Patientenverfügung Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Patientenverfügung

Letzte Änderung Letzte Änderung 20.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
4,6 - 142 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 20.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 bis 2 Seiten

Bewertung: 4,6 - 142 Rezensionen

Die Vorlage ausfüllen

Mit dieser Vorlage kann eine Patientenverfügung erstellt werden. In einer Patientenverfügung kann jemand im Voraus darüber bestimmen, ob und wie er/sie in bestimmten medizinischen Situationen ärztlich behandelt werden möchte, für den Fall, dass er/sie seine/ihre Entscheidungsunfähigkeit verliert.

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die behandelnden Ärzte. Zusätzlich kann sie auch an die gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten gerichtet sein und Anweisungen zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Im Gesetz ist die Patientenverfügung als "schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, die in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende, Untersuchungen ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlung oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt" definiert.

Durch dieses Dokument kann der/die Verfügende Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und so ihr/sein Selbstbestimmungsrecht bewahren. Der schriftlich festgelegte Wille gilt unmittelbar und ist - unabhängig vom Stadium der Erkrankung - für Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte und sonstige Beteiligte bindend.

Wo wird die Patientenverfügung hinterlegt?

Die Patientenverfügung kann beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Nichtsdestotrotz ist es auch Aufgabe der/des Verfügenden, dass ihre/seine Patientenverfügung im Ernstfall auch vorgelegt werden kann. Bestenfalls sollten Angehörige und Ärzte über das Bestehen einer Verfügung informiert und eine Kopie im Portemonnaie mitgetragen werden.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem das Dokument ausgefüllt und ausgedruckt wurde, sollte es von der verfügenden Person unterschrieben werden.


Ist eine bestimmte Form zu beachten?

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass eine Patientenverfügung schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändig (oder durch ein von einem Notar beglaubigtes Handzeichen) unterzeichnet werden muss.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass man an eine Patientenverfügung für immer gebunden ist. Vielmehr kann die Verfügung jederzeit formlos widerrufen werden.

Weiterhin kann eine Patientenverfügung jährlich erneuert werden, sodass eine Überprüfung der bereits getroffen Festlegungen stattfinden und ggf. geändert werden.


ANWENDBARES RECHT:

§§ 1827 ff. BGB


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen