Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.
Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.
Letzte Änderung: Vor 8 Tagen
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 2 bis 3 Seiten
Ein Erbverzichtsvertrag ist ein notariell zu beurkundender Vertrag, der zu Lebzeiten eines Erblassers (der Person, deren Erbe verzichtet wird) und einem seiner gesetzlichen Erben (dem Verzichtenden) geschlossen wird. In einem Erbverzichtsvertrag erklärt der Verzichtende, dass er auf sein ihm zustehendes gesetzliches Erbrecht am Nachlass des Erblassers verzichtet. Dieser Verzicht kann sich auch auf das Pflichtteilsrecht erstrecken und wird oft mit einer Abfindungszahlung verbunden. Er ist sinnvoll, um:
Wichtig: Das primäre Ziel eines Erbverzichtsvertrages ist es, einen gesetzlichen Erben endgültig und unwiderruflich aus der gesetzlichen Erbfolge und gegebenenfalls auch aus der Pflichtteilsberechtigung des Erblassers auszuschließen. Dadurch wird der Anteil am Nachlass des Verzichtenden für andere Erben oder für testamentarische Verfügungen des Erblassers frei.
Ein Erbverzichtsvertrag ist sehr individuell gestaltbar und kann an spezifische Familiensituationen angepasst werden durch Regelungen zu:
Der Erbverzichtsvertrag wird zu Lebzeiten des Erblassers geschlossen. Er ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Erblasser und Verzichtendem. Er macht den Verzichtenden so, als ob er nie Erbe gewesen wäre, und er kann im Erbfall auch keinen Pflichtteil fordern (wenn dies so vereinbart ist). Fällt in die Kategorie der vorweggenommenen Erbfolge. Die Erbausschlagung kann hingegem erst nach dem Tod des Erblassers erklärt werden. Ist eine einseitige Erklärung des Erben gegenüber dem Nachlassgericht. Sie Führt dazu, dass der Ausschlagende nicht Erbe wird, beeinflusst aber grundsätzlich nicht seinen Pflichtteilsanspruch. Wenn der Erbe einen Pflichtteil will, muss er diesen nach der Ausschlagung gesondert geltend machen. Hat weitreichende Konsequenzen für die Erbfolge, da dann die nächsten gesetzlichen Erben zum Zuge kommen.
Obwohl sowohl ein Erbverzichtsvertrag als auch ein Testament Instrumente der Nachlassplanung sind, unterscheiden sie sich grundlegend in ihrer Natur und Wirkung. Ein Erbverzichtsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und einem potenziellen Erben, der zu Lebzeiten des Erblassers geschlossen wird. Ein Testament hingegen ist eine einseitige Erklärung des Erblassers (oder ein Erbvertrag eine zweiseitige Verfügung von Todes wegen), die ebenfalls zu Lebzeiten errichtet wird. Der Erblasser bestimmt darin, wer nach seinem Tod erben soll. Ein Testament kann vom Erblasser jederzeit einseitig geändert oder widerrufen werden, solange er geschäftsfähig ist. Es erfordert keine Zustimmung der potenziellen Erben und ist flexibler in der Gestaltung der Erbfolge, kann aber den Pflichtteil naher Angehöriger nicht ohne Weiteres entziehen.
Eine Erbschaftsvollmacht ist eine Bevollmächtigung, die einen Vollmachtnehmer ermächtigt, nach dem Tod des Erblassers bestimmte Angelegenheiten des Nachlasses im Namen der Erben zu erledigen. Sie kann zu Lebzeiten des Erblassers (als postmortale Vollmacht) oder erst nach dessen Tod von den Erben erteilt werden und ist in der Regel nicht notariell beurkundungspflichtig, es sei denn, sie umfasst Immobiliengeschäfte. Die Erbschaftsvollmacht regelt die Vertretung im Erbfall, während der Erbverzichtsvertrag die Erbfolge selbst betrifft.
Ein Erbverzichtsvertrag und ein Erbauseinandersetzungsvertrag betreffen unterschiedliche Phasen der Nachlassabwicklung und verfolgen verschiedene Ziele. Ein Erbverzichtsvertrag wird zu Lebzeiten des Erblassers geschlossen. Im Gegensatz dazu wird ein Erbauseinandersetzungsvertrag nach dem Tod des Erblassers geschlossen. Sein Ziel ist es, eine bereits bestehende Erbengemeinschaft aufzulösen und den Nachlass unter den Miterben aufzuteilen. Dieser Vertrag setzt also voraus, dass der Erbfall bereits eingetreten ist und eine Erbengemeinschaft entstanden ist. Er ist grundsätzlich formfrei, bedarf aber der notariellen Beurkundung, wenn zum Nachlass Immobilien oder GmbH-Anteile gehören.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch in Geld am Nachlass eines Erblassers. Er steht bestimmten nahen Angehörigen (Abkömmlingen, Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern und, falls keine Abkömmlinge vorhanden sind, den Eltern des Erblassers) zu, selbst wenn sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen (enterbt) wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er sichert diesen Personen eine wirtschaftliche Teilhabe am Nachlass und setzt der Testierfreiheit des Erblassers eine gesetzliche Grenze.
Ein umfassender Erbverzichtsvertrag sollte die folgenden Kernelemente enthalten:
Ein Erbverzichtsvertrag darf keine Regelungen enthalten, die gegen zwingendes Erbrecht verstoßen oder die Parteien unangemessen benachteiligen:
Der Abschluss eines Erbverzichtsvertrages hat eine zwingende gesetzliche Voraussetzung:
An einem Erbverzichtsvertrag sind immer zwei Parteien beteiligt:
Hinweis: Der Verzichtende ist typischerweise ein Abkömmling (Kind, Enkel), ein Ehegatte/Lebenspartner oder ein Elternteil des Erblassers, da dies die Personen sind, die gesetzliche Erben oder Pflichtteilsberechtigte sind.
Nachdem der Erbverzichtsvertrag verfasst wurde, sind die folgenden Schritte zwingend erforderlich:
Ja, ein Erbverzichtsvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden, damit er überhaupt wirksam ist. Eine mündliche oder einfach schriftliche Vereinbarung ist unwirksam. Die Beurkundung kann bei jedem Notar in Deutschland erfolgen.
Kosten: Die Kosten für die notarielle Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Wert des Nachlasses und dem Umfang der Vereinbarung ab.
Auf den Erbverzichtsvertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, insbesondere:
Die Rechtsprechung der deutschen Gerichte, insbesondere des Bundesgerichtshofs (BGH), spielt eine entscheidende Rolle bei der Auslegung und Bewertung der Wirksamkeit von Erbverzichtsverträgen und deren Auswirkungen auf die Erbfolge und das Pflichtteilsrecht.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Erbverzichtsvertrag - Muster, Vorlage - Word und PDF
Land: Deutschland