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Einladungsschreiben für ein Visum

Letzte Änderung Letzte Änderung Vor 8 Tagen
Formate FormateWord und PDF
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4,4 - 292 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: Vor 8 Tagen

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Mit dieser Vorlage kann ein Einladungsschreiben für ein Visum erstellt werden. Ein Einladungsschreiben ist dann erforderlich, wenn eine Person, deren Heimatland keine Visumsfreiheit mit Deutschland vereinbart hat, nach Deutschland bzw. in den Schengenraum einreisen will.

Ein Einladungsschreiben kann aber auch dann erforderlich sein, wenn die Person, die nach Deutschland einreisen möchte, zwar grundsätzlich keine Visumspflicht hat, sich aber länger als 90 Tage in Deutschland bzw. im Schengenraum aufhalten möchte und dessen Heimatland kein EU-Mitglied ist.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Dieses Dokument richtet sich sowohl an Menschen, die privat ein Einladungsschreiben für ein Familienmitglied, einen Freund oder eine andere Person, die ein Visum beantragt hat, erstellen möchten, als auch an Unternehmen oder Vereine, die im Rahmen ihrer unternehmerischen oder gemeinnützigen Tätigkeit einen Geschäftspartner oder sonstige Person einladen möchten.

Die zuständige Behörde ist in der Regel die für die Beantragung des Visums zuständige deutsche Auslandsvertretung, d.h. die Botschaft oder das Konsulat, an der/dem der Antragsteller das Visum beantragt hat.

Für die Erteilung eines Visums ist es sehr wichtig, dass der Antragsteller in der Lage ist, für seine Reise und alle Ausgaben während seines Aufenthalts in Deutschland selbstständig aufzukommen. Für den Fall, dass der Antragsteller seinen Aufenthalt nicht mit eigenen Mitteln finanzieren kann, muss der Gastgeber eine förmliche Verpflichtungserklärung abgeben, durch die er dazu verpflichtet wird, für alle aufgrund des Aufenthalts des Antragstellers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen.

Falls die eingeladene Person eine förmliche Verpflichtungserklärung benötigt, mit der man sich dazu verpflichtet, für alle eventuell anfallenden Kosten der betroffenen Person in Deutschland aufzukommen, muss man das Schreiben an die zuständige Ausländerbehörde richten. Zuständig ist diejenige Ausländerbehörde, die sich am Wohnort des Absenders, d.h. des Einladenden, befindet.

Zusätzlich zum Einladungsschreiben für ein Visum braucht die Person, die nach Deutschland einreisen will, auch immer einen ausreichende Krankenversicherung mit einre Mindestdeckungssumme in Höhe von 30.000,00 Euro für den Aufenthalt.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem die Vorlage ausgefüllt und ausgedruckt wurde, sollte das Einladungsschreiben anschließend vom Antragsteller unterschrieben werden und an den entsprechenden Adressaten per Post (eventuell per Einschreiben mit Rückschein) versandt werden. Zusätzlich kann das unterschriebene Dokument wieder eingescannt und per E-Mail an die zuständige Behörde versandt werden.

Das Einladungsschreiben sollte mindestens sechs Wochen vor der geplanten Einreise übersandt werden, um eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten zu können.


ANWENDBARES RECHT

Anwendbar sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), insbesondere §§ 5, 6, 66 ff. AufenthG.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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