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Au-Pair-Vertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 17.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
4,8 - 4 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 17.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

Bewertung: 4,8 - 4 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann ein Au-Pair-Vertrag erstellt werden. Bei einem Au-Pair-Vertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen einem Gastgeber und einem Au-Pair-Beschäftigten. Unter Au-Pair-Beschäftigten (oder einfach "Au-Pairs") versteht man junge Menschen, die für einen begrenzten Zeitraum bei einer Gastfamilie im Ausland leben, sich dort um die Kinder kümmern und begrenzt im Haushalt mithelfen. Als Gegenleistung dafür wird das Au-Pair in der Familie aufgenommen (und bekommt dadurch Unterkunft und Verpflegung gestellt), erhält ein Taschengeld, aber vor allem einen Einblick in die deutsche Kultur und erlernt deutsche Sprachkenntnisse.

Es empfiehlt sich, das Au-Pair-Verhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Au-Pair mit den verschiedenen Rechten und Pflichten der Parteien in einem Vertrag schriftlich festzulegen, und zwar dies bereits vor der Ausreise des Au-Pairs aus seiner Heimat.

WAS IST ZU BEACHTEN?

  • Stammt das Au-Pair aus einem Drittstaat (d. h. nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz), benötigt es für die Einreise und die gesamte Aufenthaltsdauer einen gültigen Aufenthaltstitel (d. h. Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis). Für die Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) können die Gastgeber die entsprechende Vorlage für ein Einladungsschreiben für das Au-Pair benutzen.
  • Das Au-Pair sollte zwischen 17 und 30 Jahre alt sein.
  • Das Au-Pair-Verhältnis dauert mindestens 6 Monate und maximal 12 Monate.
  • Das Au-Pair wird in die Gastfamilie integriert und nimmt am Familienleben teil, erhält eine angemessene Unterkunft in der Familienwohnung (wenn möglich ein eigenes Zimmer) und Verpflegung durch die Gastfamilie.
  • Das Au-Pair erhält ein leichtes Taschengeld (in der Regel in Höhe von 280 € pro Monat).
  • Das Au-Pair sollte ausreichend Freizeit haben, d. h. mindestens einen freien Tag pro Woche sowie Erholungsurlaub. Der Ruhetag muss nicht unbedingt auf das Wochenende fallen, allerdings muss mindestens ein Sonntag pro Monat ein Ruhetag sein. Außerdem sollte das Au-Pair mindestens vier freie Abende pro Woche haben. Der Erholungsurlaub besteht aus vier Wochen bezahlten Urlaubs pro Jahr, bzw. zwei bezahlten Werktagen pro vollen Monat.
  • Die Gastfamilie hat sich finanziell an den Deutschsprachkursen des Au-Pairs zu beteiligen. Die Gastfamilie hat sich mit 600 € pro Jahr am Sprachkurs zu beteiligen. Diese Summe kann einmalig oder monatlich (50 € pro Monat) gezahlt werden.
  • Die Gastfamilie hat für alle Versicherungsbeiträge des Au-Pairs aufzukommen: das Au-Pair muss eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und eines Unfalls abschließen (d. h. Krankenversicherung und Unfallversicherung). Es kann auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung in Betracht gezogen werden.

WIE VERWENDET MAN DIESES DOKUMENT?

Nachdem diese Vorlage ausgefüllt wurde, sollte das Dokument in zweifacher Form ausgedruckt und jeweils von beiden Parteien unterschrieben und sorgfältig verwahrt werden.

ANWENDBARES RECHT

Anwendbar sind die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Europäische Abkommen über die Au-Pair-Beschäftigung, welches von der Bundesrepublik Deutschland nicht bestätigt wurde, enthält Rahmenvorschriften für die Au-Pair-Beschäftigung. Die dort geregelten Inhalte sind in Deutschland nicht verbindlich, die wesentlichen Inhalte werden jedoch dennoch anerkannt.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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