügung?

Eine Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge überträgt lediglich einen Teil der elterlichen Befugnisse. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer Sorgerechtsübertragung, die nur durch ein Familiengericht erfolgen kann. Die Vollmacht ist temporär und kann jederzeit widerrufen werden, während eine Sorgerechtsübertragung die volle Verantwortung auf eine andere Person überträgt.


Was ist der Unterschied zwischen dieser Vollmacht und einer Vollmacht zur Beschaffung eines Kindes bzw. einer Einverständniserklärung?

Die Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge ist eine umfassende, zeitlich begrenzte Vollmacht, mit der ein Sorgeberechtigter seine Rechte und Pflichten, die sogenannte Personensorge oder Vermögenssorge, an eine andere Vertrauensperson (z. B. Großeltern) überträgt. Sie ist zu unterscheiden von:

  • Einverständniserklärung zur Beschäftigung eines Kindes/Jugendlichen: Eine Einverständniserklärung zur Beschäftigung eines Minderjährigen ist ein schriftliches Dokument, das von den gesetzlichen Vertretern (in der Regel den Eltern) ausgestellt wird, um einem Kind oder Jugendlichen die Aufnahme einer erlaubten Arbeitstätigkeit zu gestatten.
  • Generelle Einverständniserklärung: Eine Einverständniserklärung ist ein Dokument für eine einzelne, spezifische Handlung. Sie ist im Gegensatz zu den beiden anderen Dokumenten nicht umfassend. Mit ihr geben Sorgeberechtigte eine gezielte, einmalige Zustimmung für eine bestimmte Angelegenheit.


Was bedeutet elterliche Sorge?

Die elterliche Sorge gliedert sich in zwei Hauptbereiche: die Personensorge und die Vermögenssorge. Die Personensorge umfasst alle Entscheidungen, die das persönliche Wohl des Kindes betreffen (z. B. Erziehung, Aufenthaltsbestimmung, medizinische Behandlungen). Die Vermögenssorge bezieht sich auf die Verwaltung des Vermögens des Kindes. Eine Vollmacht kann sich auf beide oder nur einen dieser Bereiche erstrecken.

Wichtig: Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile grundsätzlich alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam treffen. Das bedeutet, dass ein Elternteil nicht alleine eine Entscheidung treffen kann, die erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Kindes hat, wie z. B. die Wahl der Schule oder bedeutende medizinische Eingriffe.


Was sind die Voraussetzungen für eine Vollmacht?

Eine Sorgerechtsvollmacht muss schriftlich verfasst werden. Eine notarielle Beglaubigung ist in der Regel nicht erforderlich. Um die Rechtsgültigkeit zu gewährleisten, sollte sie jedoch die wichtigsten Informationen enthalten.


Was muss eine Vollmacht enthalten?

Die Vollmacht sollte die folgenden Punkte enthalten, um gültig zu sein:

  • Angaben zum Vollmachtgeber: Name, Anschrift und Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person(en).
  • Angaben zur bevollmächtigten Person: Name, Anschrift und Geburtsdatum der Person, die die Vollmacht erhält.
  • Angaben zum Kind: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kindes.
  • Umfang der Vollmacht: Eine präzise Beschreibung der Befugnisse, die übertragen werden (z. B. Personensorge, Vermögenssorge oder spezifische Handlungen wie die medizinische Behandlung).
  • Gültigkeitsdauer: Ein klar definierter Zeitraum, für den die Vollmacht gilt. Ohne eine zeitliche Befristung kann die Vollmacht später infrage gestellt werden.
  • Datum und Unterschrift: Die Vollmacht muss mit Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers versehen sein.


Wer kann eine Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge abschließen?

Jeder sorgeberechtigte Elternteil kann eine Vollmacht erteilen. Wenn beide Elternteile das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind haben, aber nach einer Trennung nicht mehr zusammen leben, ist eine Vollmacht vom jeweils anderen Elternteil sinnvoll. So können schnelle Entscheidungen getroffen werden, wenn das andere Mal nicht erreichbar oder auf Reisen ist. Denn für gewisse Geschäfte und Handlungen sind immer die Unterschriften beider Sorgeberechtigten notwendig, etwa gegenüber Behörden oder bei einer ärztlichen Behandlung. Eine Sorgerechtsvollmacht kann solche Vorgänge erleichtern und beschleunigen.


