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Letzte Änderung: 22.07.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 1 Seite
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Die Vorlage ausfüllenEine eidesstattliche Versicherung ist eine schriftliche Erklärung, die unter Eid abgegeben wird. Ihr Zweck ist die Bestätigung der Richtigkeit bestimmter Tatsachen. Sie dient als Beweismittel und wird in verschiedenen rechtlichen Situationen verwendet, wie z. B.:
Es gibt unterschiedliche Arten von eidesstattliche Versicherungen, die je nach rechtlichen Kontext oder verfolgtem Zweck variieren können, z. B.:
Es gibt keine allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, die genau regeln, wann eine eidesstattliche Versicherung erforderlich ist. Sie wird vielmehr als juristisches Instrument eingesetzt, um bestimmte Angaben auf deren Richtigkeit und Wahrhaftigkeit zu bestätigen. Ob und wie sie erteilt wird, hängt also vom Kontext und verfolgtem Zweck ab.
Während eine eidesstattliche Versicherung eine schriftliche Erklärung ist, die von der Person abgegeben wird, die die darin enthaltenen Tatsachen versichert, handelt es sich bei einer Zeugenaussage um eine mündliche Aussage einer Person, die während eines Verhörs oder einer Gerichtsverhandlung vor Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde gemacht wird.
Beide dienen dem Zweck, bestimmte Tatsachen glaubhaft zu machen, unterscheiden sich jedoch in der Form und in den rechtlichen Verfahrensregeln, die für ihre Abgabe gelten.
Der genaue Inhalt einer eidesstattlichen Versicherung kann variieren und hängt davon ab, für welchem Zweck sie abgegeben wird. Allgemein sollte sie zumindest folgende Inhalte haben:
Die möglichen Folgen einer eidesstattlichen Versicherung können sein:
Die eidesstattliche Versicherung unterliegt spezifischen rechtlichen Anforderungen und kann daher in bestimmten Situationen nicht als ausreichendes oder geeignetes Beweismittel genutzt werden, wie z. B.:
Die eidesstattliche Versicherung hat einige Voraussetzungen, die beachtet werden sollten, z. B.:
Eine eidesstattliche Versicherung kann grundsätzlich von jeder handlungsfähigen volljährigen Person (Personen über 18 Jahren) abgegeben werden. Diese Person wird meist in einem bestimmten rechtlichen oder behördlichen Kontext dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben unter Eid zu machen.
Beachte: Personen, die eine solche Versicherung abgeben, müssen in der Lage sein, die Bedeutung und Tragweite ihrer Erklärung zu verstehen und zu befolgen.
Personen, die nicht handlungsfähig (z. B. wenn sie aufgrund geistiger oder körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage, die Konsequenzen zu verstehen) oder nicht volljährig sind, sollten keine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Die in der eidesstattlichen Versicherung gemachten Angaben gelten als korrekt und wahr. Nach deutschem Recht besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, eine einmal abgegebene Versicherung rückgängig zu machen oder zu ändern. Eine eidesstattliche Versicherung kann also nicht zurückgenommen oder geändert werden, da sie eine bindende und endgültige Erklärung über bestimmte Tatsachen darstellt. Die falsche Versicherung an Eides statt stell einen Straftatbestand dar.
Eine eidesstattliche Versicherung hat grundsätzlich keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer. Sie bleibt gültig und rechtlich verbindlich, solange sie auf Tatsachen beruht und nicht durch ein erfolgreiches Gegengutachten oder neue Beweismittel widerlegt wird.
In vielen Fällen wird die eidesstattliche Versicherung für einen spezifischen Zeitraum oder für einen bestimmten Zweck abgegeben und behält dann so lange ihre Gültigkeit, wie die Umstände unverändert bleiben.
Nach der Unterzeichnung sollten folgende Schritte bei der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beachtet werden:
Beachte: Die genauen Schritte können je nach Bundesland variieren.
Die eidesstattliche Versicherung ist eine eigenständige Erklärung, d. h. ihr werden in der Regel keine zusätzlichen Dokumente oder Unterlagen beigefügt. Deswegen sollte der Inhalt der Erklärung klar und vollständig dargelegt werden, wie auch alle Tatsachen und Fakten beinhalten.
Beachte: Wenn zusätzliche Unterlagen und Beweismittel vorhanden sind oder benötigt werden, müssen diese meist separat (dem Einzelfall und Umständen entsprechend) eingereicht werden.
Eine eidesstattliche Versicherung muss normalerweise nicht notariell beglaubigt werden. Sie kann in der Regel selbständig und schriftlich verfasst und unterzeichnet werden.
Beachte: In manchen Fällen muss die Echtheit der eidesstattlichen Versicherung, durch eine notarielle Beglaubigung, bestätigt werden. Dies kann z. B. eine Behörde selbst verlangen, als auch ein Gericht im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung oder auch im internationalen Rechtsverkehr notwendig sein.
Wird eine eidesstattliche Versicherung selbständig abgegeben, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Für das gerichtliche Verfahren auf Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung wird eine Gebühr von 35 Euro erhoben.
Die eidesstattliche Versicherung ist im deutschen Recht in § 294 der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie in verschiedenen anderen Rechtsvorschriften wie beispielsweise dem Strafprozessrecht, dem Gesetz über das Verfassungsgericht oder dem Patentgesetz geregelt.
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Eidesstattliche Versicherung - Muster, Vorlage Word PDF
Land: Deutschland