Wie kann ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden?

Letzte Änderung: Letzte Änderung:28 Juni 2020

1. Wie kann ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden?

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses hat oftmals bestimmte Hindernisse und Schwierigkeiten die beachtet werden sollten, um wirksam einen Arbeitsvertrag zu kündigen. Zunächst sollte die Frage beantwortet werden, was ist ein Arbeitsverhältnis?

Mit einem vertraglichen Arbeitsverhältnis ist ein Vertrag gemeint, der zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin abgeschlossen wird und der das Arbeitsverhältnis begründet. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin wird dabei zur Leistung abhängiger Arbeit verpflichtet, während der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet wird. Es handelt sich dabei um eine Unterform des Dienstvertrages, wo die Leistung eines "Dienstes" gegen Zahlung eines Entgelts geschuldet wird.

Bei einem Arbeitsverhältnis handelt es sich also um ein vertragliches Verhältnis durch welche beide Partien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zu Leistungen verpflichtet werden. Um ein solches Verhältnis wirksam zu beenden, können sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigen. Eine Kündigung stellt dabei ein Mittel dar, sich von einem Dauerverhältnis (wie ein Mietvertrag, Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag) zu lösen. Hierbei unterscheidet man bei Arbeitsverträgen zwischen einer außerordentlichen und ordentlichen Kündigung.

2. Kündigung durch den Arbeitnehmer

Ordentliche Kündigung

Die gesetzliche Kündigungsfrist sieht vor, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis in der Regel fristgerecht vier Wochen vorher, zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen kann (ordentliche Kündigung).

Oftmals ist in einem Arbeitsvertrag auch eine andere Kündigungsfrist geregelt, welche der Arbeitnehmer beachten muss, um ordentlich zu kündigen. Wenn der Arbeitnehmer die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist nicht einhalten kann oder will, gibt es noch die Möglichkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung.

Außerordentliche Kündigung

Ein Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer in der Regel mehrmals abmahnen, bevor er eine fristlose Kündigung erteilen darf. Für den Arbeitnehmer gilt das nicht immer. Vielmehr hängt dies vom jeweiligen Kündigungsgrund ab. In bestimmten Fällen kann ohne eine Abmahnung gekündigt werden, wie beispielsweise:

  • tätlichen Angriff oder
  • einer schwerwiegenden sexuellen Belästigung

Bei einer ausbleibenden Gehaltszahlung oder dem Zahlungsverzug seitens des Arbeitgebers wiederum, muss der Arbeitnehmer diesen erst einmal abmahnen und ihm eine letzte Frist setzen. Erst, wenn das Gehalt nach Verstreichen der Frist (spätestens aber nach zweieinhalb Monaten) nicht auf dem Konto ist, rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung.

Generell muss es einen schwerwiegenden Grund für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses geben. Der Grund muss so wichtig sein, dass es dem Kündigenden nicht mehr zumutbar ist, auch nur die Kündigungsfrist abzuwarten. Fehlt der wichtige Grund, ist die Kündigung unwirksam.

Berücksichtigung der Interessen beider Seiten

Bei der Bewertung, ob ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt, müssen auch die konkreten Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigt werden. Das bedeutet: Auch entlastende Umstände sind zu bedenken. Soziale Erwägungen sind von Bedeutung. Vor allem eine lange Dauer des Arbeitsverhältnisses kann dazu führen, dass eine außerordentliche Kündigung trotz schwerwiegender Vorkommnisse eben doch nicht möglich ist.

Frist von zwei Wochen: Eine außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb einer zweiwöchigen Erklärungsfrist nach § 626 Abs. 2 BGB ausgesprochen werden. Die Frist beginnt, sobald der Kündigungsgrund bekannt ist. Muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund erst recherchieren, beginnt die Zweiwochenfrist nach dem Abschluss dieser Aufklärung. Das Kündigungsschreiben muss vor Ablauf der Frist dem Kündigungsadressaten zugestellt worden sein. Kündigungsschreiben sollten als Einschreiben versandt werden.

3. Kündigung durch den Arbeitgeber

Ordentliche Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung ist das Arbeitsverhältnis nicht sofort beendet, sondern erst nach einer Frist. Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange der Arbeitnehmer beschäftigt war.

Zudem muss wer ordentlich kündigen will, wichtige Gründe vorbringen: personenbedingte Gründe (zum Beispiel Krankheit des Arbeitnehmers), verhaltensbedingte Gründe (z. B. Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers) oder betriebsbedingte Gründe. Der Arbeitgeber wird auch verpflichtet nachzuprüfen, ob es nicht Wege gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen (zum Beispiel eine Versetzung).

Welche Kündigungsfristen müssen Arbeitgeber beachten?

Die so genannte Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Moment, in dem der Arbeitnehmer die Kündigung zugeht, und jenem, in dem sie wirksam wird. Wie lang die Frist ausfällt, kann individuell oder branchenspezifisch im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt sein. Ist das nicht der Fall, gelten die in § 622 BGB genannten Fristen.

Beschäftigungsdauer Frist
Probezeit bis zu 6 Monaten 2 Wochen
bis 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats
ab 2 Jahre 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats (Beispiel: Geht die Kündigung dem Arbeitnehmer am 3. Mai zu, wird das Arbeitsverhältnis erst zum 30. Juni wirksam beendet.)
ab 5 Jahre 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
ab 8 Jahre 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
ab 10 Jahre 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
ab 12 Jahre 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
ab 15 Jahre 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
ab 20 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats

Außerordentliche Kündigung

Während die ordentliche Kündigung über die üblichen Kündigungsfrist realisiert wird, entfällt die Frist bei der fristlosen Kündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt. Vor allem setzt eine fristlose Kündigung aber besondere Kündigungsgründe vom Arbeitgeber voraus. Hierbei entscheidet der individuelle Fall über den Ausgang und die Rechtfertigung der Kündigung.