Wer kann keine Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge abschließen?

Eine Vollmacht kann nicht von einer nicht sorgeberechtigten Person erteilt werden. Dies gilt auch für Personen, die vorübergehend die elterliche Sorge entzogen bekommen haben.


Wer kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden?

Als Bevollmächtigte können Verwandte (z. B. Großeltern, Tanten, Onkel), aber auch Dritte eingesetzt werden, die das Vertrauen der sorgeberechtigten Person genießen und für das Kind eine vertraute Bezugsperson darstellen.


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?

Nein, in der Regel ist eine notarielle Beglaubigung nicht notwendig. Eine schriftliche, formlose Vollmacht reicht aus. Allerdings kann eine Beglaubigung in bestimmten Ausnahmefällen sinnvoll oder sogar notwendig sein.

Wichtig: Wenn die Vollmacht die Verwaltung von umfangreichem Vermögen oder von Immobilienvermögen des Kindes umfasst, kann eine notarielle Beglaubigung notwendig sein. Bei grundlegenden Rechtsgeschäften wie der Veräußerung von Grundstücken oder der Aufnahme von Krediten ist eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, die nur ein Notar vornehmen kann. In diesen Fällen sollte die Vollmacht von einem Notar beurkundet werden.


Was sind die nächsten Schritte, wenn die Vollmacht fertig ist?

Nachdem die Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge verfasst wurde, sind diese Schritte notwendig:

  • Unterschrift: Die sorgeberechtigte Person, die die Vollmacht erteilt, muss das Dokument eigenhändig unterschreiben. Es ist wichtig, dass alle im Dokument aufgeführten Vollmachtgeber unterschreiben.
  • Kopie des Ausweises: Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der Person, die die Vollmacht erteilt hat, sollte dem Dokument beigefügt werden. Dies dient als Nachweis der Identität und der Echtheit der Unterschrift.
  • Aushändigung an die bevollmächtigte Person: Das unterschriebene Original der Vollmacht sowie die Ausweiskopie sollten der Person übergeben werden, die als Vertreter eingesetzt wurde. Diese Person kann das Dokument bei Bedarf vorlegen, beispielsweise in der Schule oder bei einem Arztbesuch.
  • Information Dritter: Es ist sinnvoll, wichtige Stellen wie die Schule oder den Kindergarten des Kindes sowie den Kinderarzt über die Vollmacht zu informieren. So ist sichergestellt, dass die bevollmächtigte Person im Ernstfall sofort handlungsfähig ist und keine unnötigen Rückfragen entstehen.
  • Sichere Aufbewahrung: Die Vollmacht sollte sicher aufbewahrt werden, um sie jederzeit zur Hand zu haben. Da die Vollmacht in der Regel zeitlich befristet ist, muss nach Ablauf der Frist eine neue Vollmacht erstellt werden, falls sie weiterhin benötigt wird.


Wie lange kann eine Vollmacht gültig sein?

Die Dauer der Vollmacht ist frei wählbar und sollte klar befristet sein. Wenn keine Befristung angegeben ist, kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden. Es ist sinnvoll, die Dauer so festzulegen, dass sie den Zweck der Abwesenheit abdeckt und im Zweifelsfall verlängert oder widerrufen werden kann.


Welche Gesetze sind anwendbar?

Das zentrale Gesetzeswerk in Deutschland, das die elterliche Sorge regelt, ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die rechtlichen Grundlagen der Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge finden sich insbesondere in den folgenden Paragrafen:

  • § 1626 BGB (Inhalt und Umfang der elterlichen Sorge): Definiert, dass die Eltern die Pflicht und das Recht haben, für das Kind zu sorgen.
  • § 1631 BGB (Inhalt und Umfang der Personensorge): Regelt die persönlichen Belange des Kindes, die durch eine Vollmacht übertragen werden können.
  • § 1638 BGB (Ausschluss der Vertretung): Enthält wichtige Ausnahmen, in denen eine Vollmacht unwirksam sein könnte.
  • §§ 1687 bis 1687a BGB (Ausübung der Sorge bei Getrenntleben der Eltern): Regelungen, die bei getrennt lebenden Eltern relevant sind und die Notwendigkeit einer Vollmacht unterstreichen können.


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