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Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

Letzte Änderung
Letzte Änderung 17.03.2023
Formate
Formate Word und PDF
Größe
Größe 2 Seiten
Bewertung 4,5 - 49 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 17.03.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Bewertung: 4,5 - 49 Rezensionen

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Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

Mit dieser Vorlage kann eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung erstellt werden.

Eine Scheidungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen zwei Ehepartnern, in dem vereinbart wird, wie das Ehepaar in Zukunft mit den Familienpflichten (z.B. das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder), den gemeinschaftlichen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, nach einer Scheidung umgeht.

Eine Trennungsvereinbarung regelt ähnliches. Einziger Unterschied hierbei ist, dass die Eheleute sich nicht formell juristisch scheiden lassen, sondern lediglich getrennt leben.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Unterschied zwischen einer Trennungs- und einer Scheidungsvereinbarung:

  • Trennungsvereinbarung

Die Folgen einer Trennung können Ehegatten jederzeit mit einer Trennungsvereinbarung regeln. Die vereinbarten Regelungen werden dann in einem Trennungsvertrag festgehalten und soweit erforderlich notariell beurkundet. Ein solcher Trennungsvertrag ist schon vor der Eheschließung möglich und kann jederzeit bis zur Scheidung und auch noch danach (für die Scheidungsfolgen) abgeschlossen werden.

Eine Trennungsvereinbarung kann dann ratsam sein, wenn die Eheleute sich zwar trennen, jedoch nicht scheiden lassen möchten. Schließlich können die Eheleute auch nur getrennt voneinander leben. Um die Konsequenzen dennoch zu regeln, kann eine Trennungsvereinbarung abgeschlossen werden. Mit dieser Vereinbarung kann vermieden werden, dass ein Familiengericht hinsichtlich einer Scheidungsfolgesache eine Regelung herbeiführen muss.

  • Scheidungsvereinbarung

Wird nach der Trennung beabsichtigt, sich scheiden zu lassen, können beide Ehegatten eine Scheidungsvereinbarung oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. Beide Begriffe beinhalten das Gleiche. Auch damit wird vermieden, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten eine Regelung hinsichtlich einer Scheidungsfolge treffen muss. Die Regelungsgegenstände sind mit denen einer Trennungsvereinbarung identisch. Nur statt Trennungsunterhalt wird in diesem Fall der nacheheliche Unterhalt vereinbart sowie eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich getroffen.


FORMERFORDERNISSE:

Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Vereinbarungen einer Form bedürfen. Die dafür vom Gesetz vorgesehene Form ist die der notariellen Beurkundung der Vereinbarung. Das Gesetz will damit den schwächeren Partner vor übereilten und unüberlegten Entscheidungen schützen. Mit der notariellen Vereinbarung soll der Notar als neutrale Person die Ehegatten beraten und auf die Bedeutung und Konsequenzen einer von ihnen beabsichtigten Scheidungsvereinbarung informieren.

Soweit das Gesetz die notarielle Beurkundung vorschreibt, kann jedoch auch alternativ anlässlich der Scheidung die Scheidungsvereinbarung vor dem Familiengericht als gerichtlichen Vergleich protokollieren lassen werden (§ 127a BGB).


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Das Formular kann in zweifacher Ausführung ausgedruckt und von beiden Vertragsparteien bzw. Ehepartnern unterzeichnet werden. Je nachdem, welche Regelungen die Vereinbarung enthält, muss diese noch von einem Notar beurkundet werden. Jede Vertragspartei erhält ein Exemplar zur Verwahrung.


ANWENDBARES RECHT:

  • §§ 1415 ff. BGB


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