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Kündigung durch einen Vermieter - Mietrecht

Letzte Änderung Letzte Änderung 15.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
4,1 - 37 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 15.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 bis 2 Seiten

Bewertung: 4,1 - 37 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann eine Kündigung für Mietverträge verfasst werden. Die Vorlage kann für eine ordentliche (fristgerechte) wie auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigungen verwendet werden. Diese spezifische Vorlage sollte von einem Vermieter verwendet werden, möchte ein Mieter kündigen, kann die entsprechende Vorlage verwendet werden. Befristete Verträge benötigen grundsätzlich keine fristgerechte Kündigung, da diese befristete Verträge sind. Allerdings können auch diese Verträge, wenn ein wichtiger Grund besteht, gekündigt werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Ordentliche Kündigung:

Möchte der Vermieter ordentlich kündigen, liegen andere Voraussetzungen vor. Grundsätzlich kann ein Vermieter nur dann ordentlich kündigen, wenn einen wichtigen Grund dafür hat. Grundsätzlich kann der Vermieter in folgenden Fällen ordentlich kündigen:

  • Eigenbedarf (für nahe Angehörige)
  • Zahlungsverzug des Mieters (hierfür muss ein Zahlungsrückstand von mindestens einer Monatsmiete bestehen, der Zahlungsrückstand muss schon länger als einen Monat bestehen und der Mieter sollte wegen dieses Rückstands mindestens einmal abgemahnt worden)


Außerordentliche Kündigung:

Im Gegensatz zu Mietern haben es Vermieter schwerer, wenn sie den Mietvertrag kündigen wollen. Sie brauchen immer einen besonderen Grund. Fristlose Kündigungen sind sogar nur möglich, wenn sich der Mieter etwas Schwerwiegendes hat zuschulden kommen lassen. Generell sind folgende Gründe anerkannt:

  • Zahlungsverzug
  • Der Mieter zahlt die Miete nicht pünktlich
  • Der Mieter stört den Hausfrieden
  • Der Mieter vernachlässigt die Mietwohnung
  • Der Mieter betreibt ein Gewerbe in seiner Wohnung

Bevor man fristlos kündigen kann, muss in der Regel auch eine Mahnung erteilt werden. Die Mahnung soll dem Mieter oder Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, sein Fehlverhalten nachzubessern. Eine Mahnung ist nur in folgenden Fällen entbehrlich:

  • eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht,
  • die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist oder
  • der Mieter mit der Entrichtung der Miete im Sinne des Gesetzes in Verzug ist (Nichtzahlung der Mieter für einen Zeitraum von über zwei Monaten)

In allen anderen Fällen sollte eine Mahnung zuvor an den Mieter oder Vermieter erteilt werden, insbesondere wenn folgende wichtige Gründe vorliegen:

  • dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird
  • der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder
  • der Mieter
    • für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
    • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Es steht auch frei, abgesehen von einer Kündigung, ein Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Mit diesem Vertrag wird es ermöglicht, Einzelheiten der Kündigung vertraglich festzulegen.


WIE VERWENDET DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Diese Vorlage muss einfach ausgefüllt werden, dazu sollte man alle notwendigen Informationen, wie der Mietvertrag und die notwendigen Angaben zu den Parteien, vor sich haben. Eine Kündigung muss dann, nach gesetzlich vorgesagten Form, von dem Vermieter oder Mieter unterschrieben an die jeweilige Partei verschickt werden.


ANWENDBARES RECHT

Das anwendbare Recht sind die Normen zum Mietrecht in den §§ 535 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.


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