Mietvertrag - Bewegliche Sachen Die Vorlage ausfüllen

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Mietvertrag - Bewegliche Sachen

Letzte Änderung Letzte Änderung 16.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe3 bis 5 Seiten
4,5 - 16 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 16.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 3 bis 5 Seiten

Bewertung: 4,5 - 16 Rezensionen

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Durch einen Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gegen Entgelt zu überlassen. Der folgende Mietvertrag gilt ausschließlich für bewegliche Sachen, d. h. für Gegenstände, die keine Grundstücke oder Grundstücksbestandteile (wenn ein Wohnraummietvertrag vereinbart werden soll, sollte die entsprechende Vorlage verwendet werden) sind oder die zumindest nur vorübergehend mit Grund und Boden verbunden sind.

Darunter fallen grundsätzlich auch Software oder selbstständig nutzbare Teile eines Gegenstandes. Entsprechend anwendbar sind die Vorschriften auch auf Tiere.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Wird der Mietvertrag über bewegliche Sachen für eine bestimmte Zeit abgeschlossen, ist grundsätzlich eine vorherige Kündigung nicht möglich. Der Vertrag endet erst mit Eintritt des vereinbarten Beendigungszeitpunktes. Wird der Mietvertrag unbefristet abgeschlossen, ist er mit der vereinbarten Frist kündbar. Wird keine Frist vereinbart, ist die Kündigung an jedem beliebigen Tag zu jedem beliebigen Termin möglich, nur müssen zwischen Kündigungstag und Kündigungstermin mindestens zwei Tage liegen. Die Einzelheiten der Kündigung können jedoch von den Parteien geregelt werden. So können diese beispielsweise eine Kündigungsfrist vereinbaren.

Darüber hinaus sind alle Vereinbarungen möglich, auf die sich die Parteien einigen können, soweit sie nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen. Dies sind z.B. Regelungen über eine mögliche Mietkaution, ein Untermietverhältnis, Instandhaltungspflichten, Übergabe und Rückgabe der Mietsache, etc.

Die strengeren Vorschriften über das Wohnraummietrecht sind auf bewegliche Sachen nicht anwendbar!

In Regel besteht relative Freiheit bei Mietverträgen über bewegliche Sachen, solange sich die Parteien über die Einzelheiten einigen. Es besteht aber die Notwendigkeit, besonders genau (und deutlich) bei der Beschreibung der Sache zu sein. Dies gilt auch für Verpflichtungen des Mieters gegenüber der Mietsache (wie z. B. bei einem Schadensfall, Reparaturbedürfnis usw.).


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Mit der Unterschrift beider Parteien ist der Vertrag wirksam. Bei Mietverträgen besteht keine Formvorschrift, allerdings sollte eine Mietvereinbarung vertraglich schriftlich festgehalten werden. So werden nachträgliche Streitigkeiten vermieden. Jede Partei erhält eine Abschrift des Vertrages.


RELEVANTES RECHT

Das relevante Recht sind die:


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