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Einspruch gegen einen Einkommenssteuerbescheid

Letzte Änderung Letzte Änderung 19.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
4,5 - 17 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 19.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Bewertung: 4,5 - 17 Rezensionen

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Mit diesem Dokument kann ein Widerspruch bzw. Einspruch gegen einen Einkommenssteuerbescheid erstellt werden.


GRÜNDE FÜR EINEN EINSPRUCH:

Gründe für einen Einspruch können z.B. Folgende sein:

  • Das Finanzamt hat aus der Steuererklärung nicht alle geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen anerkannt.
  • Freibeträge wurden nicht berücksichtigt, weil die Voraussetzungen dafür nach Meinung des Finanzamtes nicht erfüllt sind.
  • Es wurden bestimmte Aufwendungen nicht anerkannt und der Grund ist nicht bekannt, weil sich aus den Erläuterungen des Steuerbescheids nichts dazu ergibt.
  • Bestimmte Aufwendungen wurden nicht in der Steuererklärung angegeben.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Steuernachzahlung:

Auch wenn ein Einspruch eingelegt wurde, muss die Steuernachzahlung, die das Finanzamt im Steuerbescheid festgesetzt hat, beglichen bzw. gezahlt werden. Wird das nicht bzw. nicht rechtzeitig getan, setzt das Finanzamt einen Säumniszuschlag fest. Dieser beträgt 1% des Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis.

Falls ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wird und dieser nicht erfolgreich ist, werden die Aussetzungszinsen auch berechnet.


Antrag auf Aussetzung der Vollziehung:

Die im Einkommenssteuerbescheid festgelegte Zahlung der Steuer ist trotz Einspruch weiterhin zu zahlen, da der Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Die Zahlungspflicht kann nur gehemmt werden, wenn ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wird und dieser erfolgreich ist. Zu beachten ist jedoch, dass für den Fall, dass dem Einspruch nicht stattgegeben wird, nicht nur die Steuer, sondern möglicherweise auch noch ein Säumniszuschlag an das Finanzamt gezahlt werden muss.


Adressat des Einspruchs:

Adressat des Einspruchs ist stets das Finanzamt, welches den Einkommensteuerbescheid ausgestellt hat. Diese Information kann dem Bescheid selbst entnommen werden.


Frist:

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.


Beispiel für die Berechnung der Monatsfrist:

Beispiel

Datum, des Steuerbescheides, der auf dem normalen Postweg kam

25.03.2024

+ 3 Tage Bekanntgabefiktion (nach § 122 AO)

= Bekanntgabe des Steuerbescheids

28.03.2024

Fällt das Ende der 3-Tages-Frist auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 109 AO).

29.03.2024

+ 1 Monat (§ 109 AO)

29.06.2024

Fällt das Ende dieser 1-Monats-Frist auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 109 AO).

29.06.2024


WIR WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Nach dem Ausfüllen des Dokumentes kann dieses entweder elektronisch, auf dem Postweg oder persönlich dem Finanzamt zugestellt werden. Schließlich ist der Einspruch "schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift" nach § 357 AO zu erklären.

Der Einspruch kann auch zunächst ohne genauere Begründung (z.B. das Finanzamt hat nicht alle Informationen aus der Steuererklärung berücksichtigt) erhoben werden. Die Begründung muss jedoch innerhalb einer Frist als Brief bzw. in schriftlicher, elektronischer Form nachgereicht werden.


ANWENDBARES RECHT:

Vorschriften der Abgabenordnung (AO), der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).


DIE VORLAGE ÄNDERN:

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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