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Einverständniserklärung - Minderjährige

Letzte Änderung Letzte Änderung 18.07.2025
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
4,2 - 66 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 18.07.2025

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Was ist eine Einverständniserklärung für Minderjährige?

Eine Einverständniserklärung für Minderjährige ist ein schriftliches Dokument, in dem die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) ihre Zustimmung zu einer bestimmten Aktivität oder Maßnahme ihres minderjährigen Kindes erteilen. Da Minderjährige rechtlich nicht voll geschäftsfähig sind, benötigen sie für viele Lebensbereiche die Einwilligung ihrer Sorgeberechtigten.

Wichtig: Die Einverständniserklärung dient dazu, diese Verantwortung der Eltern formal festzuhalten und dem Kind die Teilnahme an oder Durchführung einer bestimmten Handlung zu ermöglichen.


In welchen Situationen kann eine Einverständniserklärung eingesetzt werden?

Eine Einverständniserklärung ist immer zweckgebunden und nur für die spezifischen Aktivitäten gültig, die in ihr benannt sind. Sie kann nicht universell für alle Situationen genutzt werden und ist auch nicht für jede Art von Zustimmung geeignet. Für eine Vielzahl von alltäglichen Konstellationen ist sie jedoch ein schnelles und effektives Mittel. Mit einer solchen Erklärung wird die Zustimmung gegenüber Dritten (z. B. Veranstaltern, Schulen) wirksam. Typische Anwendungsbereiche sind:

  • Medizinische Maßnahmen: Für medizinische Behandlungen, Routineuntersuchungen, Impfungen oder kleinere chirurgische Eingriffe wird oft die schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten benötigt. Dies stellt sicher, dass Eltern über Risiken und Nutzen informiert sind und die Behandlung bewusst bewilligen. Bei Notfällen oder lebensbedrohlichen Zuständen gelten jedoch andere Regeln.
  • Reisen und Ausflüge: Ob Tagesausflug, Klassenfahrt mit Übernachtung oder Auslandsreise – Schulen, Vereine oder Reiseveranstalter fordern in der Regel eine Einverständniserklärung. Dies bestätigt, dass die Eltern über die Reisepläne informiert sind und die Teilnahme ihres Kindes erlauben, oft inklusive der Befugnis für Begleitpersonen, in Notfällen zu handeln.
  • Sportliche und freizeitliche Aktivitäten: Für die Teilnahme an bestimmten Sportarten (z. B. Skifahren, Klettern, Reiten, Wassersport), Vereinsaktivitäten oder Ferienprogrammen, die über den regulären Schulunterricht hinausgehen, ist häufig eine Erklärung erforderlich. Dies soll gewährleisten, dass die Eltern mögliche Risiken kennen und der Teilnahme zustimmen.
  • Besuch bestimmter Einrichtungen oder Veranstaltungen: Auch für den Besuch von Diskotheken, Konzerten oder anderen Veranstaltungen, bei denen Altersbeschränkungen gelten, kann der Veranstalter eine Einverständniserklärung verlangen, um die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu dokumentieren und die Zustimmung der Eltern zu haben.


Welchen Inhalt muss eine Einverständniserklärung haben?

Für eine wirksame Einverständniserklärung sind folgende Inhalte wesentlich:

  • Detaillierte Beschreibung der Tätigkeit/Maßnahme: Der Zweck der Einverständniserklärung muss genau und eindeutig beschrieben werden. Es muss klar hervorgehen, wofür die Zustimmung erteilt wird (z. B. „Teilnahme an der Klassenfahrt nach Berlin vom 10.07. bis 14.07.2025" oder „Durchführung der zahnärztlichen Füllungstherapie am Zahn 27").
  • Angaben zur minderjährigen Person: Name, Geburtsdatum, Adresse und gegebenenfalls Kontaktdaten des Kindes.
  • Angaben zu den Sorgeberechtigten: Namen, Adressen und Kontaktdaten der Personen, die die Zustimmung erteilen, sowie deren Beziehung zum Kind (z. B. Mutter, Vater, Vormund). Es sollte auch angegeben werden, ob ein oder beide Sorgeberechtigte zustimmen.
  • Zeitliche Begrenzung: Falls die Zustimmung für einen bestimmten Zeitraum oder eine spezifische Dauer gilt (z. B. „vom 01.08.2025 bis 31.07.2026").
  • Spezifische Einschränkungen oder Bedingungen: Wenn die Zustimmung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, müssen diese klar formuliert werden. Beispiele hierfür sind:
    • Gesundheitliche Besonderheiten: Allergien, chronische Krankheiten, notwendige Medikation.
    • Verhaltensbezogene Einschränkungen: Besondere Betreuungsbedarfe.
    • Religiöse oder kulturelle Vorgaben: Einschränkungen bei Speisen, Kleidung oder Aktivitäten.
    • Zeitliche Vorgaben: Festgelegte Rückkehrzeiten oder Anwesenheitspflichten.
    • Mediale Nutzung: Beschränkung der Veröffentlichung von Fotos oder Videos des Kindes.

