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Letzte Änderung: 09.04.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 2 bis 3 Seiten
Bewertung: 4,2 - 104 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllenDie Ablösevereinbarung wird zwischen einem Mieter und seinem Nachmieter oder Vermieter abgeschlossen und ist eine Art Kaufvertrag. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Nachmieter bzw. Vermieter dazu, bestimmte Möbel, Einrichtungsgegenstände, oder Einbauten gegen die Zahlung eines Ablösebetrags (Kaufpreis) zu übernehmen.
Oft wollen Mieter Gegenstände und Möbel in einer Wohnung an den nächsten Mieter übergehen bzw. an den Vermieter verkaufen. Genau in solchen Fällen kommt eine Ablösevereinbarung zwischen Privatpersonen, d. h. Menschen, infrage.
Das Besondere an diesem Vertrag ist, dass ein Übergang der Sachen an sich nicht geschieht, da die Objekte weiterhin in der Wohnung bzw. in dem Haus verbleiben. Bei einer Ablösevereinbarung geht nur das Recht am Eigentum über. Da sich jedoch die Objekte meist in einem gebrauchten Zustand befinden, ist es wichtig, diese in einer Vereinbarung genau zu beschreiben und auch festzusetzen, dass der Käufer die Objekte gesehen und so akzeptiert hat.
Die Ablösevereinbarung ist einer Sonderform des Kaufvertrages. Sie kommt in den meisten Fällen zustande, wenn ein bestehender Mietvertrag gekündigt wird und dadurch ein neuer Mieter oder der Vermieter die Wohnung übernimmt und die Einrichtungsgegenstände kauft, die in der Wohnung verbleiben werden. Weitere Dokumente, die relevant sein könnten, sind folgende:
Der Inhalt der Ablösevereinbarung sollte folgende wesentliche Punkte umfassen:
Umgangssprachlich werden die Begriffe Gewährleistung und Garantie oft gleichgesetzt. Juristisch ist das jedoch falsch. Eine Garantie ist immer ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Verkäufers. Der Verkäufer kann dabei selbst entscheiden, was die Garantie alles umfasst. Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Nach dem Gesetz ist ein Privatverkauf grundsätzlich ein Kaufvertrag, wie jeder andere auch. Daher ist der Verkäufer per Gesetz zur sogenannten Gewährleistung verpflichtet. Das heißt, dass der Verkäufer für Mängel an seiner Ware einstehen muss. Bei einer mangelhaften Lieferung hat ein Käufer in der Regel innerhalb von zwei Jahren das Recht, eine Reparatur oder einen Ersatz zu fordern. Die Zwei-Jahres-Frist beginnt mit der Übergabe beziehungsweise der Lieferung des gekauften Gegenstandes.
Beachte: Bei einem Privatverkauf können diese Gewährleistungsrechte komplett ausgeschlossen werden. Typischerweise enthalten solche Verkaufsanzeigen einen Haftungsausschluss. Das gilt allerdings nicht für Mängel, die die Funktionsfähigkeit des Gegenstands beeinträchtigen. Und auch nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschweigt. In beiden Fällen haftet immer der Verkäufer.
Die Ablösevereinbarung kann nicht alle Aspekte einer Wohnung regeln, Vertragsgegenstand können z. B. nicht Gegenstände oder Einrichtungen sein, die zur Grundausstattung des Wohnraums gehören. Die Grundausstattung umfasst Bestandteile der Küche (Kochfeld, Entlüfter, Wasserzufuhr und Anschluss für Küchengeräte), sanitäre Anlagen (Bad, Toilette) sowie elektrische Anschlüsse, Rauchmelder und Heizung. Über diese Grundausstattung kann keine Ablösevereinbarung getroffen werden.
Beachte: Wenn der Kaufpreis mehr als 50 % über dem tatsächlichen Wert des Möbelstücks liegt, wird die Vereinbarung als unzulässig angesehen.
Eine Ablösevereinbarung hat grundsätzlich folgende Voraussetzungen:
Die Ablösevereinbarung wird normalerweise mit einem Mieter und seinem Nachmieter bzw. Vermieter abgeschlossen, da die Gegenstände in der Wohnung verbleiben. Diese Ablösevereinbarung wurde für Wohnraum konzipiert und ist daher ein Privatvertrag, der zwischen Privatpersonen, also Menschen, abgeschlossen wird.
Da diese Ablösevereinbarung über Einrichtungsgegenstände in einer Wohnung abgeschlossen wird, kann dieser nur durch Privatpersonen vereinbart werden.
Die Vorlage sollte entsprechend ausgefüllt und ausgedruckt werden. Da es sich um eine Vereinbarung, also um eine Einigung handelt, sollte das Dokument vom Käufer und Verkäufer unterschrieben werden. Käufer und Verkäufer hat zudem ein Anrecht auf eine Kopie der Vereinbarung. Die Vereinbarung selbst sollte sorgfältig aufbewahrt werden, falls es später zu Rechtsstreitigkeiten über die Kaufsachen kommt.
Die Dokumente, die einer Ablösevereinbarung als Anlage beigefügt werden können, sind abhängig von den spezifischen Bedingungen der Vereinbarung und den beteiligten Parteien. Mögliche Dokumente können sein:
Beim Abschluss der Ablösevereinbarung entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten, abgesehen von der Zahlung des Ablösebetrags für die einzelnen Gegenstände.
Anwendbares Recht ist das Mietrecht nach §§ 535 ff. BGB und das Kaufrecht nach §§ 433 ff. BGB, wie auch die allgemeinen Vorschriften des BGB.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Ablösevereinbarung - Muster, Vorlage - Word und PDF
Land: Deutschland