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Aufforderung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei Wohnraummiete

Letzte Änderung Letzte Änderung 27.07.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 27.07.2024

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Dieses Dokument ermöglicht es Vermietern, Mieter - unter Setzen einer angemessenen Frist - zur Durchführung von Schönheitsreparaturen (wie etwa Malerarbeiten oder Verschließen von Bohrlöchern) aufzufordern. Außerdem kann in diesem Schreiben bereits - für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung - eine Selbstvornahme mit Geltendmachung der entstandenen Kosten gegenüber dem Mieter als Schadensersatz angedroht werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass der Vermieter die Kosten für Schönheitsreparaturen zu tragen hat. In der Praxis wird diese Verpflichtung jedoch üblicherweise im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt. Eine gewisse Zahl vereinbarter Schönheitsreparatur-Klauseln erweist sich jedoch im Ergebnisals unwirksam, sodass die Übertragung auf den Mieter nicht zulässig ist.

Beispiele für Schönheitsreparaturen, die wirksam auf den Mieter abgewälzt werden können:

  • Tapezieren der Wände
  • Streichen der Wände und Decken
  • Verschließen von Löchern in der Wand
  • Streichen von Heizkörpern und Türen

Eine Schönheitsreparatur-Klausel kann allerdings in folgenden Fällen unwirksam sein:

  • Wird durch eine Klausel im Mietvertrag ein zu starrer Fristenplan zur Durchführung von Schönheitsreparaturen vereinbart, der keinerlei Ausnahmen zulässt, benachteiligt dies einen Mieter unangemessen und führt regelmäßig zur Unwirksamkeit der Klausel.
  • Auch führt die Vorgabe, etwa Fenster und Türen nur weiß zu streichen gegebenenfalls zur vollständigen Unwirksamkeit der Abwälzungsklausel auf den Mieter. Durch die Klausel wäre der MIeter während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses dazu verpflichtet, die Wohnung nur weiß zu streichen, was ihn wiederum unangemessen benachteiligt.
  • Wird der Mieter durch eine sog. Endrenovierungsklausel - unabhängig von der tatsächlichen Renovierungsbedürftigkeit der Wohnung - zur vollständigen Renovierung der Wohnung bei Auszug verpflichtet, führt dies ebenfalls zur Unwirksamkeit der Klausel.
  • Eine Übertragung der Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen kann ebenfalls unwirksam sein, wenn der Mieter die Wohnung bei seinem Einzug unrenoviert übernommen hat, ohne, dass der dafür einen angemessenen Ausgleich erhalten hat. Entscheidend ist hierfür der Gesamteindruck der Wohnung.


Achtung: Sollte das Mietverhältnis bereits beendet und die Übergabe des Mietobjekts erfolgt sein, so gilt für den Schadensersatzanspruch die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten. Nach diesem Zeitraum kann die Schadensersatzforderung möglicherweise nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sich der Mieter auf die Verjährung beruft.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass dieses Dokument ausschließlich für Schönheitsreparaturen und nicht etwa darüber hinausgehende Reparaturen verwendet werden kann.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Das Schreiben kann dann per Post (oder ggf. per Einschreiben) an den Mieter übersandt werden.

Sollte der Mieter der Aufforderung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen nicht nachkommen, kann der Vermieter die erforderlichen Reparaturmaßnahmen im Wege der Selbstvornahme selbst durchführen (lassen) und die entstehenden Kosten gegenüber dem Mieter als Schadensersatzforderung geltend machen. Erforderlich ist hier, dass dem Mieter zuvor eine angemessene Frist zur Durchführung gesetzt worden ist. Mit dem vorliegeden Schreiben kann dem Mieter bereits eine solche Frist gesetzt werden.


DAS ANWENDBARE RECHT

  • § 535 ff. BGB
  • § 280 Abs. 1, § 281 BGB
  • § 548 BGB


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