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Anforderung eines Praktikumszeugnisses

Letzte Änderung Letzte Änderung 27.01.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 27.01.2024

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Auch Praktikanten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines Praktikumszeugnisses. Nicht selten kommt es in der Praxis allerdings vor, dass Arbeitgeber nach Beendigung des Praktikumsverhältnisses dem ehemaligen Praktikanten kein Praktikumszeugnis ausstellen.

Dieses Dokument bietet die Möglichkeit, ein Anschreiben mit der Bitte um Erteilung eines Praktikumsszeugnisses zu erstellen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Zu beachten ist, dass der Praktikant hier grundsätzlich in der Holpflicht ist. Erst auf ausdrückliches Verlangen ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Praktikanten ein Zeugnis auszustellen.

Der Anspruch auf Erteilung eines Praktikumszeugnisses entsteht bereits mit der Kündigung - unabhängig davon, ob diese vom Arbeitgeber oder Praktikanten ausgeht. Das Praktikumszeugnis kann also auch schon vor dem offiziellen Beendigungszeitpunkt des Praktikumssverhältnisses eingefordert werden.


VERSCHIEDENE ARTEN VON PRAKTIKUMSZEUGNISSEN

Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Praktikumszeugnis. Das einfache Praktikumszeugnis beinhaltet in der Regel lediglich die persönlichen Daten des Praktikanten, die Beschreibung und die Dauer der beruflichen Tätigkeit. Im qualifizierten Praktikumszeugnis hingegen wird darüber hinaus eine wertende Beurteilung über die Leistungen und das Verhalten des Praktikanten getroffen. Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht des Praktikanten ob er ein qualifiziertes oder einfaches Praktikumszeugnis erhalten möchte.

Das Vorhandensein eines Praktikumszeugnisses kann den Bewerbungsprozess beim nächsten potentiellen Arbeitgeber erheblich erleichtern. Viele Arbeitgeber verlangen sogar die Einreichung eines Arbeitszeugnisses zusammen mit den Bewerbungsunterlagen. Sollte eine Reaktion des ehemaligen Arbeitgebers unterbleiben, kann gegebenenfalls kann auch ein eigener Entwurf eines Praktikumszeugnisses mit übersandt werden.


VERJÄHRUNGFRIST BEIM PRAKTIKUMSZEUGNIS

Achtung: Der Anspruch auf Erteilung eines Praktikumszeugnisses unterliegt der Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungfrist beginnt damit grundsätzlich mit Schluss des Jahres, in dem das Praktikumsverhältnis beendet wurde. Danach kann der Anspruch möglicherweise nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sich der Arbeitgeber darauf beruft. Es empfiehlt sich zudem vorab zu prüfen, ob im Praktikumsvertrag eine Ausschlussfrist für die Erteilung des Praktikumszeugnisses vereinbart wurde, nach deren Ablauf das Zeugnis nicht mehr eingefordert werden kann.


WIE VERWENDET MAN DAS DOKUMENT?

Nachdem das Schreiben verfasst wurde, kann die Aufforderung zur Zeugniserteilung an den ehemaligen Arbeitgeber geschickt werden. Dieser ist dann dazu aufgefordert, ein einfaches oder qualifizertes Praktikumszeugnis zu erteilen und dem Arbeitnehmer zukommen zu lassen. Sollte der Arbeitgeber auf die gesetzte Frist nicht reagieren, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben.


ANWENDBARES RECHT

  • §§ 622 ff. BGB
  • §109 Gewerbeordnung
  • § 16 Berufsbildungsgesetz


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