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Eidesstattliche Versicherung

Letzte Änderung Letzte Änderung 30.11.2023
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Größe Größe1 Seite
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 30.11.2023

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Mit diesem Dokument kann eine eidesstattliche Versicherung (oder auch: Versicherung an Eides statt), durch welche man einer anderen Person oder Institution gegenüber beteuern kann, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht, erstellt werden.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Eine eidesstattliche Versicherung nach deutschem Recht ist eine schriftliche Erklärung, die unter Eid abgegeben wird und die Richtigkeit bestimmter Tatsachen bestätigt. Sie dient als Beweismittel und wird in verschiedenen rechtlichen Situationen verwendet.

Die eidesstattliche Versicherung wird vor einer zur Abnahme von Eiden befugten Person bzw. autorisierten Stelle (z. B. einem Notar, Richter oder einer anderen Amtsperson) abgegeben. Der Erklärende muss persönlich anwesend sein und den Inhalt der Erklärung mündlich bestätigen, bevor er sie unterschreibt.

Die eidesstattliche Versicherung kann in verschiedenen Bereichen des deutschen Rechts Anwendung finden, wie zum Beispiel:

  • Zwangsvollstreckung: Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger vom Schuldner verlangen, eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abzugeben. Der Schuldner muss darin wahrheitsgemäß angeben, welche Vermögenswerte er besitzt, um die Forderungen des Gläubigers zu begleichen.
  • Familiengerichtsverfahren: In familiengerichtlichen Verfahren kann eine eidesstattliche Versicherung verwendet werden, um bestimmte Tatsachen zu belegen, wie zum Beispiel das Bestehen einer Lebenspartnerschaft oder die finanzielle Situation einer Partei.
  • Strafverfahren: Eine eidesstattliche Versicherung kann als Beweismittel in Strafverfahren verwendet werden, um bestimmte Tatsachen zu belegen oder Zeugenaussagen zu unterstützen.

Beachte: Es ist wichtig zu beachten, dass eine falsche eidesstattliche Versicherung strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Wer vorsätzlich falsche Angaben macht, um einen anderen zu täuschen, kann sich wegen des Straftatbestands der "falschen Versicherung an Eides statt" strafbar machen.


Zweck einer eidesstattlichen Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung kann verschiedene Zwecke verfolgen. Hier sind einige mögliche Zwecke:

  • Beweismittel: Eine eidesstattliche Versicherung kann als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren verwendet werden, um bestimmte Tatsachen zu belegen. Durch die Unterzeichnung einer eidesstattlichen Versicherung erklärt eine Person unter Eid, dass die darin enthaltenen Aussagen wahr und korrekt sind.
  • Verifizierung von Dokumenten: Eine eidesstattliche Versicherung kann verwendet werden, um die Echtheit oder Richtigkeit von Dokumenten zu bestätigen. Zum Beispiel kann eine Person eine eidesstattliche Versicherung abgeben, um zu bestätigen, dass eine Kopie eines Originaldokuments korrekt ist.
  • Anträge und Erklärungen: In einigen Fällen kann eine eidesstattliche Versicherung erforderlich sein, um bestimmte Anträge oder Erklärungen abzugeben. Dies kann beispielsweise bei der Beantragung von staatlichen Leistungen oder bei der Einreichung von Steuererklärungen der Fall sein.
  • Identitätsnachweis: Eine eidesstattliche Versicherung kann verwendet werden, um die Identität einer Person nachzuweisen. Dies kann beispielsweise bei der Beantragung eines Ausweisdokuments oder bei der Bestätigung der eigenen Identität in rechtlichen Angelegenheiten erforderlich sein.
  • Vermögensaufstellung: In einigen Fällen kann eine eidesstattliche Versicherung zur Offenlegung des eigenen Vermögens verwendet werden. Dies kann beispielsweise im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder bei der Beantragung von finanzieller Unterstützung erforderlich sein.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem die eidesstattliche Versicherung verfasst wurde, sollte diese in der Regel unterzeichnet und an die zuständige Stelle oder Person weitergeleitet werden. Die genauen Schritte können je nach Bundesland variieren, aber hier sind einige allgemeine Richtlinien:

