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Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

Letzte Änderung Letzte Änderung 08.04.2024
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Größe Größe2 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 08.04.2024

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Was ist eine Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung?

Eine Scheidungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen zwei Ehepartnern, in dem vereinbart wird, wie das Ehepaar in Zukunft mit den Familienpflichten (z. B. das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder), den gemeinschaftlichen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, nach einer Scheidung umgeht.

Eine Trennungsvereinbarung regelt ähnliches. Einziger Unterschied hierbei ist, dass die Eheleute sich nicht formell juristisch scheiden lassen, sondern lediglich getrennt leben.
In dem Vertrag können die scheidungswilligen Eheleute daher alle zu regelnden Scheidungsfolgesachen aufführen und eine einvernehmliche Regelung dafür treffen. Zu den zu regelnden Scheidungsfolgesachen gehören beispielsweise:

  • Unterhalt (Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt)
  • Bei Kindern: Vereinbarungen bezüglich des Sorgerechts und Umgangsrechts
  • Wohnrecht
  • Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten
  • Versorgungsausgleich
  • Aufteilung des Vermögens (Immobilie, PKW, etc.)
  • Aufteilung der Scheidungskosten
  • Vereinbarung bezüglich laufender Verbindlichkeiten (Schulden und Forderungen)
  • Aufteilung des Hausrats (Inneneinrichtung, etc.)


Warum eine Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung?

Die Folgen einer Trennung können Ehegatten jederzeit mit einer Trennungsvereinbarung regeln. Die vereinbarten Regelungen werden dann in einer Trennungsvereinbarung festgehalten. Eine solche Trennungsvereinbarung ist schon vor der Eheschließung möglich und kann jederzeit bis zur Scheidung und auch noch danach (für die Scheidungsfolgen) abgeschlossen werden.
Eine Trennungsvereinbarung kann also dann sinnvoll sein, wenn die Eheleute sich zwar trennen, jedoch nicht scheiden lassen möchten. Eheleute können auch nur getrennt voneinander leben. Ziel ist es hier, zu vermeiden, dass ein Familiengericht eine Regelung hinsichtlich der Trennung treffen muss.

Wird nach der Trennung beabsichtigt, sich scheiden zu lassen, können beide Ehegatten eine Scheidungsvereinbarung vereinbaren. Auch damit wird vermieden, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten eine Regelung hinsichtlich einer Scheidungsfolge treffen muss. Der Regelungsinhalt ist mit einer Trennungsvereinbarung identisch. Statt dem Trennungsunterhalt wird z. B. in der Scheidungsvereinbarung der nacheheliche Unterhalt vereinbart (bzw. Vereinbarung über den Versorgungsausgleich).


Welche Arten von Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen gibt es?

Die Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung ist selbst ein Sondervertrag. Es gibt aber auch den Ehevertrag, wo ähnlich Aspekte einer Ehe geregelt werde.


Was ist der Unterschied zwischen einem Ehevertrag und einer Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung?

Im Prinzip regelt der Ehevertrag dieselben Scheidungsfolgesachen wie die Scheidungsfolgenvereinbarung. Der Ehevertrag kann jedoch weitaus umfangreicher ausfallen, da die Eheleute hier auch Inhalte aufführen können, die die Ehe selbst betreffen. Soll ein Ehevertrag abgeschlossen werden, kann der entsprechende Vertrag abgeschlossen werden.


Was kann eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung über den nachehelichen Unterhalt regeln?

Grundsätzlich gilt: nach einer Trennung bzw. Scheidung muss jeder Ehepartner seinen eigenen Unterhalt finanzieren. Sollte ein Ehepartner jedoch nicht in der Lage sein, sich selbst nach der Scheidung zu versorgen, kann dieser möglicherweise vom anderen Ehepartner nachehelichen Unterhalt verlangen.

Ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, hängt von folgenden Unterhaltstatbeständen ab:

  • Unterhalt wegen Kinderbetreuung
  • Unterhalt wegen Alter
  • Unterhalt wegen Krankheit
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
  • Aufstockungsunterhalt (Ausgleich von Einkommensdifferenz, um ehelichen Lebensstandard zu erhalten)
  • Ausbildungsunterhalt (wenn in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Ausbildung abgebrochen oder nicht aufgenommen wurde)
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen (wenn es grob unbillig wäre, keinen Unterhalt zu zahlen)

Der fordernde Ehepartner kann also nur Unterhalt verlangen, wenn er bedürftig ist und einen besonderen Grund dafür hat, warum er finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen kann.


Was ist das Sorgerecht und Umgangsrecht über die gemeinsamen Kinder?

Die sich trennenden Eltern können Vereinbarungen, die das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder betreffen, festlegen. Leitprinzip ist jedoch stets das Kindeswohl. Es gilt zu berücksichtigen, dass ein Kind grundsätzlich das Recht hat, mit beiden Elternteilen Zeit zu verbringen.

Im Scheidungstermin wird das Gericht die Vereinbarung nach dem Kindeswohl prüfen. Ohne Anerkennung des Familiengerichts ist diese Absprache nicht gültig.


Welchen Inhalt hat eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung?

Eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung sollte folgende Inhalte bzw. Vertragsbestandteile umfassen:

  • Angaben zu den Ehepartnern: Namen, Geburtsdaten, Adressen und weitere persönliche Informationen der Ehepartner.
  • Vermögensverhältnisse: Klare Regelungen zur Vermögensaufteilung während Ehe und im Falle einer Scheidung.
  • Güterstand und Vermögensregelungen: Festlegung des Güterstandes (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, etc.) und Regelung von Vermögensfragen, z. B. gemeinsame Konten, Immobilien, Schulden.
  • Unterhaltsregelungen: Vereinbarungen zu Unterhaltszahlungen im Falle einer Trennung oder Scheidung.
  • Scheidungsfolgen: Regelungen zu Unterhalts-, Vermögens- und Sorgerechtsfragen im Falle einer Scheidung.
  • Sorgerechtsregelungen: Regelungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge und Erziehung der Kinder.
  • Sonstige Vereinbarungen: Weitere individuelle Absprachen und Regelungen der Ehepartner, die sie vertraglich festlegen möchten.


Welche Voraussetzungen hat der Abschluss einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung?

Für den Abschluss einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung gibt es bestimmte Voraussetzungen:

  • Ehepartner: Beide Parteien müssen sich einem Eheverhältnis befinden. D. h. sie müssen volljährig sein und bereits verheiratet sein.
  • Keine Eheverbote: Es dürfen keine gesetzlichen Eheverbote vorliegen, wie zum Beispiel das Verbot der Ehe zwischen nahen Verwandten.
  • Erfüllung der Ehewirksamkeitserfordernisse: Die Ehe muss nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam geschlossen werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Ehe vor einem Standesbeamten geschlossen wird.
  • Einhaltung der vorgesehenen Form: Die Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung muss in der vorgeschriebenen Form abgeschlossen werden. In Deutschland ist für die meisten Regelungsbereiche der Vereinbarung, wie Abänderungen des Güterstandes und Vereinbarungen zu Versorgungsausgleich und Unterhalt, die notarielle Form vorgeschrieben. Entsprechende Vereinbarungen der Eheleute, die nicht dieser Form genügen, sind daher in aller Regel unwirksam.

Beachte: Die Wirksamkeit einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung hängt von dem jeweiligen Gericht ab. Dieses kann Vereinbarungen und Klauseln für unwirksam erklären. Hier ist besondere Sorgfalt geboten, besonders wenn es um die nacheheliche Situation (vor allem mit Kindern) geht.


Wer kann eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung abschließen?

Mithilfe einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung können Ehepartner im gegenseitigen Einverständnis Regelungen zum Zusammenleben treffen. Dies gilt sowohl für gleichgeschlechtliche Ehen als auch Ehen zwischen Mann und Frau.


Wie lange ist eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung gültig?

Eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung hat grundsätzlich keine bestimmte Gültigkeit. Sie gilt also während der Ehe als auch darüber hinaus bzw. solange das Paar getrennt lebt oder geschieden ist.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem die Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung verfasst wurde?

