Mieterselbstauskunft Die Vorlage ausfüllen

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Mieterselbstauskunft

Letzte Änderung Letzte Änderung 08.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
4,1 - 56 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 08.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 bis 2 Seiten

Bewertung: 4,1 - 56 Rezensionen

Die Vorlage ausfüllen

Mit dieser Vorlage kann eine Mieterselbstauskunft erstellt werden. Eine Selbstauskunft ist eine schriftliche Offenbarung zu bestimmten Angaben im Rahmen eines Mietverhältnisses (bzw. der Anbahnung eines Vertrages). Ein Mietverhältnis ist in der Regel ein auf Dauer angelegtes rechtliches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Der Vermieter stellt dem Mieter sein Eigentum zur Verfügung und hat daher ein berechtigtes Interesse daran, Informationen zu seinem potenziellen Vertragspartner zu erhalten. Ist gewünscht, die Wohnung zu zweit anzumieten, können zu einem späteren Zeitpunkt noch die Informationen zu einem zweiten Mietinteressenten mit aufgenommen werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Gesetzlich sind Mietinteressenten nicht dazu verpflichtet, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen. Allerdings müssen Mietinteressenten abwägen, wie gut ihre Chancen auf den Zuschlag für die gewünschte Wohnung stehen, wenn die Mietinteressenten dies ablehnen. Dies gilt besonders für Wohnungen und Häuser in gefragten Gegenden.

Die Mieterselbstauskunft soll es Vermietern erleichtern, sich einen ersten Eindruck vom künftigen Mieter und seiner finanziellen Situation zu verschaffen. Zudem erfährt er einige wichtige Aspekte zum Mieter, die ebenfalls für ihn von Interesse sind – beispielsweise Informationen über Haustiere oder über die Anzahl der Familienmitglieder, die mit einziehen würde. Da die Vermietung in der Regel langfristig ausgelegt ist, tun Vermieter gut daran, sich möglichst genau über die Mietinteressenten zu informieren – gerade auch in puncto Bonität. Denn wenn die Miete nicht regelmäßig gezahlt wird, kann dies bei finanzierten Eigentumswohnungen schlimmstenfalls dazu führen, dass der Vermieter die Darlehensraten nicht mehr zahlen kann.

Einen gesetzlichen Anspruch auf die Mieterselbstauskunft haben Vermieter nicht. Da aber Mieter sich, gerade in gefragten Lagen, in Konkurrenzsituation befinden, dürfte es in der Regel keine Schwierigkeiten geben, die Auskunft anzufordern.

Allerdings sollte beachtet werden, dass Mietinteressenten ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben, die im Grundgesetzes geschützt wird. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung sollte nicht verletzt werden. Generell darf der Vermieter nur Fragen stellen, die im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen. Dabei sind nur solche zulässig, die den Mieter gemäß dem Grundgesetz von Treu und Glauben nicht in seinen Rechten verletzen.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt werden. Nachdem das Dokument durch die Interessenten unterschrieben wurde, kann es an den Vermieter übergeben werden. Wie die Übergabe erfolgen soll, sollte mit dem Vermieter selbst abgesprochen werden.

RELEVANTES RECHT:

Das relevante Recht sind die Vorschriften des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sowie die allgemeinen Vorschriften des BGB.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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