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Mit dieser Vorlage kann man das nötige Schreiben anfertigen, um ein Erbe auszuschlagen.
Tritt ein Erbfall ein, so sind die Erben nicht verpflichtet, das Erbe anzunehmen. Sie können ihren Erbteil auch ausschlagen. Dabei ist zu beachten, dass eine Teilausschlagung nicht möglich ist: Der Erbe kann seinen Erbteil entweder ganz annehmen oder gar nicht. Weiterhin ist zu beachten, dass eine Erbausschlagung unwiderruflich ist.
Wird eine Erbschaft ausgeschlagen, so wird der Erbe so behandelt, als wäre er nicht mehr am Leben. Das bedeutet, dass das Erbe dann an den Nächsten in der gesetzlichen Erbfolge weitergeht oder, sofern der Erblasser dies in seinem letzten Willen festgelegt hat, an einen Dritten seiner Wahl. Die gesetzliche Erbfolge ist die gesetzliche Rangfolge der Erben, die also festlegt, wann jemand erbt, sofern kein Testament vorliegt: dabei erben der Ehepartner und die Kinder zuerst. Darauf folgen die Eltern des Erben sowie seine Geschwister. Daraufhin folgen die Großeltern des Erben, Onkel und Tante, sowie Cousins.
VORAUSSETZUNGEN DER ERBAUSSCHLAGUNG
WANN IST ES SINNVOLL, EIN ERBE AUSZUSCHLAGEN?
Mögliche Gründe für die Erbausschlagung sind Folgende:
WIE VERWENDET MAN DIESES DOKUMENT?
Nachdem die Vorlage ausgefüllt wurde, sollte das Dokument ausgedruckt und vom Erblasser unterschrieben werden. Danach sollte es einem Notar zur Beglaubigung vorgelegt werden und per Post an das zuständige Nachlassgericht gesendet werden. Statt das Schreiben einem Notar vorzulegen, kann man die Erbausschlagung beim zuständigen Nachlassgericht auch mündlich zu Protokoll geben. In jedem Fall sollte man einen Personalausweis oder Reisepass bei sich führen, um sich ausweisen zu können.
Handelt es sich bei dem Erben um einen Minderjährigen oder um eine gerichtlich betreute Person, so ist ggf. die Genehmigung des Familiengerichts oder des Betreuungsgerichts für die Ausschlagung erforderlich. Bei dem Familiengericht und dem Betreuungsgericht handelt es sich um Abteilungen des Amtsgerichts. Welches Amtsgericht für einen zuständig ist, kann man online erfahren.
ANWENDBARES RECHT
Anwendbar sind die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sowie §§ 1942 - 1966, 1924 ff., 1643, 1822, BGB; § 343 FamFG.
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Ein Guide, um Ihnen zu helfen: Rechtliche Schritte nach einem Todesfall
Andere Bezeichnungen des Dokuments: Erbschaftsausschlagung, Ausschlagung einer Erbschaft, Erbausschlagung eines Minderjährigen, Erbausschlagung bei rechtlicher Betreuung, Erbausschlagung für Abkömmlinge
Land: Deutschland