Nachdem die Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung verfasst wurde, müssen folgende Schritte beachtet werden:

  • Evtl. Notarielle Beurkundung: Für die Wirksamkeit des Vertrages kann es notwendig sein, dass ein Notar diesen notariell beurkundet.
  • Unterzeichnung der Eheleute: Beide Eheleute müssen dem Inhalt des Vertrages zustimmen und dies mit einer Unterschrift belegen.
  • Aufbewahrung: Der Vertrag sollte sorgfältig von den Eheleuten aufbewahrt werden.
  • Überprüfung und Anpassung: Die Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung sollte, wenn sich die Umstände der Eheleute ändern, entsprechend angepasst werden (z. B. Geburt eines Kindes).


Welche Dokumente sollten als Anlage der Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung beigefügt werden?

Grundsätzlich ist die Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung ein eigenständiger Vertrag, der ohne bestimmte Anlagen wirksam ist. Allerdings können die Eheleute wahlweise bestimmte Dokumente als Anlage beifügen, die die finanzielle oder persönliche Situation erläutern (z. B. berufliche Informationen, Vermögensaufstellungen, Eheplan).


Muss die Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung notariell beurkundet werden?

Grundsätzlich bedarf eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung neben der Unterzeichnung beider Ehepaare, keiner notariellen Beurkundung. Die notarielle Beurkundung kann aber, abhängig vom Regelungsinhalt, vom Gesetz verlangt werden.

Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass bestimmte Vereinbarungen einer bestimmten Form bedürfen. Die dafür vom Gesetz vorgesehene Form ist die notarielle Beurkundung. Das Gesetz will damit den schwächeren Partner vor übereilten und unüberlegten Entscheidungen schützen. Mit der notariellen Vereinbarung soll der Notar als neutrale Person die Ehegatten beraten und auf die Bedeutung und Konsequenzen einer von ihnen beabsichtigten Scheidungsvereinbarung informieren.

Soweit das Gesetz die notarielle Beurkundung vorschreibt, kann jedoch auch alternativ anlässlich der Scheidung die Scheidungsvereinbarung vor dem Familiengericht als gerichtlichen Vergleich protokollieren lassen werden. Folgende Scheidungssachen müssen zwingend vom Notar beurkundet werden:

  • Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich (z. B. Gütertrennung)
  • Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich (Aufteilung von Renten- und Pension)
  • Übertragung von Immobilieneigentum
  • Vereinbarung des nachehelichen Unterhalts (Ausschluss, Begrenzung oder genaue Vereinbarung)
  • Verzicht auf das Erb- und Pflichtteilsrecht

Erfolgt hier keine notarielle Beurkundung, können die entsprechenden Regelungen unwirksam sein. So ist die Aufhebung eines gemeinsamen Testaments z. B. nur notariell möglich. Damit sollen beide Parteien, durch die Aufklärung eines Notars, geschützt werden.


Welche Kosten entstehen beim Abschluss einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung?

Die Kosten für die Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung richtet sich stets nach dem Geschäftswert der Vereinbarung. Dieser richtet sich maßgeblich nach dem zu ermittelnden und sodann zusammengerechneten Vermögen beider Ehegatten. Schulden werden hiervor zwar abgezogen, jedoch lediglich höchstens bis zur Hälfte des jeweiligen Aktivvermögens. Die nach dieser Rechnung sich ergebende Summe gilt als Reinvermögen des Ehepaars, welches außerdem den Geschäftswert bildet.


‍Welche Gesetze und Vorschriften sind auf eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung anwendbar?

Eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung in Deutschland unterliegt verschiedenen Gesetzen und Vorschriften. Hier sind einige davon:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Die gesetzlichen Regelungen für Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung finden sich in den §§ 1415 –1563 BGB. Dies umfasst Regelungen für das Zusammenleben, den Güterstand, den Unterhalt und den Versorgungsausgleich sowie für den Fall einer Scheidung.
  • Grundgesetz: Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes legt fest: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Dieser Grundsatz verwirklicht sich in einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen, die für Eheleute geschaffen wurden.


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