Vorvertrag - Immobilien Die Vorlage ausfüllen

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Vorvertrag - Immobilien

Letzte Änderung Letzte Änderung 20.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
4,6 - 21 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 20.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

Bewertung: 4,6 - 21 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann ein Vorvertrag für Immobilien erstellt werden. Der Vorvertrag ist ein Vertrag, durch den die Verpflichtung der Vertragsparteien begründet wird, einen weiteren (anderen) Vertrag, z.B. den Hauskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag, abzuschließen.

Es handelt sich also um ein Verpflichtungsgeschäft (das Verpflichtungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung zum Inhalt hat), das durch den Abschluss des Hauptvertrags erfüllt wird. Es verpflichtet sich mithin jemand, sich später erneut zu verpflichten.

Vor allem beim Kauf von Immobilien kann ein solcher Vorvertrag von Bedeutung sein. Da diese Kaufverträge meist große Summen und besondere Bestimmungen beinhalten, kann ein Vorvertrag alle Parteien besser absichern. So hat der Verkäufer vom Käufer ein "Versprechen" den Kaufvertrag einzugehen, auf dem sich der Verkäufer auch verlassen kann.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Ein Immobilienkauf ist kein Geschäft des täglichen Verkehrs. Aufgrund der hohen Investitionskosten sind zusätzliche Sicherheiten über das Zustandekommen des Geschäftes notwendig, um beteiligte Geschäftsparteien abzusichern.

Der Immobilienkauf muss notariell beurkundet werden. Liegt kein notariell beurkundeter Vertrag vor, dann kann jede Partei vom Rechtsgeschäft zurücktreten. Relevant sind solche Verträge hauptsächlich im Falle einer noch ungesicherten Finanzierung. Ist eine Finanzierung noch nicht gesichert, dann kann dies ein Hindernis für den Immobilienkauf sein.

Abhilfe kann der Angebotsvertrag bzw. Vorvertrag zum Immobilienkauf schaffen, indem der Verkäufer sich für eine bestimmte Zeit an sein Angebot bindet. Anzufügen ist noch der Entwurf des geplanten Immobilienkaufvertrages.

Daneben kann auch ein Bindungsentgelt vereinbart werden. Dieser soll als Sicherheit dafür dienen, dass die Parteien auch den Vertrag eingehen. Wird das Angebot dann angenommen, wird der Betrag mit der Kaufnummer verrechnet. Wird das Angebot allerdings nicht angenommen, dann verbleibt das Entgelt beim Anbietenden.


Abgrenzung zu der Reservierungsvereinbarung

Käufer verwechseln den Vorvertrag oft mit der Reservierungsvereinbarung. Dabei handelt es sich aber um eine Vereinbarung zwischen einem Käufer und einem Immobilienmakler, bei dem dieser meist gegen ein Entgelt zusichert, die Immobilie in einem gewissen Zeitraum keinem anderen Interessenten anzubieten.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Ein Vorvertrag über einen Immobilienkauf muss aber immer notariell beurkundet werden. Zwar sind prinzipiell auch die oben bereits erwähnten Absichtserklärungen ohne Mitwirkung eines Notars möglich. Diese sind jedoch nicht verbindlich und bieten somit keine ausreichende Rechtssicherheit.


RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht sind die Vorschriften zum Immobilienkauf in §§ 311 ff. BGB.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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