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Vorsorgevollmacht Die Vorlage ausfüllen

Vorsorgevollmacht

Letzte Änderung
Letzte Änderung 07.06.2023
Formate
Formate Word und PDF
Größe
Größe 2 bis 3 Seiten
Bewertung 4,7 - 408 Rezensionen
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Informationen zu der Vorlage

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 07.06.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Bewertung: 4,7 - 408 Rezensionen

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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, er entscheidet also an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

Neben der Vorsorgevollmacht stehen auch weitere Vollmachten und Dokumente zur Verfügung:


Warum eine Vorsorgevollmacht?

Besonders in Notsituationen (Krankheit, Handlungsunfähigkeit) ist es wichtig eine Vertrauensperson zu haben, die Aufgaben, Verpflichtungen und Entscheidungen treffen kann. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht einem Bevollmächtigten, wenn notwendig, Entscheidungen zu treffen, die im Interesse und zum Schutz des Vollmachtgebers sind.

Eine Vorsorgevollmacht kann sehr umfassend sein und Kompetenzen von der Gesundheitsvorsorge, bis zur Vertretung vor Gericht und der Vermögensvorsorge umfassen. Es steht dem Vollmachtgeber aber frei, wie viele Kompetenzen übertragen werden soll.

Diese Vorlage ermöglicht es, eine Vollmacht zu erstellen, die sich genau den Anforderungen anpasst und eher limitiert oder sehr umfassend sein kann. Im näheren kann über Folgendes entschieden werden:

  • Gesundheitsvorsorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Behördengang
  • Vermögenssorge (zu beachten: hier sind einzelne Vollmachten bei den jeweiligen Bankinstituten notwendig)
  • Postverkehr
  • Gerichtsvertretung
  • Untervollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • usw.


Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung?

Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht lässt sich in der Regel das mit der Betreuungsbestellung verbundene Verfahren unterbinden. Ist also eine Person, der vollständig vertraut werden kann, bereit, sich im Fall der Fälle um die Angelegenheiten einer anderen Person zu kümmern, ist eine Vollmacht vorzuziehen. Im Gegensatz zum Betreuer steht der Bevollmächtigte auch unter keiner Kontrolle des jeweiligen Betreuungsgerichts.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage sollte also den Fragen entsprechend ausgefüllt werden und angepasst werden. Mit der Unterzeichnung ist sie wirksam gegenüber Dritten und kann auch als "Urkunde" eingesetzt werden. Jede Partei sollte eine Kopie der Vollmacht erhalten.


Formalia

Die Vorsorgevollmacht kann beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Vor der Anordnung einer Betreuung fragen Amtsgerichte meistens dort an, ob bereits eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Nichtsdestotrotz ist es auch Aufgabe des Vollmachtgebers, dass seine Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch vorgelegt werden kann. Bestenfalls sollten Angehörige und Ärzte über das Bestehen einer Vorsorgevollmacht informiert und eine Kopie im Portemonnaie mitgetragen werden.


ANWENDBARES RECHT:

Für Deutschland findet sich die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten in §§ 164 ff. BGB, für das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigter in §§ 662 ff. BGB.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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