Kaufvertrag - Grundstück Die Vorlage ausfüllen

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Kaufvertrag - Grundstück

Letzte Änderung Letzte Änderung 24.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe6 bis 9 Seiten
4,5 - 2 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 24.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 6 bis 9 Seiten

Bewertung: 4,5 - 2 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann ein Kaufvertrag für Grundstücke erstellt werden. In einem Grundstückskaufvertrag werden alle relevanten Einzelheiten zum Kauf eines Grundstückes festgelegt. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Eigentum am Grundstück auf den Käufer zu übertragen. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug, den festgelegten Kaufpreis zu bezahlen. Allerdings müssen beim Kauf einige rechtliche Besonderheiten beachtet werden, damit es später nicht zum Streit zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt.

Hinweis: Soll ein körperlicher beweglicher Gegenstand (z. B. Fahrrad, Waschmaschine oder Auto) verkauft werden, sollte der entsprechende Kaufvertrag verwendet werden. Handelt es sich beim Kaufgegenstand um z. B. eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, sollte auch die entsprechende Vorlage verwendet werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Zum Kauf eines Grundstückes gehört auch immer ein Kaufvertrag. Er bildet die juristische Grundlage für den Immobilienkauf und schafft Rechtssicherung sowohl für Käufer als auch für Verkäufer. Durch seine verbindliche Wirkung schützt er vor Risiken, wie einer plötzlichen Erhöhung des Kaufpreises oder einer zusätzlichen Belastung der Immobilie. Dies ist gerade bei einer so bedeutenden finanziellen Entscheidung, wie dem Grundstückskauf, wichtig.

Der Kaufvertrag für ein Grundstück besiegelt einen einmaligen Vorgang: Der Verkäufer verpflichtet sich, sein Eigentum zu übertragen, der Käufer verpflichtet sich, dieses zu erwerben. Zwar übernimmt der Notar die Gestaltung des Immobilienkaufvertrages, dennoch ist es auch hier wichtig zu wissen, was eigentlich im Vertrag enthalten sein sollte. Zu den generellen Punkten, die der Kaufvertrag enthält, gehören z.B. die Namen von Käufer und Verkäufer, der Kaufpreis und dessen Fälligkeit und die Beschreibung der Immobilie und dessen Lage etc.


Was sollte vor einem Grundstückskauf beachtet werden?

Das Grundstück kann reserviert werden. Steht der Kauf des Grundstücks fest, kann dieser durch eine Reservierungsvereinbarung oder einen Vorvertrag gesichert werden. Mit einer Reservierungsvereinbarung sichert der Makler zu, die Immobilie keinem anderen Käufer anzubieten. Die Vereinbarung wird mit dem Makler direkt abgeschlossen, dafür kann eine Gebühr zwischen fünf und zehn Prozent des Kaufpreises anfallen.

Daneben kann auch ein Vorvertrag erstellt werden, dieser muss aber - genauso wie der Kaufvertrag selbst - notariell beurkundet werden. Die Wirkung ist vergleichbar wie bei einer Reservierungsvereinbarung.

Achtung: Es ist wichtig zu bemerken, dass dieser Vertrag nicht dafür bestimmt ist, wenn ein Vertragsteil diesen Vertrag im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.


WIR WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte also entsprechend der Fragen ausgefüllt, angepasst und unterschrieben werden. Um den Eigentumsübergang rechtlich abzusichern, ist eine notarielle Beglaubigung des Immobilienkaufvertrages gesetzlich vorgeschrieben. Eine Einigung per Handschlag oder eine mündliche Einigung ist nicht möglich. So hat keine Partei einen Rechtsanspruch, wenn die Bedingungen für den Kauf des Grundstücks einseitig plötzlich geändert werden.

Daneben sollte die Grundbucheintragung vollzogen werden, denn dort befinden sich die wichtigsten Angaben zu jeder Immobilie. So können die Angaben in den bestimmten Abteilungen des Grundbuchs (II./III.) direkt zitiert und herangezogen werden.

Gang zum Notar: Die notarielle Beglaubigung ist verpflichtend für die Gültigkeit des Kaufvertrages. Der Notar kann dabei frei gewählt werden. Meist sucht aber der Käufer den Notar aus, da dieser auch die Notarkosten übernimmt (Ausnahme: Beim Kauf durch den Bauträger wählt der Bauträger den Notar). Beim ersten Notartermin sollten alle wichtigen Unterlagen mitgebracht werden. Der Notar arbeitet dann den Vorvertrag für den Kaufvertrag des Grundstücks aus. Nun hat jede Partei Zeit, diesen zu prüfen und noch Fragen zu klären.


RELEVANTES RECHT:

Relevantes Recht sind die § 311b ff. BGB.


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