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Anforderung eines Zwischenzeugnisses

Letzte Änderung Letzte Änderung 25.01.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 25.01.2024

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Ein Arbeitzseugnis zu verlangen macht in vielen Fällen nicht nur Sinn, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, sondern auch während das Arbeitsverhältnis noch besteht. In bestimmten Fällen hat der Arbeitnehmer aber ein Recht Zwischenzeugnis zur Beurteilung seiner bisherigen Leistungen vom Arbeitgeber verlangen.

Dieses Dokument bietet die Möglichkeit, ein Anschreiben mit der Bitte um Erteilung eines solchen Zwischenzeugnisses zu erstellen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses. Allerdings kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis (sog. vorläufiges Arbeitszeugnis) während des laufenden Arbeitsverhältnisses verlangen, wenn er einen berechtigten Grund dafür hat. Beispiele hierfür sind:

  • Wechsel in eine andere Abteilung
  • Betriebsübernahme
  • längere Betriebszugehörigkeit ohne bisherige Erteilung eines Zwischenzeugnisses
  • Elternzeit
  • Sabbatical
  • Beförderung


Ein geplanter Berufswechsel kann zwar als berechtigter Grund angesehen werden. Jedoch ist hier Vorsicht geboten, da hierdurch gegebenenfalls das bestehende Arbeitsverhältnis belastet werden kann.

Zu berücksichtigen ist, dass der Inhalt eines Zwischenzeugnisses ggf. Bindungswirkung hinsichtlich eines späteren Arbeitszeugnisses entfalten kann. Wird das Arbeitsverhältnis etwa weniger Monate nach Erteilung des Zwischenzeugnisses beendet, kann es sein, dass der Arbeitnehmer an den Inhalt und Wortlaut des Zwischenzeugnisses gebunden ist.

Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Das einfache Zwischenzeugnis beinhaltet in der Regel lediglich die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, die Beschreibung und die Dauer der beruflichen Tätigkeit. Im qualifizierten Zwischenzeugnis hingegen wird darüber hinaus eine wertende Beurteilung über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers getroffen. Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht des Arbeitnehmers ob er ein qualifiziertes oder einfaches Zwischenzeugnis erhalten möchte.


WIE VERWENDET MAN DAS DOKUMENT?

Nachdem das Schreiben verfasst wurde, kann die Aufforderung zur Zeugniserteilung an den ehemaligen Arbeitgeber geschickt werden.Dieser ist dann dazu aufgefordert, ein einfaches oder qualifizertes Zwischenzeugnis zu erteilen und dem Arbeitegeber zukommen zu lassen. Sollte der Arbeitgeber auf die gesetzte Frist nicht reagieren, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben.


ANWENDBARES RECHT

  • §§ 622 ff. BGB
  • §109 Gewerbeordnung
  • § 5 Betriebsverfassungsgesetz
  • § 16 Berufsbildungsgesetz


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