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Eine Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung dient dem Nachweis des Wohnsitzes und kann damit zur Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) verwendet werden.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist erforderlich, wenn ein Mieter seinen Wohnsitz nach einem Umzug oder bei erstmaligem Einzug in eine neue Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anmelden möchte. Sie dient als offizieller Nachweis, dass der Mieter tatsächlich in der angegebenen Wohnung lebt und wird von der Meldebehörde zur Bearbeitung der Anmeldung benötigt. Ohne diese Bestätigung kann die Anmeldung nicht durchgeführt werden.
Seit dem 1. November 2015 ist das Melderecht für die gesamte Bundesrepublik Deutschland vereinheitlicht. Die wichtigste bundesweite Einführung betrifft dabei die Meldepflicht des Mieters. Dieser hat sich zwei Wochen nach Einzug bei der jeweiligen Meldebehörde schriftlich zu melden.
Um dies zu tun, muss der Mieter ein Nachweis in Form einer "Wohnungsgeberbestätigung" (amtlicher Name) vorlegen. Der Vermieter ist also gesetzlich dazu verpflichtet, dem Mieter diese Bescheinigung auszustellen, sobald der Mieter in die Wohnung eingezogen ist.
Es gibt einige Punkte, die eine Wohnungsgeberbestätigung unbedingt enthalten sollte:
Diese Informationen sind notwendig, damit die Meldebehörde den Mieter korrekt registrieren kann.
Der Bezieher einer Wohnung hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde zu melden. Diesen Nachweis kann er durch Abgabe einer Wonungsgeberbestätigung an die Meldebehörde erfüllen. Meldet sich der Mieter nicht innerhalb dieser Frist, kann dies unter Umständen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Meldet man seinen Wohnsitz nicht rechtzeitig um, so kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ja, die Wohnungsgeberbestätigung muss schriftlich erfolgen, da sie eine offizielle Bestätigung ist, die von der Meldebehörde verlangt wird. Eine mündliche Bestätigung oder eine E-Mail reicht in der Regel nicht aus.
Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt, ausgedruckt und anschließend vom Vermieter unterschrieben und bei der Meldebehörde persönlich hinterlegt werden. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dem Mieter die Vermietung zu bescheinigen. Der Vermieter füllt die Bescheinigung aus, die der Mieter dann beim Einwohnermeldeamt abgeben kann.
Anwendbar ist das Bundesmeldegesetz (BMG), das die Meldepflicht und die Ausstellung von Wohnungsgeberbestätigungen regelt.
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Land: Deutschland