Wichtig: Die Einverständniserklärung ist ein bindendes Dokument. Sie verpflichtet nicht nur die Sorgeberechtigten und den Minderjährigen, sondern auch die empfangende Partei (z. B. Arzt, Schule, Sportverein, Veranstalter). Diese Partei ist dazu angehalten, die festgelegten Bedingungen zu beachten und die Sorgeberechtigten zu informieren, wenn sich der Rahmen der Aktivität ändert oder unvorhergesehene Risiken auftreten.


Kann diese Einverständniserklärung auch für die Beschäftigung eines Minderjährigen verwendet werden?

Nein, diese generelle Einverständniserklärung ist für die Beschäftigung von Minderjährigen nicht ausreichend. Die Beschäftigung von Kindern (sogenannte Kinderarbeit) ist in Deutschland grundsätzlich durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) verboten. Ausnahmen bestehen für Kinder ab 13 Jahren und für Jugendliche:

  • Kinder ab 13 Jahren: Dürfen leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten ausführen (z. B. Austragen von Zeitungen, Nachhilfe geben, kleine Botengänge), sofern eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten vorliegt. Diese Einwilligung muss speziell auf die Art der Tätigkeit und die Arbeitszeiten zugeschnitten sein.
  • Jugendliche (ab 15 Jahren, sofern nicht mehr schulpflichtig): Dürfen ebenfalls bestimmte Tätigkeiten ausführen, auch hier ist eine schriftliche Zustimmung der Eltern oft notwendig, besonders bei Ausbildungsverhältnissen oder anderen spezifischen Arbeitsverhältnissen.

Wichtig: Die besondere Form der Einverständniserklärung für die Beschäftigung von Minderjährigen dient dazu, sicherzustellen, dass die Eltern die Art der Arbeit, die Arbeitszeiten und mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit, Entwicklung und schulische Leistung ihres Kindes verstanden haben und diese genehmigen.


Was ist zu tun, wenn die Einverständniserklärung fertig ist?

Nachdem die Vorlage der Einverständniserklärung vollständig und korrekt ausgefüllt wurde, sind folgende Schritte erforderlich:

  • Ausdrucken: Das Dokument muss ausgedruckt werden.
  • Sorgfältige Prüfung: Die Sorgeberechtigten sollten die Erklärung vor der Unterschrift nochmals aufmerksam prüfen, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen, Zeiträume und Einschränkungen ihren Vorstellungen entsprechen.
  • Unterschrift: Die Einverständniserklärung wird erst durch die Unterschrift(en) der gesetzlichen Vertreter wirksam. Ohne diese Unterschrift(en) ist die Erklärung gegenüber Dritten nicht rechtsverbindlich. Bei gemeinsamer Sorge kann es je nach Art der Aktivität notwendig sein, dass beide Sorgeberechtigte unterschreiben.
  • Übergabe/Versand: Das unterzeichnete Original der Einverständniserklärung sollte der Partei übergeben oder zugesandt werden, für die sie bestimmt ist (z. B. der Schule, dem Sportverein, dem Veranstalter). Eine Kopie zur eigenen Dokumentation ist ratsam.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Die rechtlichen Grundlagen für Einverständniserklärungen bei Minderjährigen finden sich hauptsächlich im:

  • Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): Insbesondere die §§ 1626 ff. BGB (Elterliche Sorge) sind hier relevant. Sie regeln die Pflicht und das Recht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen, was auch die Entscheidungsbefugnis und somit die Notwendigkeit von Einverständniserklärungen einschließt.
  • Bei spezifischen Sachverhalten können weitere Gesetze relevant sein (z. B. Jugendschutzgesetz bei Altersbeschränkungen, Jugendarbeitsschutzgesetz bei Beschäftigung von Minderjährigen).


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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