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Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht

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Formate FormateWord und PDF
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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Regelung der Beendigung enes Arbeitsverhältnisses. Er ist das Gegenstück zum Arbeitsvertrag. Während dieser das Arbeitsverhältnis entstehen lässt, löst der Aufhebungsvertrag es auf.

Die Alternative zum Aufhebungsvertrag ist eine Kündigung - entweder durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber, welche erhebliche Streitigkeiten nach sich ziehen kann. Bei einer Kündigung erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mittels eines Kündigungsschreibens entweder durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer.

Sind sich beide Parteien einig, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, bietet der Aufhebungsvertrag die Möglichkeit, dass man sich einvernehmlich über die Modalitäten einigt. Außerdem kann im Aufhebungsvertrag eine Abfindung ausgehandelt werden.


Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, ein Arbeitsverhältnis zu beenden?

Neben der einvernehmlichen Aufhebubung des Arbeitsverhältnisses durch einen entsprechenden Aufhebungsvertrag, besteht grundsätzlich sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einseitig durch Kündigung zu beenden.

Beim Aufhebungsvertrag handelt es sich im Gegensatz zur Kündigung um eine zweiseitige und demnach gemeinsame Beendigung des Arbeitsvertrages. Demnach ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist nicht notwendig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren einvernehmlich, dass das Arbeitsverhältnis zu einem gemeinsam gewählten Zeitpunkt endet.


Ordentliche Kündigung (mit Fristsetzung)

Bei der ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unter einer Frist, die entweder individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde oder unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, beendet.


Außerordentliche Kündigung (ohne Fristsetzung)

Wenn der Arbeitnehmer die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist nicht einhalten kann oder will, gibt es noch die Möglichkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung. Ein Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer in der Regel mehrmals abmahnen, bevor er eine fristlose Kündigung erteilen darf.

Wurde ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen, so endet dieser automatisch an dem Enddatum, welches Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Wenn im Arbeitsvertrag keine spezielle Kündigungsmöglichkeit aufgenommen wurde, bleibt dem Arbeitnehmer oft nur die Option, außerordentlich zu kündigen.


Welchen Inhalt muss ein Aufhebungsvertrag haben?

In formeller Hinsicht ist zu beachten, dass der Aufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss. Weiter ist erforderlich, dass beide Parteien auf demselben Dokument unterschreiben.

Inhaltlich ist im Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Die Kündigungsfrist kann hierbei entweder kürzer oder länger sein als vertraglich oder gesetzlich vorgeschreiben.

Im Übrigen sind die Parteien frei in ihrer Gestaltung, was in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden soll. Es gibt jedoch einige Punkte, die üblicherweise im Aufhebungsvertrag niedergelegt werden:

In einem Aufhebungsvertrag kann zudem eine Abfindung und/oder die Freistellung des Arbeitnehmers vereinbart werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können diese frei aushandeln. Im Regelfall wird mit einem Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gerechnet.

Zudem kann vertraglich geregelt werden, wie die Urlaubstage abgegolten werden, welche Gegenstände zurückgegeben werden müssen oder auch wie Versicherungen geregelt werden sollen. Es handelt sich also um eine umfangreichere Regelung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.


Was ist zu tun, wenn der Aufhebungsvertrag fertig ist?

Sobald das Originaldokument von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bzw. einer dafür bevollmächtigten Person (wie z.B. dem Geschäftsführer bei einer GmbH) unterzeichnet wurde, ist der Aufhebungsvertrag mit den darin getroffenen Vereinbarungen gültig. Beide Parteien erhalten anschließend eine Kopie der Vereinbarung.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

  • 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • §§ 128 ff. im Sozialgesetzbuch III
  • Einkommenssteuergesetz (EStG)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Handelsgesetzbuch (HGB).


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