Beglaubigung und Beurkundung: Was ist der Unterschied?

Letzte Änderung: Letzte Änderung:3 Dezember 2023

Bestimmte - insbesondere komplexe und risikobehaftete - Verträge und Rechtsdokumente sind in Deutschland nur dann rechtlich wirksam, wenn sie entweder beglaubigt oder von einem Notar beurkundet wurden. Dies ist besonders bei Verträgen und Rechtsdokumenten der Fall, die mit hoher (finanzieller) Verantwortung und/oder Risiken für die Beteiligten verbunden sind.

Zu unterscheiden sind hierbei Beglaubigung und notarielle Beurkundung der Dokumente.


1. Öffentliche und amtliche Beglaubigung

Die Beglaubigung ist ein rechtlicher Prozess, bei dem offiziell die Richtigkeit eines Dokuments festgestellt wird.

Bestimmte Dokumente erfordern zwingend eine Beglaubigung, um vor Gericht gültig zu sein oder bestimmte gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Es handelt sich bei der Beglaubigung um die Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift bzw. Abschrift. Dieses Verfahren ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die unterzeichneten Dokumente tatsächlich von der angegebenen Person unterzeichnet wurden.

Die Beglaubigung dient dazu, Vertrauen und Gewissheit zu schaffen, dass die vorgelegten Unterlagen richtig sind bzw. von der richtigen Person stammen. Sie ist insbesondere wichtig, wenn es um Dokumente geht, die als Beweismittel in Gerichtsverfahren oder für behördliche Zwecke dienen sollen.

Amtliche Beglaubigungungen können bei bestimmten Behörden durchgeführt werden, wohingegen die öffentliche Beurkundung nur durch einen Notar erfolgen kann.


2. Beurkundung durch einen Notar

Im Unterschied zur bloßen Beglaubigung wird bei einer Beurkundung auch der Inhalt des Dokuments geprüft. Ist die Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben, sorgt erst deren Durchführung durch den Notar dafür, dass das Dokument im Rechtsverkehr auch gültig wird.

Die Beurkundung geht weiter als die bloße Beglaubigung eines Dokuments und bestätigt neben der Identität der Person(en) auch deren Inhalt und vergewissert sich, dass der Inhalt des Dokuments auch verstanden wurde.

Im Rahmen der öffentlichen Beurkundung berät der Notar die Beteiligten, damit diese den Inhalt und die Tragweite des Rechtsgeschäftes, insbesondere welche Risiken und Verpflichtungen damit verbunden sind, verstehen können. Der Notar agiert als neutraler Berater und Experte, der sicherstellt, dass alle Parteien den Inhalt des Dokuments verstehen, rechtlich informiert sind und ihre Rechte und Verpflichtungen kennen.

Der Notar prüft nicht nur die Identität der Beteiligten, sondern auch die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. In komplexen Rechtsgeschäften ist die Anwesenheit eines Notars von entscheidender Bedeutung, um Missverständnisse zu minimieren und alle Beteiligten auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen.

Durch den Notar wird außerdem überwacht, dass nicht etwa eine Partei von der anderen unangemessen übervorteilt wird. So kann sichergestellt werden, dass die unterzeichneten Dokumente tatsächlich von den angegebenen Parteien unterzeichnet wurden und dass die darin enthaltenen Informationen korrekt wiedergegeben sind.

Für folgende Rechtsgeschäfte bzw. Verfügungen beschreibt das Gesetz eine notarielle Beurkundung zwingend vor:

  • Kaufvertrag über Immobilien
  • Schenkungsversprechen
  • Öffentliches Testament
  • Ehevertrag
  • Erbvertrag
  • Schenkungsversprechen

Werden diese Verträge bzw. Rechtsdokumente nicht notariell beurkundet, so sind diese auch nicht gültig im Rechtsverkehr. Das heißt die darin getroffenen Vereinbarungen sind für die Parteien nicht rechtlich bindend.


3. Wie läuft eine Beurkundung beim Notar ab?

Eine Beurkundg beim Notar läuft folgendermaßen ab:

Nach erfolgter Auftragserteilung wird der Notar einen Entwurf des gewünschten Rechtsdokumentes vorbereiten und den Parteien übersenden. Sollte es Nachfragen bzw. Änderungs- oder Ergänzungswünsche geben können jene in dieser Phase berücksichtigt werden.

Es empfiehlt sich, alle relevanten Dokumente vorzubereiten, die für die Beurkundung erforderlich sind. Das können (Vor-)verträge, Ausweise, Vollmachten oder andere relevante Unterlagen sein. Sobald ein Termin beim Notar vereinbart ist, wird dieser die Identität der anwesenden Personen überprüfen.

Der Notar wird ausführlich über den Inhalt des Dokuments, dessen rechtliche Bedeutung und mögliche Konsequenzen informieren. Anschließend wird der Notar ein Beurkundungsprotokoll erstellen und verlesen. Dabei werden alle relevanten Informationen, Ihre Identität und Ihre Zustimmung genau festgehalten.

Nach der Verlesung werden alle beteiligten Parteien gebeten, das Beurkundungsprotokoll zu unterschreiben. Dies ist ein wichtiger Schritt, der ihre Zustimmung zum Inhalt des Dokuments bestätigt. Der Notar wird das Dokument mit seinem Amtssiegel versehen, um die Echtheit und Verbindlichkeit zu bescheinigen.


4. Kosten der Beurkundung

Die Kosten einer Beurkundung variieren je nach Art des Dokuments und bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostnegesetz (GnotKG). Der Notar informiert die Parteien vorab über die zu erwartenden Kosten.

Beim Kauf einer Immobilie bemessen sich die Kosten z.B. nach der Höhe des Kaufpreises und betragen bis zu 2% des Kaufpreises.

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