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Unterrichtsvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 17.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
4,3 - 2 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 17.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

Bewertung: 4,3 - 2 Rezensionen

Die Vorlage ausfüllen

Mit dieser Vorlage kann ein Unterrichtsvertrag erstellt werden. Dieser Vertrag wird vor allem dann eingesetzt, wenn ein Nachhilfe-, Musik-, Ballett oder Kunstunterrichtsvertrag abgeschlossen werden soll. Er kann sowohl für Einzel- als auch Gruppenunterricht eingesetzt werden. Besonders Privatpersonen, die regelmäßig Nachhilfe in diversen Fächern geben, können mit dieser Vorlage einen Vertrag mit einem Schüler (oder andersrum) eingehen.

Mit einer schriftlichen Festlegung des Vertrages können Streitigkeiten zwischen den Parteien vermieden und alle wesentlichen Bestandteile des Vertrages geregelt und verschriftlicht werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Neben den wesentlichen Angaben, wie beispielsweise persönliche Details der Vertragsparteien, Anzahl der Unterrichtseinheiten und die entsprechenden zu unterrichtenden Fächer, sollte vor allem das Kündigungsrecht beachtet werden, wie auch, ob eine Probezeit vereinbart werden soll und welche Vertragslaufzeit vereinbart wird.

Neben diese Angaben können auch besondere Bestimmungen (die vom einzelnen Vertrag abhängen) eingefügt werden. So kann bestimmt werden, welche Materialien mitzubringen sind, ob Konzerte stattfinden sollen und ob der/die SchülerIn auch dazu verpflichtet werden soll, regelmäßig das Gelernte zu wiederholen.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Diese Vorlage sollte einfach ausgefüllt werden, dazu müssen die entsprechenden Fragen beantwortet und die freien Angaben eingefügt werden. Nachdem der Vertrag ausgedruckt wurde, sollte er von den beiden Parteien (bzw. vom gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigkeit) unterschrieben werden. Generell ist zu empfehlen, dass beide Parteien eine Kopie des Vertrages zur eigenen Absicherung erhalten.


RELEVANTES RECHT

Diese Art Vertrag ist generell als ein Mischvertrag zu verstehen, der Elemente mehrerer Verträge zusammenfügt. Generell ist der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anwendbar, sowie die Vorschriften im Werk- wie auch Dienstvertragsrecht in den §§ 611 ff. BGB.


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