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Zusatz zum Mietvertrag um Mietpartei/WG-Mitbewohner zu ändern oder hinzuzufügen

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Was ist ein Zusatz zum Mietvertrag, um Mietpartei/WG-Mitbewohner zu ändern oder hinzuzufügen?

Eine sogenannte Nachmieterklausel ist eine Zusatzvereinbarung im Mietvertrag, wodurch der Mieter die Möglichkeit hat, auch vorzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen, sofern er einen Nachmieter erbringt. Falls der Mietvertrag nicht bereits eine derartige Klausel enthält, kann diese Vorlage dazu verwendet werden.

Änderungen an einem bereits unterzeichneten und wirksamen Mietvertrag sind grundsätzlich nur schriftlich möglich. Daher muss auch der Zusatz zu einem Mietvertrag verschriftlicht und unterschrieben werden.


Warum ist ein solcher Zusatz notwendig?

Er schafft klare rechtliche Verhältnisse und regelt die Verantwortlichkeiten der ausscheidenden, verbleibenden und neuen Mietparteien gegenüber dem Vermieter. Ohne einen solchen Zusatz bleiben möglicherweise alte Verpflichtungen bestehen oder die Rechte neuer Mitbewohner sind unklar.


Welche unterschiedlichen Typen von Zusätzen zur Änderung der Mietpartei gibt es?

Die konkrete Ausgestaltung kann variieren, je nachdem, ob es sich um einen vollständigen Austausch der Mietpartei, den Austritt einzelner Mieter oder die Aufnahme neuer Mieter in eine bestehende WG handelt. Bei einer Nachmieterklausel wird aber grundsätzlich zwischen einer echten und einer unechten unterschieden:

  • Echte Nachmieterklausel:
    • liegt vor, wenn der Vermieter an den vom Mieter benannten Nachfolger gebunden sein soll,
    • dennoch muss auch hier der vorgeschlagene Nachfolger bzw. Nachmieter dem Vermieter zumutbar sein,
    • Zumutbarkeit liegt dann vor, wenn der Nachfolger hinsichtlich seiner wirtschaftlichen (Bonität) und privaten Lebensumstände Gewissheit für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung bietet,
    • lehnt der Vermieter den Nachfolger zu Unrecht ab, so haftet er gegenüber dem Mieter auf Schadensersatz.
  • Unechte Nachmieterklausel:
    • liegt vor, wenn dem Mieter lediglich ein Vorschlagsrecht hinsichtlich eines Nachfolgers eingeräumt wird,
    • der Vermieter ist nicht verpflichtet, mit dem vorgeschlagenen Nachfolger einen Vertrag abzuschließen.


Welche alternativen Typen gibt es?

Anstatt einen Zusatz zu vereinbaren, gibt es auch folgende vergleichbare Möglichkeiten:

  • Neuer Mietvertrag: Anstatt eines Zusatzes kann auch ein komplett neuer Mietvertrag mit der veränderten Mietpartei abgeschlossen werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn umfangreiche Änderungen am ursprünglichen Vertrag vorgenommen werden sollen.
  • Untermietvertrag (bei WG-Ergänzung): Wenn nur ein neuer Mitbewohner in eine WG einzieht und nicht direkt Vertragspartei des Hauptmietvertrags werden soll, kann ein Untermietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem neuen Mitbewohner geschlossen werden.


Was muss ein Zusatz enthalten?

Ein solcher Zusatz sollte typischerweise folgende Punkte enthalten:

  • Bezugnahme auf den bestehenden Mietvertrag: Eindeutige Nennung des ursprünglichen Mietvertrags (Datum, Mietobjekt).
  • Identifizierung der beteiligten Parteien: Namentliche Nennung und Adressen des Vermieters, der ausscheidenden Mieter (falls zutreffend), der verbleibenden Mieter und der neuen Mieter.
  • Erklärung der Änderung: Klarstellung, wer aus dem Mietvertrag ausscheidet und wer neu hinzukommt.
  • Datum des Wirksamwerdens der Änderung: Festlegung, ab wann die neue Mietparteikonstellation gilt.


Was sind die Voraussetzungen für einen Zusatz?

Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Formvorschriften für einen solchen Zusatz. Allerdings ist die Schriftform aus Beweisgründen sinnvoll (das Gesetz besagt, dass Mietverträge über mehr als ein Jahr der Schriftform bedürfen; eine Änderung der Vertragspartei könnte als Änderung des Mietvertrags über die Person des Mieters hinaus interpretiert werden, daher ist Schriftform sinnvoll). Die Einigung aller beteiligten Parteien ist die grundlegende Voraussetzung für das Zustandekommen des Zusatzes.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem der Zusatz verfasst wurde?

Der Zusatz sollte von allen beteiligten Parteien (Vermieter, ausscheidender Mieter, verbleibende Mieter, neue Mieter) datiert und unterschrieben werden. Jede Partei sollte eine Ausfertigung des unterzeichneten Dokuments erhalten.

Eventuell müssen Anpassungen im Mietkonto vorgenommen werden (z. B. Änderung der Kontoinhaber für Mietzahlungen), als auch die Kaution neu geregelt werden (Auszahlung, Übertragung, Aufstockung).


Welche Gesetze sind auf diesen Zusatz anwendbar?


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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