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Widerruf einer Vollmacht

Letzte Änderung Letzte Änderung 19.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
4,7 - 52 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 19.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Bewertung: 4,7 - 52 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann der Widerruf einer Vollmacht verschriftlicht werden. Generell kann sich eine Person durch eine Vollmacht in Rechtsgeschäfte vertreten lassen.

Eine Vollmacht ist jedoch ausgeschlossen für Geschäfte, die höchstpersönlich sind (z.B. Ehe, 1-Personen-Gesellschaft usw.).

Es ist daher wichtig, eine erteilte Vollmacht wirksam zu widerrufen. Dies erreicht man, indem man die ursprüngliche Vollmacht zurückfordert und vernichtet. Außerdem kann man gegenüber Dritten (wie Geschäftspartnern) offenkundig machen, dass die Vollmacht entzogen wurde und somit kein Missbrauch betrieben werden kann. Diese Vorlage kann so oft ausgedruckt werden, wie erforderlich und an die entsprechenden Empfänger, also - falls erforderlich -den Bevollmächtigten sowie Dritten, geschickt werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Unbedingt zu beachten ist, dass der Widerruf nur dann wirksam ist, wenn die Vollmacht auch gegenüber demjenigen widerrufen wird, gegenüber dem sie ursprünglich erteilt wurde.

Wurde die Vollmacht gegenüber Dritten (z.B. Geschäftspartnern) erteilt, dann muss sie auch gegenüber diesen Dritten widerrufen werden (sog. Außenvollmacht).

Wurde die Vollmacht hingegen gegenüber dem Bevollmächtigten selbst erteilt, so muss der Widerruf auch an den Bevollmächtigten erklärt werden (sog. Innenvollmacht).

Ein Widerruf ist wichtig, um Probleme einer Rechtsscheinsvollmacht zu verhindern. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Widerruf einer Vollmacht gegenüber dem Vollmachtnehmer sowie gegenüber dem Dritten wirksam ist. Grundsätzllich sollte der Widerruf einer Vollmacht schriftlich erfolgen. Anschließend kann auch die erteilte Vollmachtsurkunde zurückgefordert werden.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem das Formular ausgefüllt wurde, sollte das Dokument entsprechend unterschrieben werden. Der Widerruf sollte also dem Vollmachtnehmer zugeschickt bzw. ausgehändigt werden und - soweit notwendig - kann der Widerruf auch Dritten (z.B. Notar oder jede andere Stelle, wo der die Vollmacht in Gebrauch kommt) zugeschickt werden.


ANWENDBARES RECHT

Auf den Widerruf einer Vollmacht sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 168 ff.) anwendbar.


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