Wohnungsgeberbestätigung/Vermieterbescheinigung Die Vorlage ausfüllen

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Wohnungsgeberbestätigung/Vermieterbescheinigung

Letzte Änderung Letzte Änderung 24.04.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 24.04.2024

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Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung/Vermieterbescheinigung?

Eine Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung dient dem Nachweis des Wohnsitzes und kann damit zur Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) verwendet werden.


Was sind die Voraussetzungen für eine Wohnungsgeberbestätigung?

Seit dem 1. November 2015 ist das Melderecht für die gesamte Bundesrepublik Deutschland vereinheitlicht. Die wichtigste bundesweite Einführung betrifft dabei die Meldepflicht des Mieters. Dieser hat sich zwei Wochen nach Einzug bei der jeweiligen Meldebehörde schriftlich zu melden. Um dies zu tun, muss der Mieter ein Nachweis in Form einer "Wohnungsgeberbestätigung" (amtlicher Name) vorlegen. Zudem wird der Vermieter dazu verpflichtet, diese dem Mieter auszustellen.


Welchen Inhalt muss eine Wohnungsgeberbestätigung haben?

Es gibt einige Punkte, die eine Wohnungsgeberbestätigung unbedingt enthalten sollte:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Vermieters
  • Name und aktuelle Anschrift des Beziehers der Wohnung
  • Anschrift der neuen Wohnung
  • Datum des Einzugs


Muss man eine Wohnungsgeberbestätigung anfordern?

Der Bezieher einer Wohnung hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde zu melden. Diesen Nachweis kann er durch Abgabe einer Wonungsgeberbestätigung an die Meldebehörde erfüllen.

Meldet man seinen Wohnsitz nicht rechtzeitig um, so kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


Muss eine Wohnungsgeberbestätigung schriftlich erfolgen?

Eine Wohnungsgeberbestätigung sollte stets schriftlich erfolgen.


Was ist zu tun, wenn die Wohnungsgeberbestätigung fertig ist?

Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt, ausgedruckt und anschließend vom Vermieter unterschrieben und bei der Meldebehörde persönlich hinterlegt werden. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dem Mieter die Vermietung zu bescheinigen. Der Vermieter füllt die Bescheinigung aus, die der Mieter dann beim Einwohnermeldeamt abgeben kann.


Welche gesetzlichen

Anwendbar ist das Bundesmeldegesetz (BMG).


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