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Patientenverfügung

Letzte Änderung Letzte Änderung Vor 3 Wochen
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe3 bis 4 Seiten
4,6 - 148 Rezensionen
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Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung kann bestimmt werden, dass die behandelnden Ärzte bestimmte medizinische Maßnahmen durchführen oder unterlassen, wenn der Patient aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Demenz nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Die Patientenverfügung ist eine verbindliche Anweisung an die Ärzte und das Pflegepersonal.


Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Eine Patientenverfügung regelt die Wünsche für medizinische Behandlungen und Maßnahmen und unterscheidet sich folgendermaßen:

  • Vorsorgevollmacht: Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person des Vertrauens, die für alle rechtlichen Angelegenheiten (einschließlich der medizinischen) die Entscheidungen treffen darf.
  • Betreuungsverfügung: Die Betreuungsverfügung schlägt dem Betreuungsgericht eine Person vor, die als gesetzlicher Betreuer ernannt werden soll.

Hinweis: Die Dokumente ergänzen sich. Die Patientenverfügung legt den medizinischen Willen fest, und die Vorsorgevollmacht benennt die Person, die diesen Willen durchsetzt.


Was ist der Unterschied zur Handlungsvollmacht?

Die Handlungsvollmacht ist eine auf bestimmte Geschäfte beschränkte Vollmacht und wird hauptsächlich bei Kaufleuten bzw. Unternehmen verwendet.


Ist es verpflichtend, eine Patientenverfügung abzugeben?

Nein. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Patientenverfügung. Wenn keine Verfügung vorliegt, muss der mutmaßliche Wille des Betroffenen ermittelt werden. Dies geschieht anhand früherer Äußerungen, ethischer oder religiöser Überzeugungen und Wertvorstellungen. Im Zweifel werden die Ärzte die Angehörigen befragen.


Was muss eine Patientenverfügung enthalten?

Eine Patientenverfügung sollte folgende wesentliche Punkte enthalten:

  • Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Anschrift.
  • Geltungsbereich: Eine genaue Beschreibung der Situationen, in denen die Verfügung gelten soll (z. B. unabwendbarer Sterbeprozess, Endstadium einer Krankheit).
  • Behandlungswünsche: Konkrete Anweisungen, welche medizinischen Maßnahmen (z. B. lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung, Wiederbelebung) durchgeführt oder unterlassen werden sollen.
  • Zusätzliche Wünsche: Regelungen zu Schmerzbehandlung, Organspende, Behandlungsort oder Beistand.
  • Vertretung: Ein Hinweis auf andere Vorsorgedokumente (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung).


Was ist in einer Patientenverfügung nicht erlaubt?

Eine Patientenverfügung darf nicht:

  • Euthanasie verlangen: Die Verfügung darf keine aktive Sterbehilfe fordern.
  • Ärzte zu unethischem Handeln zwingen: Die kann einen Arzt nicht dazu zwingen, gegen das Gesetz oder sein Gewissen zu handeln.


Was sind die Voraussetzungen für eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Schriftform: Die Patientenverfügung muss schriftlich erstellt und handschriftlich unterschrieben werden.
  • Einwilligungsfähigkeit: Die Person, die die Verfügung erstellt, muss volljährig und einwilligungsfähig sein, also die Konsequenzen ihrer Entscheidungen verstehen.


Wer kann zum Bevollmächtigten bestimmt werden?

Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige Person zum Bevollmächtigten bestimmt werden. Da der Bevollmächtigte die Wünsche des Verfassers durchsetzen muss, ist es entscheidend, eine Person zu wählen, der man voll vertraut und die eigenen Wertvorstellungen kennt. Es ist auch möglich, mehrere Personen einzusetzen.


Welche Regelungen müssen in der Patientenverfügung mit aufgenommen werden?

In der Patientenverfügung kann individuell bestimmt werden, welche Behandlungsmaßnahmen im Fall der fehlenden Einwilligungsfähigkeit durchzuführen bzw. zu unterlassen sind. Es kann sich hierbei z. B. um die Frage der künstlichen Ernährung oder Wiederbelebungsmaßnahmen handeln.

Hinweis. Zusätzlich kann die Information mit aufgenommen werden, ob eine Organspende gewünscht ist oder nicht. Die Organspende ist in Deutschland nicht verpflichtend.


Was sind die nächsten Schritte, wenn die Patientenverfügung fertig ist?

Nachdem die Patientenverfügung verfasst wurde, sind folgende Schritte notwendig:

  • Unterschrift: Das Dokument muss unterschrieben und mit dem aktuellen Datum versehen werden. Es ist ratsam, die Unterschrift regelmäßig (z. B. alle 1-2 Jahre) zu erneuern.
  • Aufbewahrung: Das Dokument sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, an dem es im Notfall schnell gefunden werden kann. Es ist sinnvoll, Angehörige und den Hausarzt über das Vorhandensein zu informieren.


Muss das Dokument öffentlich beglaubigt werden?

Nein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Die Patientenverfügung ist bereits gültig, wenn sie schriftlich und eigenhändig unterschrieben wurde. Es gibt aber die Möglichkeit, die Verfügung kostenpflichtig beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen.

Hinweis: Daneben kann der Hausarzt über das Vorhandensein einer Patientenverfügung informiert und eine Kopie gegebenenfalls auch dort hinterlegt werden.


Welche Kosten entstehen?

Außer für die freiwillige Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister entstehen in der Regel keine Kosten.


Welche Gesetze sind auf das Dokument anwendbar?

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Die zentralen Regelungen zur Patientenverfügung finden sich nun in § 1827 BGB, der die rechtlichen Anforderungen an die Verfügung regelt. Auch § 1828 BGB (Genehmigung der Einwilligung) und § 1829 BGB (Entscheidung des Bevollmächtigten/Betreuers) sind in diesem Zusammenhang relevant.
  • Medizinrecht: § 630d BGB regelt, dass eine ärztliche Behandlung grundsätzlich nur mit wirksamer Einwilligung des Patienten vorgenommen werden darf.
  • Strafgesetzbuch (StGB): Die Vorschriften zur Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) und zur Sterbehilfe sind in diesem Zusammenhang ebenfalls zu beachten.


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