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Eine sogenannte Nachmieterklausel ist eine Zusatzvereinbarung im Mietvertrag, wodurch der Mieter die Möglichkeit hat, auch vorzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen, sofern er einen Nachmieter erbringt. Falls der Mietvertrag nicht bereits eine derartige Klausel enthält, kann diese Vorlage dazu verwendet werden.
Änderungen an einem bereits unterzeichneten und wirksamen Mietvertrag sind grundsätzlich nur schriftlich möglich. Daher muss auch der Zusatz zu einem Mietvertrag verschriftlicht und unterschrieben werden.
Er schafft klare rechtliche Verhältnisse und regelt die Verantwortlichkeiten der ausscheidenden, verbleibenden und neuen Mietparteien gegenüber dem Vermieter. Ohne einen solchen Zusatz bleiben möglicherweise alte Verpflichtungen bestehen oder die Rechte neuer Mitbewohner sind unklar.
Die konkrete Ausgestaltung kann variieren, je nachdem, ob es sich um einen vollständigen Austausch der Mietpartei, den Austritt einzelner Mieter oder die Aufnahme neuer Mieter in eine bestehende WG handelt. Bei einer Nachmieterklausel wird aber grundsätzlich zwischen einer echten und einer unechten unterschieden:
Anstatt einen Zusatz zu vereinbaren, gibt es auch folgende vergleichbare Möglichkeiten:
Ein solcher Zusatz sollte typischerweise folgende Punkte enthalten:
Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Formvorschriften für einen solchen Zusatz. Allerdings ist die Schriftform aus Beweisgründen sinnvoll (das Gesetz besagt, dass Mietverträge über mehr als ein Jahr der Schriftform bedürfen; eine Änderung der Vertragspartei könnte als Änderung des Mietvertrags über die Person des Mieters hinaus interpretiert werden, daher ist Schriftform sinnvoll). Die Einigung aller beteiligten Parteien ist die grundlegende Voraussetzung für das Zustandekommen des Zusatzes.
Der Zusatz sollte von allen beteiligten Parteien (Vermieter, ausscheidender Mieter, verbleibende Mieter, neue Mieter) datiert und unterschrieben werden. Jede Partei sollte eine Ausfertigung des unterzeichneten Dokuments erhalten.
Eventuell müssen Anpassungen im Mietkonto vorgenommen werden (z. B. Änderung der Kontoinhaber für Mietzahlungen), als auch die Kaution neu geregelt werden (Auszahlung, Übertragung, Aufstockung).
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Land: Deutschland