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Rechtsbehelf gegen Pfändungs- und Einziehungsverfügung

Letzte Änderung Letzte Änderung 17.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
4,3 - 3 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 17.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

Bewertung: 4,3 - 3 Rezensionen

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Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung auf dem Gebiet des Verwaltungs- oder Steuerrechts. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird von der zuständigen Vollstreckungsbehörde selbst erlassen. Das ist beispielsweise das Finanzamt, das Hauptzollamt oder die Stadtkasse.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann im Verwaltungsrecht in der Regel mit dem Widerspruch angefochten werden. Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung haben einige Bundesländer per Gesetz das Widerspruchsverfahren auf einigen Gebieten des Verwaltungsrechts abgeschafft (z. B. Niedersachsen), sodass in diesen Fällen nur noch die Klage beim Verwaltungsgericht zulässig ist.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Hat ein Schuldner Schulden beim Finanzamt, Hauptzollamt, Krankenkasse oder Rentenversicherung, so können diese die Pfändung des entsprechenden Kontos veranlassen, um die Begleichung der offenen Steuer- oder Beitragsschulden sicherzustellen. Wird eine solche Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegen den Schuldner erlassen, kann nicht mehr auf das Konto zurückgegriffen werden. Das Konto ist dann in dem Sinne "gesperrt".

Um wieder frei über das Guthaben verfügen zu können, können die Schulden natürlich beglichen werden. Dazu sind aber die wenigsten mit einem Mal in der Lage, oft fehlen die finanziellen Mittel. Deswegen sollte der Kontopfändung widersprochen werden, welches Jedermanns Recht ist. Gleichzeitig mit diesem Schreiben die Aussetzung der Vollziehung und die Aufhebung der Pfändungsmaßnahme beantragt werden - nur so kann Ihr Konto wieder freigegeben werden.

Gegen einen Bescheid des Finanzamtes oder Hauptzollamtes muss Einspruch eingelegt werden, währenddessen gegen die Verfügung der Krankenkasse oder der Rentenversicherung Widerspruch eingelegt werden muss.


Begründung des Widerspruchs bzw. Einspruchs

Damit dem Antrag entsprochen wird, muss der Widerspruch bzw. Einspruch begründet sein. Das ist dann der Fall, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Kontopfändung eine unzumutbare Härte darstellt und wirtschaftliche, d.h. die persönliche und/oder betriebliche, Existenz bedroht. Dazu sollte dem Finanzamt bzw. der Krankenkasse die finanzielle Lage vor Augen geführt werden und nachvollziehbar darlegt werden, dass keine Einmalzahlung der Schulden möglich ist und eine Kontopfändung so erhebliche nachteilige Folgen hätte, dass der persönliche Ruin oder die Einstellung des Betriebs droht!

Dazu müssen die monatlichen Einkünfte und Ausgaben angeben und entsprechend Belege beigefügt werden. Es müssen nur die wichtigsten Eckdaten angeben wegen, der Rest entspricht sich aus der Vorlage.

Um schließlich doch die Steuer- oder Beitragsschulden tilgen zu können, sieht diese Vorlage vor, dass ein Vorschlag zur Ratenzahlung gemacht wird.

Dies wirkt sich meist positiv auf die Erfolgsaussichten des Widerspruchs bzw. Einspruchs aus, da es die Zahlungswilligkeit beweist und Kooperationsbereitschaft symbolisiert.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Diese Vorlage muss ausgefüllt werden, alle Fragen sollten dazu direkt beantwortet werden. Nachdem das Formular ausgedruckt und unterschrieben wurde, sollte es per Einschreiben an die zuständige Stelle verschickt werden. Einschreiben ist hier grundsätzlich notwendig, um selbst ein Beweismittel zu haben.


RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht sind das Schuldrecht im BGB, sowie §§ 1204 ff. BGB und § 804 ZPO.


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