  • Anforderungen: Es sollten immer die spezifischen Anforderungen für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bewahrt werden. Dies kann beispielsweise die Notwendigkeit einer Beglaubigung durch einen Notar oder die Vorlage bestimmter Unterlagen umfassen.
  • Unterzeichnung: Es sollte sichergestellt werden, dass die eidesstattliche Versicherung ordnungsgemäß unterschrieben wurde. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass die Unterschrift von einem Notar beglaubigt wird.
  • Zuständige Stelle: Die eidesstattliche Versicherung sollte an die entsprechende Behörde, Institution oder Person, bei der sie eingereicht werde, die auch dafür zuständig ist. Dies kann per Post, E-Mail oder persönlicher Übergabe erfolgen.
  • Abschrift: Es sollt eine Abschrift bzw. Kopie der eidesstattlichen Versicherung für die eigenen Unterlagen aufbewahrt werden. Es ist wichtig, eine Kopie zu behalten, falls später Fragen oder Streitigkeiten auftreten.


Beglaubigung

Die eidesstattliche Versicherung muss grundsätzlich von einer zur Abnahme von Eiden befugten Person (z. B. einem Notar oder einem Richter) beglaubigt werden. Diese Person bestätigt durch ihre Unterschrift und einen Stempel oder einem Amtssiegel, dass die eidesstattliche Versicherung vor ihr abgegeben wurde.

In den meisten Fällen muss eine eidesstattliche Versicherung sogar vor einem Notar abgegeben werden. Der Notar bestätigt die Identität der Person, die die eidesstattliche Versicherung abgibt, und bezeugt die Unterschrift. Dadurch wird die Glaubwürdigkeit und Verbindlichkeit der Aussagen in der eidesstattlichen Versicherung erhöht. Der Notar stellt auch sicher, dass die eidesstattliche Versicherung ordnungsgemäß abgegeben wird und den rechtlichen Anforderungen entspricht. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen eine eidesstattliche Versicherung ohne Notar abgegeben werden kann. Hier sind einige Beispiele:

  • Bei bestimmten Behörden: In einigen Fällen kann eine eidesstattliche Versicherung bei einer bestimmten Behörde oder Institution abgegeben werden, ohne dass ein Notar erforderlich ist. Dies kann zum Beispiel bei der Beantragung von Sozialleistungen oder bei der Vorlage von Unterlagen bei einer Verwaltungsbehörde der Fall sein.
  • Bei geringfügigen Angelegenheiten: In manchen Situationen, in denen es um geringfügige Angelegenheiten geht, kann eine eidesstattliche Versicherung ohne Notar abgegeben werden. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn es um die Bestätigung des Verlusts eines Gegenstands von geringem Wert geht.
  • Bei speziellen gesetzlichen Regelungen: Es gibt bestimmte Gesetze oder Vorschriften, die Ausnahmen von der Notariatspflicht für eidesstattliche Versicherungen vorsehen. Diese können je nach Bundesland variieren.


DAS ANWENDBARE RECHT:

Versicherung an Eides statt wird in Deutschland in verschiedenen Gesetzen geregelt. Die wichtigsten sind:

  • Strafprozessordnung (StPO): In der StPO wird die Versicherung an Eides statt als Beweismittel im Strafverfahren behandelt. Sie kann beispielsweise zur Glaubhaftmachung von Tatsachen oder zur Entlastung eines Beschuldigten dienen.
  • Zivilprozessordnung (ZPO): Auch in der ZPO findet die Versicherung an Eides statt Anwendung. Sie kann beispielsweise im Rahmen von Zeugenaussagen oder zur Glaubhaftmachung von Tatsachen verwendet werden.
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Im Verwaltungsrecht kann die Versicherung an Eides statt als Beweismittel dienen, um bestimmte Tatsachen nachzuweisen oder zu bestätigen.
  • Sozialgesetzbuch (SGB): In verschiedenen Bereichen des Sozialrechts, wie beispielsweise dem Arbeitslosengeld II oder der Sozialhilfe, kann die Versicherung an Eides statt als Nachweis für bestimmte Angaben oder Umstände verlangt werden.


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