Es sollte auch beachtet werden, dass eine Abmahnung vor der Kündigung im Normalfall vor der fristlosen Kündigung zu erteilen ist. In sehr seltenen Fällen ist es möglich, dass eine Abmahnung weggelassen werden kann. Sie stellt daher eine Art "Voraussetzung" dar. Bei der fristlosen Kündigung besteht eine bestimmte Frist, die einzuhalten ist. Diese Frist beträgt zwei Wochen ab dem Tag, an dem der Grund für die Kündigung bekannt geworden ist. In folgenden Fällen ist besonders eine außerordentliche Kündigung anerkannt:

  • Betriebsbedingte Kündigung: Auf der einen Seite können dies betriebliche Gründe sein. Diese Form der Kündigung ist auf keine Kündigungsfrist angewiesen, da sie in die Kategorie der außerordentlichen Kündigungen fällt. Beachte: Die Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung sind vielseitig und hängen oft vom Einzelfall ab, da für jeden Betrieb andere Umstände gelten. Klagt der betroffene Arbeitnehmer nicht gegen diese Kündigung, ist es möglich, die betriebsbedingte Kündigung durch eine Abfindung an den Arbeitnehmer abzuschließen.
  • Personenbedingte Kündigung: Das kann z.B. eine Kündigung wegen Krankheit sein, welche unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland erlaubt ist. Hierbei muss allerdings zwischen verschiedene Gruppen von Krankheitsformen und der Arbeitsunfähigkeit unterschieden werden.
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Diese Form der Kündigung ist auf das Benehmen des Arbeitnehmers zurückzuführen. Taten, wie zum Beispiel sexuelle Belästigung von Arbeitskollegen, Diebstahl, Betrug, Verbreitung von nicht wahrheitsgemäßen Äußerungen, die der Firma schaden können, Mobbing und einige weitere Handlungen, die schädlich für den Betrieb sein können, sind sichere Gründe für eine fristlose Kündigung. Ist die Vertrauensbasis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer deswegen nicht mehr gegeben, dann kann deswegen eine außerordentliche Kündigung erfolgen.

Es existieren dennoch allgemein anerkannte Situationen (vor allem im Bezug auf die verhaltensbedingte Kündigung), in denen eine außerordentliche Kündigung in Frage kommt. Dem Arbeitgeber stehen also viele wichtige Gründe zu Verfügung, Beispiele sind folgende (nicht abschließend):

  • Arbeitsverweigerung: Es genügt nicht, wenn der Arbeitnehmer bloß eine Weisung seines Vorgesetzten unbeachtet lässt: Er muss die Arbeit beharrlich verweigern. Eine vorherige Abmahnung ist normalerweise nötig.
  • Beleidigung des Arbeitgebers: Beleidigt der Arbeitnehmer mit einem Emoticon seinen Chef, darf der grundsätzlich fristlos kündigen. Im Einzelfall muss er aber vorher abmahnen, etwa weil der Arbeitnehmer über Jahre zuverlässig gearbeitet hatte.
  • Betrug, Diebstahl und Veruntreuung zu lasten des Arbeitgebers („Fall Emmely"); eine Abmahnung kann im Einzelfall erforderlich sein.
  • Verdacht einer Straftat: Der Arbeitgeber kann auch dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn gegen einen Arbeitnehmer oder Auszubildenden der schwerwiegende Verdacht einer Straftat vorliegt.
  • Angedrohtes Krankfeiern: Droht ein gesunder Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber, er werde krankfeiern, falls er den gewünschten Urlaub nicht bekomme, stellt diese Androhung grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.
  • Sexuelle Belästigung von Kollegen
  • Mobbing: Grund für die außerordentliche Kündigung eines Vorgesetzten kann das Mobbing eines Untergebenen sein, wobei – je nach Schwere des Einzelfalls – sogar eine Abmahnung entfallen kann.
  • etc.

4. Fazit

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist eine sehr ernste Sache, da sich der Arbeitnehmer grundsätzlich davon den Lebensunterhalt erwirtschaftet. Daher ist besonderer Schutz geboten. Allerdings kann es für beiden Seiten, unter bestimmten Umständen, nicht mehr zumutbar sein am Arbeitsverhältnis festzuhalten. Aus dem Grund gibt es für beide Parteien sowohl die außerordentliche wie auch ordentliche Kündigung, die aber in vielen Fällen erst nach einer Abmahnung (und damit der "Chance" zur Besserung) wirksam werden kann.

Dadurch wird garantiert, dass beide Parteien respektvoll und verantwortungsbewusst miteinander umgehen und es wird deutlich, dass eine Kündigung (vor allem die außerordentliche) das letzte Mittel sein soll. Viele Arbeitnehmer sind sich über ihren besonderen Schutz nicht bewusst, eine Großzahl von Kündigungen können angefochten oder von den Gerichten überprüft werden und nicht jede Kündigungserklärung eines Arbeitgebers ist auch automatisch wirksam. Es wird auch klar, dass der richtige und respektvolle Umgang innerhalb des Arbeitsumfeldes garantiert werden soll.

Keiner soll sich auf Grund von Umständen im Arbeitsumfeld unwohl, belästigt oder nicht respektiert fühlen. Ein Arbeitsverhältnis ist ein gegenseitiges Dauerverhältnis zwischen zwei Parteien, wo beide Parteien gegenseitig Rechte und Pflichten haben (abgesehen von der einfachen Arbeitsleistung), dies sollte vor eine Kündigung immer beachtet werden.

Vorlagen und Beispiele zum Herunterladen im Word- und PDF-Format

Bewerten Sie diesen Guide