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Kaufvertrag - Eigentumswohnung

Letzte Änderung Letzte Änderung 24.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe6 bis 9 Seiten
5 - 1 Rezension
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 24.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 6 bis 9 Seiten

Bewertung: 5 - 1 Rezension

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Mit dieser Vorlage kann ein Kaufvertrag für Eigentumswohnungen erstellt werden. Immobilien, darunter auch Eigentumswohnungen, sind ein Klassiker der beständigen Geldanlage. Allerdings müssen beim Kauf einige rechtliche Besonderheiten beachtet werden, damit es später nicht zum Streit zwischen dem Verkäufer und Eigentümer kommt.

Soll ein beweglicher Gegenstand (alle körperlichen Gegenstände, die einer Ortsveränderung zugänglich und nicht unselbstständiger Teil eines Grundstücks sind) verkauft werden, sollte der entsprechende Kaufvertrag verwendet werden. Handelt es sich beim Kaufgegenstand um z. B. ein Einfamilienhaus oder ein Grundstück, sollte auch die entsprechende Vorlage verwendet werden.

WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Zum Kauf einer Eigentumswohnung gehört auch immer ein Kaufvertrag. Er bildet die juristische Grundlage für den Immobilienkauf und schafft Rechtssicherung sowohl für Käufer als auch für Verkäufer. Durch seine verbindliche Wirkung schützt er vor Risiken, wie einer plötzlichen Erhöhung des Kaufpreises oder einer zusätzlichen Belastung der Immobilie. Dies ist gerade bei einer so bedeutenden finanziellen Entscheidung, wie der für eine Eigentumswohnung, wichtig.

Der Kaufvertrag für die Wohnung besiegelt einen einmaligen Vorgang: Der Verkäufer verpflichtet sich, sein Eigentum zu übertragen, der Käufer verpflichtet sich, dieses zu erwerben. Zwar übernimmt der Notar die Gestaltung des Immobilienkaufvertrages, dennoch ist es auch hier wichtig zu wissen, was eigentlich im Vertrag enthalten sein sollte. Zu den generellen Punkten, die der Kaufvertrag enthält, gehören z. B. die Namen von Käufer und Verkäufer, der Kaufpreis und dessen Fälligkeit und die Beschreibung der Immobilie und dessen Lage etc.


Gemeinschaftseigentum

Des Weiteren wird der Käufer mit einem Wohnungskauf Teil der Eigentümergemeinschaft und erhält somit einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Deshalb werden folgende Aspekte noch in den Kaufvertrag für die Eigentumswohnung mit aufgenommen: Räume, die zum Sondereigentum gehören, zum Beispiel ein Keller oder eine Garage, die Sondernutzungsrechte, das Gemeinschaftseigentum und die Nutzungsrechte daran, wie auch die Gemeinschaftsordnung, Hausgeld usw.

Zusätzlich kann auch noch eine Auflassungsvormerkung in den Kaufvertrag mit aufgenommen werden. Somit kann verhindert werden, dass die Immobilie eventuell noch belastet oder anderweitig verkauft wird. Rechtmäßiger Eigentümer der Wohnung wird man zudem erst, wenn die gesamte Kaufsumme überwiesen wurde und danach vom Notar die Eintragung ins Grundbuch veranlasst wird.


Das Miteigentum am Gemeinschaftseigentum

Nach dem deutschen Recht kann an einem Gebäude oder einer einzelnen Eigentumswohnung kein Eigentum begründet werden. Das Gebäude oder die Eigentumswohnungen gelten als wesentliche Bestandteile des Grundstückes, auf dem es steht. Es kann deshalb immer nur das Sondereigentum an einer einzelnen Eigentumswohnung in Verbindung mit dem Gemeinschaftseigentum erworben werden.

Damit Sondereigentum an einer Eigentumswohnung gebildet werden kann, müssen sich hinter der Tür mindestens eine Kochgelegenheit, ein Bad mit WC und ein Wohnraum befinden. Die Teile, Anlagen und Einrichtungen, die nicht im Sondereigentum stehen, gehören zum Gemeinschaftseigentum. Das sind alle Flächen, die für den Bestand des Gebäudes wesentlich sind.

