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Postmortale Vollmacht

Letzte Änderung Letzte Änderung 06.04.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 06.04.2024

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Was ist eine postmorale Vollmacht?

Unter einer postmortalen Vollmacht versteht man eine Vertretungsmacht, die erst nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam wird.

Mit der Vollmacht räumt der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten das Recht ein, in seinem Namen zu handeln. Die Rechtsgeschäfte, die der Bevollmächtigte im Rahmen dieser Vollmacht tätigt, wirken somit für und gegen den Vollmachtgeber.

Eine postmortale Vollmacht kann aus verschiedenen Gründen hilfreich sein. Der größte Vorteil der Erteilung einer postmortalen Vollmacht ist, dass der Bevollmächtigte unmittelbar nach dem Tod des Vollmachtgebers handlungsfähig ist, ohne die Erteilung eines Erbscheins, die Eröffnung der letztwilligen Verfügung oder die Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses abwarten zu müssen.


Welche weiteren Arten von Vorsorgemöglichkeiten gibt es?

Die postmortale Vollmacht ist zu unterscheiden von der regulären Vollmacht sowie von der transmortalen Vollmacht. Die Wirksamkeit der regulären Vollmacht endet mit dem Tode des Vollmachtgebers. Die Wirksamkeit der transmortalen Vollmacht geht zwar ebenso wie die postmortale Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus, diese entfaltet sich aber bereits zu Lebzeiten des Vollmachtgebers.

Neben der Vorsorgevollmacht stehen auch weitere Vollmachten und Dokumente zur Verfügung:

In einer Patientenverfügung kann jemand im Voraus darüber bestimmen, ob und wie er/sie in bestimmten medizinischen Situationen ärztlich behandelt werden möchte, für den Fall, dass er/sie seine/ihre Entscheidungsunfähigkeit verliert.

Durch das Erstellen einer Betreuungsverfügung kann der/die Betroffene bestimmen, wer im Falle der Geschäftsunfähigkeit zum gesetzlichen Betreuer ernannt bzw. wer auf keinen Fall ernannt werden soll. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht hat der Betreuer aber umfassende Rechenschaftspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht.

Die Handlungsvollmacht ist eine auf bestimmte Geschäfte beschränkte Vollmacht und wird hauptsächlich bei Kaufmännern bzw. Unternehmen verwendet.


Welche Art von Vollmacht wird am häufigsten verwendet?

Welche Vollmacht am häufigsten verwendet wird, hängt maßgeblich von dem Zweck der Vollmacht ab. Eine Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung macht dann Sinn, wenn die Vollmacht unter Lebenden gelten soll. Eine postmortale Vollmacht hingegen bestimmt einen Bevollmächtigten über den Tode des Vollmachtgebers hinaus.


Welchen Inhalt hat eine postmortale Vollmacht?

Die postmortale Vollmacht kann verschiedene Inhalte haben: Sie kann zur Abwicklung bestimmter Rechtsgeschäfte bevollmächtigen, zur Verwaltung eines Bankkontos, zur Entgegennahme und Abholung von Postsendungen, zur Verwaltung des digitalen Nachlasses oder generell zur Vertretung in allen gesetzlich zulässigen Angelegenheiten. Bezieht sich die Vollmacht auf die Verwaltung des digitalen Nachlasses, so sollte unbedingt daran gedacht werden, zunächst ein Testament über den digitalen Nachlass zu erstellen und sicherzustellen, dass der Vollmachtnehmer im Todesfall Zugang zu diesem Testament bekommt.

Man sollte Angaben zum Vollmachtgeber und zum Vollmachtnehmer bereithalten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, usw.). Es besteht die Möglichkeit, mehrere Vollmachtnehmer zu bestellen. Hierbei sollte beachtet werden, dass eine Mehrzahl an Vollmachtnehmern zwar ein hohes Maß an Kontrolle ermöglicht, die Handlungsmöglichkeiten für die einzelnen Vollmachtnehmer dadurch jedoch schwerfälliger werden können.

Bei der Kontovollmacht sollte man Bankinformationen sowie IBAN (bzw. Kontonummer) bereithalten.


Welche formellen Voraussetzungen hat eine postmortale Vollmacht?

Eine Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, d. h. auch mündlich. Setzt jedoch das betroffene Rechtsgeschäft eine Formvorschrift voraus, so muss auch die Vollmachtserteilung dieser Formvorschrift genügen. Es ist aus Gründen der Rechtssicherheit und aus Beweisgründen empfehlenswert, die postmortale Vollmacht stets schriftlich zu erteilen.
Es besteht auch die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen.

In der Regel muss der Bevollmächtigte die unterschriebene Vollmacht vorzeigen bzw. im Original oder in Kopie abgeben. Oftmals ist es notwendig, dass der Bevollmächtigte, wenn er von seiner Vertretungsmacht Gebrauch macht, einen Personalausweis vorzeigt, um sich ausweisen zu können.

Die postmortale Vollmacht kann ein isoliertes Dokument darstellen, aber auch Inhalt einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung oder eines Testaments (dies bedarf jedoch zunächst einer Testamentseröffnung) sein.


Kann die postmortale Vollmacht später widerrufen bzw. geändert werden?

Die postmortale Vollmacht kann, wie jede andere Vollmacht, nachdem sie erteilt wurde, auch wieder jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufen werden, wenn der Inhalt der Vollmacht nicht mehr den Vorstellungen des Vollmachtgebers entspricht.

Tritt ein Konflikt auf zwischen dem/den Vollmachtnehmer/n und dem/den Erben, so gilt Folgendes: Jeder einzelne Erbe ist Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Dadurch hat jeder Erbe das Recht, die postmortale Vollmacht, die an einen Nicht-Erben oder nur an einen Miterben erteilt wurde, mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Der Widerruf scheitert jedoch dann, wenn der Erblasser den Widerruf ausgeschlossen hat. Will ein Erbe die Vollmacht widerrufen, so sollte er dies unter Vorlage des Erbscheins und/oder des Testaments gegenüber dem ursprünglichen Vollmachtnehmer sowie der Person aussprechen, der die Bevollmächtigung angezeigt wurde (z. B. einer Bank).


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Anwendbar sind die Vorschriften der §§ 167 ff. BGB.


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