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Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge

Letzte Änderung Letzte Änderung 10.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 10.01.2024

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Mit dieser Vorlage kann eine Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge (Sorgerechtsvollmacht) erstellt werden. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge bzw. Fürsorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Wird ein Kind in eine Ehe hineingeboren, so haben beide Elternteile kraft Gesetzes die elterliche Sorge. Wird ein Kind in eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft hineingeboren, so können die Eltern eine gemeinsame Sorgerechtserklärung vor dem Jugendamt abgeben und haben dann ebenfalls beide die gemeinsame elterliche Sorge. Daneben kann in einem solchen Fall die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge gerichtlich beantragt werden, sollte sich ein Elternteil gegen die Übertragung wenden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Bevollmächtigung eines Elternteils

Wenn beide Elternteile das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind haben, aber nach einer Trennung nicht mehr zusammen leben, ist eine Vollmacht vom jeweils anderen Elternteil sinnvoll. So können schnelle Entscheidungen getroffen werden, wenn das andere Mal nicht erreichbar oder auf Reisen ist. Denn für gewisse Geschäfte und Handlungen sind immer die Unterschriften beider Sorgeberechtigten notwendig, etwa gegenüber Behörden oder bei einer ärztlichen Behandlung. Eine Sorgerechtsvollmacht kann solche Vorgänge erleichtern und beschleunigen. Eine Sorgerechtsvollmacht muss in der Regel nicht von einem Notar erstellt werden. Es sollte aber eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers beigefügt werden.


Das gemeinsame Sorgerecht

Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass die elterlichen Pflichten der Erziehung, Beaufsichtigung, Gesundheitsfürsorge, etc. zwei Personen gemeinschaftlich obliegt. Es ist daher falsch, zu sagen, dass man sich das Sorgerecht teilt. Dies vermittelt den irrtümlichen Eindruck, dass ein Sorgeberechtigter allein entscheiden darf, wenn der andere nicht erreichbar ist.

Es ist aber so, dass gemeinschaftlich entschieden werden muss und daher im Alltag bei Belangen der elterlichen Sorge die Unterschriften beider Sorgeberechtigten vorliegen müssen. Wenn beispielsweise ein Kinder-Konto bei einer Bank eröffnet werden soll, kann man die Unterschrift des abwesenden Sorgeberechtigten vielleicht noch postalisch einholen. Es sind aber leider auch dramatischere Situationen denkbar, wie die ärztliche Behandlung eines Kindes.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Mit der Unterzeichnung des Vollmachtgebers ist die Sorgerechtsvollmacht wirksam und kann im Rechtsverkehr eingesetzt werden. Soll die Vollmacht nicht mehr rechtswirksam sein, kann sie auch widerrufen werden.


RELEVANTES RECHT

  • §§ 1626 ff. Bürgerliches Gesetzbuch


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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