Beispiel: Das Dach, das Treppenhaus der die Fenster. Aber auch tragende Wände in der Eigentumswohnung gehören zum Gemeinschaftseigentum. Die Aufteilung ist deshalb so wichtig, weil das Gemeinschaftseigentum von allen Eigentümern gemeinsam verwaltet und instand gehalten werden muss.


Teilungserklärung

Es sollte beachtet werden, dass Käufer einer Eigentumswohnung teils eine Teilungserklärung brauchen. In dieser werden Lage und Größe der Eigentumswohnungen innerhalb des Wohngebäudes beschrieben. Zudem geht es darin um Nutzungsrechte und Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum. Diese Angaben können in dieser Vorlage direkt im Kaufvertrag beschrieben werden. Weiterhin sollte beachtet werden, dass Grundstücksgeschäfte grundsätzlich einer notariellen Beurkundung bedürfen, um rechtswirksam zu sein.


Was ist beim Kauf einer Eigentumswohnung besonders zu beachten?

Die Anschaffung einer Eigentumswohnung sollten Interessierte ganz genau prüfen. Potenzielle Käufer sollten wissen, dass die Wohneinheit erst nach Rückzahlung eines Darlehens ganz ihnen gehört. Und auch die Entscheidung, ob die Eigentumswohnungen selbst genutzt werden soll oder sich die Vermietung der Eigentumswohnungen eher rentiert, sollte sorgfältig erwogen und noch vor dem Abschluss des Kaufvertrages getroffen werden.

Wann die letzten Renovierungen stattgefunden haben, wie die Infrastruktur und Fluktuation im Haus ist, sollte auch beachtet werden. Auch sollten genaue Nachforschungen zu den tatsächlich anfallenden Nebenkosten getroffen werden.


Was sollte vor einem Wohnungskauf beachtet werden?

Die Eigentumswohnung kann reserviert werden. Steht der Kauf der Wohnung fest, kann sie durch eine Reservierungsvereinbarung oder einen Vorvertrag gesichert werden. Mit einer Reservierungsvereinbarung sichert der Makler zu, die Immobilie keinem anderen Käufer anzubieten. Die Vereinbarung wird mit dem Makler direkt abgeschlossen, dafür kann eine Gebühr zwischen fünf und zehn Prozent des Kaufpreises anfallen.

Daneben kann auch ein Vorvertrag erstellt werden, dieser muss aber - genauso wie der Kaufvertrag selbst - notariell beurkundet werden. Die Wirkung ist vergleichbar wie bei einer Reservierungsvereinbarung.


WIR WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Um den Eigentumsübergang rechtlich abzusichern, ist eine notarielle Beglaubigung des Immobilienkaufvertrages gesetzlich vorgeschrieben. Eine Einigung per Handschlag oder mündlich ist nicht möglich: Jegliche Partei hat somit keinen Rechtsanspruch, wenn die Bedingungen für den Kauf der Eigentumswohnung einseitig plötzlich geändert werden.

Daneben sollte die Grundbucheintragung herangezogen werden, denn dort befinden sich die wichtigsten Angaben zu jeder Immobilie. So können die Angaben in den bestimmten Abteilungen des Grundbuchs (II./III.) direkt zitiert und herangezogen werden.

Das Dokument sollte also entsprechend der Fragen ausgefüllt und angepasst werden, beim Notar sollten dann weiteren schriftlichen Schritte vollzogen werden.


Gang zum Notar

Die notarielle Beglaubigung ist verpflichtend für die Gültigkeit des Kaufvertrages. Der Notar kann dabei frei gewählt werden. Meist sucht aber der Käufer den Notar aus, da dieser auch die Notarkosten übernimmt. Mit einer Ausnahme: Beim Kauf vom Bauträger wählt dieser den Notar. Beim ersten Notartermin sollten alle wichtigen Unterlagen mitgebracht werden. Der Notar arbeitet dann den Vorvertrag für den Kaufvertrag der Eigentumswohnung aus. Nun hat jede Partei Zeit, diesen zu prüfen und noch Fragen zu stellen.


RELEVANTES RECHT:

Relevantes Recht sind die §§ 311b ff. BGB.


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