Reservierungsvereinbarung - Immobilien Die Vorlage ausfüllen

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Reservierungsvereinbarung - Immobilien

Letzte Änderung Letzte Änderung 12.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
4,7 - 18 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 12.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 bis 2 Seiten

Bewertung: 4,7 - 18 Rezensionen

Die Vorlage ausfüllen

Mit dieser Vorlage kann eine Reservierungsvereinbarung für Immobilien erstellt werden. Makler und Kaufinteressenten vereinbaren oft eine Reservierung von Immobilien, um in einem bestimmten Zeitraum den Verkauf einer Immobilie an andere Personen zu verhindern.

Durch eine Reservierungsvereinbarung können Makler keine weiteren Angebote für die Immobilie annehmen oder die Immobilie anderweitig vermarkten. Die Immobilie ist im Sinne der unterzeichnenden Parteien „gesperrt" Folgende Dokumente könnten weitergehend von Bedeutung sein:


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Beachte: Diese Reservierungsvereinbarung ist für Makler und Kaufinteressenten gedacht, sie sollte also nicht zwischen einem Verkäufer (Eigentümer) und dem Käufer eingesetzt werden. Wollen ein Verkäufer und ein Käufer die Reservierung einer Immobilie vertraglich festlegen, so sollten sie einen Vorvertrag abschließen.

Besonders wichtig ist auch, dass das Mietobjekt entsprechend beschrieben und richtig angegeben wird. So können beide Parteien dem Vertrag entnehmen, um welches Kaufobjekt es sich handelt. Neben einer Reservierung kann auch eine Reservierungsgebühr vereinbart werden. Diese dient dazu, für den Makler eine Sicherheit zu gewährleisten. Die Gebühr wird dann, bei erfolgreicher Vertragsschließung, mit der Maklerkaution verrechnet. So entstehen für den Käufer keine weiteren Nebenkosten.

Zusätzlich sollte auch eine Frist vereinbart werden. Innerhalb dieser Frist kann der Kaufinteressent den Vertrag eingehen, ohne dass die Reservierung verstreicht. Verstreicht die Frist, geht die Reservierungsgebühr verloren und der Makler kann das Kaufobjekt entsprechend wieder zum Verkauf anbieten.

Es handelt sich jedoch bei dieser Vereinbarung nicht um einen Vorvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, bei der der Eigentümer einer Wohnung eine Vereinbarung mit dem potenziellen Käufer abschließt, mit der Absicht, später einen Kaufvertrag einzugehen. Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen einem Dritten (nämlich dem Makler, der beauftragt wird, die Wohnung zum Verkauf anzubieten) und einem interessierten Käufer, bei der der Makler verspricht, das Kaufobjekt innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nicht weiter anzubieten.

Dementsprechend entstehen keine direkten Verpflichtungen oder Rechte beim Eigentümer der Wohnung aus dieser Vereinbarung.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte von beiden Parteien entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Mit der Unterzeichnung beider Parteien ist die Vereinbarung zwischen den Parteien auch rechtswirksam. Besonders hervorzuheben ist, dass das Kaufobjekt und der Eigentümer klar und deutlich aus der Vereinbarung entnommen werden können.


RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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