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Ablösevereinbarung

Letzte Änderung Letzte Änderung 09.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
4,2 - 103 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 09.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

Bewertung: 4,2 - 103 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann eine Ablösevereinbarung unter Mieter und Nachmieter erstellt werden. Oft wollen Mieter Gegenstände und Möbel in einer Wohnung an den nächsten Mieter übergehen bzw. an den Vermieter verkaufen. In diesem Fall kommt eine Ablösevereinbarung zwischen Privatpersonen infrage. Dies ist ein Kaufvertrag, der die Wohngegenstände, die nun im Eigentum des neuen Mieters / Vermieters verbleiben sollen, zum Gegenstand hat.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Gegenstand einer Ablösevereinbarung können beispielsweise Einbauküchen, Einbauschränke oder allgemein Möbel (wie Sofa, Bett, Kommode, Teppiche usw.) wie auch Elektrogeräte (Spülmaschine, Waschmaschine usw.) sein.

Das Besondere an diesem Vertrag ist, dass ein Übergang der Sachen an sich nicht geschieht, da die Objekte weiterhin in der Wohnung bzw. in dem Haus verbleiben. Bei einer Ablösevereinbarung geht nur das Recht am Eigentum über. Da sich jedoch die Objekte meist in einem gebrauchten Zustand befinden, ist es wichtig, diese in einer Vereinbarung genau zu beschreiben und auch festzusetzen, dass der Käufer die Objekte gesehen und so akzeptiert hat.

Für diesen Vertrag bzw. diese Vereinbarung werden bestimmte Daten benötigt, darunter die persönlichen Daten der Parteien, wie auch eine genaue Beschreibung der Objekte und der Wohnung. Wenn notwendig, sollten auch die Zustände beschrieben und angegeben werden. So können spätere Streitigkeiten zwischen den Parteien vermieden werden.


Gewährleistung

Umgangssprachlich werden die Begriffe Gewährleistung und Garantie oft gleichgesetzt. Juristisch ist das jedoch falsch. Denn eine Garantie ist immer ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Verkäufers. Der Verkäufer kann dabei selbst entscheiden, was die Garantie alles umfasst. Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Nach dem Gesetz ist ein Privatverkauf grundsätzlich ein Kaufvertrag, wie jeder andere auch. Daher ist der Verkäufer per Gesetz zur sogenannten Gewährleistung verpflichtet. Das heißt, dass der Verkäufer für Mängel an seiner Ware einstehen muss. Bei einer mangelhaften Lieferung hat ein Käufer in der Regel innerhalb von zwei Jahren das Recht, eine Reparatur oder einen Ersatz zu fordern. Die Zwei-Jahres-Frist beginnt mit der Übergabe beziehungsweise der Lieferung des gekauften Gegenstandes.

Beachte: Bei einem Privatverkauf können diese Gewährleistungsrechte komplett ausgeschlossen werden. Typischerweise enthalten solche Verkaufsanzeigen einen Haftungsausschluss. Das gilt allerdings nicht für Mängel, die die Funktionsfähigkeit des Gegenstands beeinträchtigen. Und auch nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschweigt. In beiden Fällen haftet immer der Verkäufer.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage sollte entsprechend ausgefüllt und ausgedruckt werden. Da es sich um eine Vereinbarung, also um eine Einigung handelt, sollte das Dokument vom Käufer und Verkäufer unterschrieben werden. Jede Partei hat zudem ein Anrecht auf eine Kopie der Vereinbarung.


ANWENDBARES RECHT:

Anwendbares Recht ist das Mietrecht nach §§ 535 ff. BGB und das Kaufrecht nach §§ 433 ff. BGB, wie auch die allgemeinen Vorschriften des BGB.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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