Nach oben
Strafanzeige Die Vorlage ausfüllen

Strafanzeige

Letzte Änderung
Letzte Änderung 08.03.2023
Formate
Formate Word und PDF
Größe
Größe 1 Seite
Bewertung 4,3 - 4 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllen

Informationen zu der Vorlage

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 08.03.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 Seite

Bewertung: 4,3 - 4 Rezensionen

Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Strafanzeige

Mit dieser Vorlage kann eine Strafanzeige verschriftlicht werden. Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Nach dem Gesetz kann eine solche Anzeige bei jeder Polizeidienststelle sowie bei den Staatsanwaltschaften und den Amtsgerichten erstattet werden.

Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden, der eine Prozessvoraussetzung sein kann.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Eine Strafanzeige kann von jeder Privatperson erstattet werden. Auch Kinder, unbeteiligte Dritte sowie Polizeibeamte (Anzeige von Amts wegen) können einen strafbewehrten Sachverhalt melden.

Die Erstattung einer Strafanzeige stellt den ersten Schritt in einem mehrstufigen Ausfilterungsprozess strafrechtlicher Sozialkontrolle dar. Die Strafanzeige löst bei den Strafverfolgungsbehörden, unabhängig von örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsregelungen, die Pflicht zur Strafverfolgung aus. Es steht dann in der Pflicht der Strafverfolgungsbehörden zu ermitteln, ob es einen Anlass zur Strafverfolgung darstellt.


Strafanzeige zurückziehen

Eine Rücknahme einer Anzeige ist nicht möglich, schließlich handelt es sich dabei lediglich um eine Wissenserklärung. Man kann eine Behörde nicht in Unkenntnis versetzen.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend muss der Anzeigeerstatter den Antrag unterzeichnen und, z. B. per Einschreiben, an die zuständige Strafverfolgungsbehörde zusenden. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde kann z. B. die Behörde sein, in dem das Fehlverhalten stattgefunden hat oder die örtlich zuständige Polizeistelle bzw. Staatsanwaltschaft.


RELEVANTES RECHT

  • § 158 Absatz 1 StPO


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen